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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Was kennst du denn vor ihr außer ein Lied was seit 10 Jahren nicht gespielt wird?
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Dann müsste ja auch für den Täter gelten, dass er noch ein Kind ist. Übrigens: Ein Mord ist in aller Regel grausam.

    Ein alter Rechtsgrundsatz lautet: In dubio pro reo. Warum sollte der hier nicht angewendet werden?
     
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  3. Monte

    Monte Talk-König

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    Das ist wie die Frage, wer Deutscher ist. Du plädierst offenbar lieber für deine privaten Maßstäbe. Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, wo in aller Regel objektive Kriterien angewendet werden.


    Warum der verächtliche Ausdruck Bildblog-Heini? Hat das etwas mit deinem Verständnis von Augenhöhe zu tun?
    Das sind sicher die Ausführungen, die du als sachlich verstehst? Natürlich darf man Urteile kritisieren, wenn einem danach ist. Es ist aber andererseits auch ganz gut, Urteilsgründe zur Kenntnis zu nehmen, statt damit eine bestimmte Stimmung anzuheizen.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Und wie sieht es mit Hitlergruß zeigenden Nazis aus und Typen, die Menschen jagen?
     
  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    warum muss ich ständig an die hier denken...
    [​IMG]

    ich find die übrigens lustig - soll also keine Beleidigung sein :D.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. September 2018
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  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Natürlich, sofern er wirklich unter 18 ist/war. Es wurde ja versucht, dies per Gutachten festzustellen und das Jugendstrafrecht wurde insofern auch angewendet, also dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten wurde sehr wohl genüge getan. Keine Ahnung, worauf du jetzt hinaus willst.
    Bis auf das Geständnis dieses Mordes, welchen er vor zahlreichen Zeugen begangen hat, hat er wohl nicht allzuviel zur Aufklärung beigetragen. Es scheint ja wohl sogar unklar zu sein, woher er nun wirklich kommt, ob aus Pakistan oder Afghanistan. Die Begründung des Urteils im einzelnen kenne ich nicht, die Staatsanwaltschaft scheint auch noch zu prüfen. Irgendwelche Gründe scheint ja das Gericht gehabt zu haben, ihn nicht zur Höchststrafe zu verurteilen, womit er bei guter Führung nach gut 6 Jahren freikommen würde.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Ich kann nicht den einen Jugendlichen zum Kind erklären und den anderen zum Erwachsenen. Darauf wollte ich hinweisen. Mehr nicht.

    Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich beziehe mich nur auf entsprechende Medienberichte, wonach er die bereits am ersten Prozesstag Tat gestanden hat - was wohl in aller Regel schon einmal strafmildern wirkt, egal wie gut beweisbar seine Täterschaft nun ist oder nicht.

    Es kann auch sein, dass er früher entlassen und dann in sein Heimatland abgeschoben wird.
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Ersteres habe ich nicht getan, insofern bin ich der falsche Adressat.
    Ob das als strafmindernd angesehen wird, liegt im Ermessen des Gerichtes. Ob die Staatsanwaltschaft dies auch akzeptiert, wird man sehen.
    Wie schon indirekt angemerkt, in welches Heimatland? Das ist wohl nicht ganz klar. Er stammt wohl aus einem Stammesgebiet, welches zu Teilen in Afghanistan und Pakistan liegt.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Bei so schweren Straftaten wie Tötungsdelikten würde ich ohnehin den Sinn des Jugendstrafrechts hinterfragen.

    Bei jugendtypischen Straftaten wie z.B. Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betäubungsmitteldelikten finde ich macht das Jugendstrafrecht schon Sinn.

    Aber bei Tötungsdelikten (ausgenommen fahrlässige Tötung) ... da fände ich generell eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht angemessen. Egal wie alt der Täter ist und ob er einen Migrationshintergrund hat oder nicht.

    So 17-19 Jahre Haft wären in so einem Fall jedenfalls deutlich angemessener als nur knapp 6 Jahre.
     
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