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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das nennt sich nicht Gleichschaltung sondern Gleichberechtigung.

    Die Notwehr eines Ausländers unterliegt den gleichen Regeln wie die eines Deutschen. Auch wenn die BILD Zeitung und der Stammtisch das anders sieht.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dasselbe könnte ich dich fragen. Die Fakten: Der Angeklagte wird vom Getöteten gegen Mitternacht angerufen er solle in den Park kommen. Der Angeklagte, der schon einmal vom Getöteten verprügelt wurde und laut Richter sechs Gewichtsklasse unter dem Opfer liegt, macht sich trotzdem auf den Weg. Nimmt aber ein Küchenmesser mit 14 cm Klinge mit. Warum geht er hin und warum steckte er ein Messer ein? Im Park angekommen, soll das Opfer den Angeklagten sofort geschlagen haben. Als Abwehr zerschlug der Angeklagte eine Bierflasche auf dessen Kopf. Anschließend soll das Opfer den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen haben, worauf dieser das mitgenommene Messer zückte und sechs Mal auf das Opfer einstach.
    Die Staatsanwaltschaft sprach davon, dass es 3 glaubwürdige Zeuginnen gibt, die aussagten, dass der Angeklagte vom Opfer gar nicht in den Schwitzkasten genommen wurde. Warum wurde ihnen nicht geglaubt? Hier von berechtigter Notwehr zu sprechen, halte ich für einen schlechten Witz. Und deshalb schrieb ich, dass man dieses Urteil mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehen kann. Denn dieses Urteil ist ein schlimmes Signal. Kann man sich doch jetzt bei jeder Prügelei auf dieses Urteil berufen.
    Würdest du dieses Urteil auch begrüßen, wenn ein Polizist jemanden erschiesst der sechs Gewichtsklasse über ihn steht, weil er von ihm in den Schwitzkasten genommen wurde?
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Was möchtest du mir mit deiner kleinen Frage unterstellen? Rede Tacheles aber eier hier nicht rum.
     
  4. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Natürlich kann das nicht ausgeschlossen und angezweifelt werden. Aber wir haben in unserer Rechtssprechung ein hohes Gut mit dem Namen "Im Zweifel für den Angeklagten".
    Im vorliegenden Fall und den bekannten Fakten scheint mir dies ein falsches Urteil zu sein, aber das Gericht hatte seine Zweifel und musste ihn deswegen freisprechen. Die Staatsanwaltschaft, für welche die Schuld quasi erwiesen war hat die Möglichkeit der Revision.
    Aber nochmal, lieber sperrt man einen Schuldigen nicht ein, als dass man einen Unschuldigen einsperrt. Deswegen diese hohen wichtigen Hürden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Januar 2019
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  5. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Wann begreift unser Foren-Adjutant, dass man bei Handgreiflichkeiten kein 14cm langes Küchenmesser als letztes Mittel einsetzt...
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Wenn der Täter ein Biodeutscher oder ein Bio-Ossi ist, dann.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Zu welchem Zeitpunkt genau, war sie denn noch in Ordnung?
    Diese Probleme sind doch immer die gleichen, sie treten heute nur stärker zu Tage.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Als noch kein Richter es als Notwehr ansah jemanden abzustechen, nur weil dieser einen anderen in den Schwitzkasten nahm.
    Wo ist eigentlich Renate Künast wenn man sie braucht?
     
  10. watis

    watis Silber Member

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