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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Straffällig gewordenen Einheimischen kann man nicht die Wiedereinreise in den Schengen-Raum verweigern.
     
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  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Also soweit mir bekannt, war das bislang auch so. Wer wegen gravierenden Straftaten oder gar auch so abgeschoben wurde, bekam einen Einreiseverbot. Für mehrere Jahre oder gar dauerhaft. Von daher wüsste ich nicht, was man da noch strenger machen könnte.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Im Grundsatz hast du Recht. Aber es gibt Sanktionen die nicht auf die einheimische Bevölkerung anwendbar sind.
    Und wenn ein Flüchtling immer wieder kriminell in Erscheinung tritt, dann hat er sein Gastrecht verwirkt und gehört aus Deutschland ausgewiesen - respektive, ihm gehört die Wiedereinreise verweigert.
     
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  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  5. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Du vermischt wieder mal Sachen, die einfach nicht zusammengehören!
    Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber einen deutschen Staatsbürger kann man nicht abschieben. Einen kriminellen Ausländer sprich Asylbewerber sehr wohl. So sind unsere Gesetze und so soll es auch bleiben!
     
  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Natürlich, aber jeder muss die Möglichkeit haben, gegen die Entscheidungen der Behörden vor den Gericht zu ziehen, um diese auf Rechtskonformität zu prüfen.
     
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  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Die Staatsbürgerschaft darf natürlich bei der Strafzumessung keine Rolle spielen.

    Sehr wohl aber wielange jemand schon ohne straffällig zu werden in Deutschland gelebt hat. Da finde ich sollte man jemanden der jahrzehnte lang ohne straffällig zu werden gelebt milder behandelt werden als jemand der erst ein paar Wochen hier ist und schon Straftaten begeht.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Eigentlich nicht, aber so wie ein Geschäft kriminellen Besuchern Hausverbot erteilen kann, so sollte ein Staat kriminellen Besuchern ein Einreiseverbot erteilen können. Solange diese Leute nicht die (alleinige) deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, solange sind sie nur Gäste und haben sich entsprechend zu benehmen oder können gehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2018
    +los und nee gefällt das.
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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