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Mietwohnung, keine Sender, richtiges Kabel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von marks3030, 6. September 2020.

  1. yander

    yander Guest

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    Quelle

    Wir hatten hier Mitte des Jahres ein sehr schweres Gewitter das war nicht nur ein kleines Sommer Gewitter von 10 oder 30 min sondern ca. 20 Gewitter die über die Stadt zogen, da sind die Chancen auch höher das so was mal in die Sat Antenne gehen kann wenn die im ungeschützten Bereich ist .


    Das spielt auch keine Rolle wenn man es vermeiden kann,
    auch wenn vielleicht die Versicherung zahlt hast du eine menge Stress am Hals .

    Ich sagte bereits, wenn die Sat Anlage den Vorschriften entspricht muss man sich erst mal keine großen Sorgen machen und als Mieter würde ich mich erst mal darüber vergewissern bevor ich meine Geräte da anschließe .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. September 2020
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    8 * 2,75 m/Geschosshöhe = 22 m. Liegt der Fußboden der obersten Etage höher, ist es ein Hochhaus.
    Klingt so als ob jeder Blitz die gleiche Stromstärke hätte und es keinen Unterschied zwischen galvanischen Direkteinschlägen (Stoßstrom 10/350 µs) und induktiven Blitzstromeinkopplungen (Stoßstrom 8/20 µs) gäbe.

    Medianblitze haben bei uns um 25 kA Blitzstromstärke (10/350 µs = hoher Energiegehalt), in Österreich nur ca. 10 kA . Diese Blitzstromstärken sind blitzschutztechnisch mit Äußerem UND normkonformen Innerem Blitzschutz mit ÜSE beherrschbar, stärkere Blitze auch mit getrenntem Blitzschutz. Die 90 - 99 % Schadensquote sind eine unbelegte Privatmeinung. Fakt ist, dass bei konventionellen Antennendirekterdungen und noch mehr bei nur noch bedingt zulässigen Antennendirekterdungen an Blitzschutzanlagen Teilblitzströme insbesondere empfindliche Elektronik mit nur 1,5 kV Überspannungsfestigkeit schädigen können. Bereits sog. Weiße Ware ist überspannungsfester und geht seltener kaputt.

    Von Heinz Kleiske ist ein Fall dokumentiert dass originalverpackte Fernseher, die noch Bildröhren hatten, durch Induktion in die Entmagnetisierungsschleife zerstört wurden. Aus der Fachliteratur ist mir aber kein einziges Schadensgutachten bekannt wonach batteriebetriebene Küchenwaagen oder Brüllwürfel durch induktive Blitzstromeinkopplung (mit 8/20 µs = geringe Ladung) zerstört worden wären.
    RICHTIG!
    FALSCH!

    Ohne Blitzschutzsystem ist für Ein- wie Mehrteilnehmerantennen primär die IEC 60728-11 zuständig, die lediglich bei nicht nach Klasse H = 100 kA erdungspflichtigen Antennen den PA bei Einzelantennen bedingt freistellt (Ableitstromsumme bisher max. 3,5 bzw. neu 5 mA(eff)).
    Die Versicherer sind personell außerstande jeden Schaden zu sichten. Die Masse der Blitz- und Überspannungs-Erstschäden wird ohne Besichtung vor Ort reguliert, wenn das Blitzereignis nach Abgleich mit den Aufzeichnungen von SIEMENS-Blids plausibel ist.

    Gelegentlich versteigen sich User zur Behauptung, dass die Versicherer ihre normwidrige Anlage "abgenommen" hätten. Auch schriftliche Deckungszusagen von Versicherungskaufleuten, welche gewöhnlich nicht normkundig sind, befreien Anlagenbetreiber nicht von der Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum).
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2020
    Medienmogul gefällt das.
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Sehr schöner Beitrag! Danke.
     
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Vielen Dank für deinen Beitrag. Die Heraushebung in Fettdruck ist von mir. Ich kann diesen Punkt nur unterstreichen und mich vollinhaltlich anschließen.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Zum Link von @yander:
    1. Die 20 m Höhe sind veraltet.
    2. Die Blitzschutznormenreihe IEC 62305 schreibt nichts derartiges vor und eine LOB, die pauschal für "exponierte Gebäude" ein LPS fordert, kenne ich nicht.
    3. Meinen Urlaub an der Nordsee hatte ich in einem Ferienhaus mit Reetdach nur deshalb gebucht, weil es auch einen "Blitzableiter" hatte. Eine Blitzschutznorm, welche undefiniert für "ältere" Häuser oder solche mit Stroh- oder Holzdach ein LPS fordert, gab und gibt es nicht. Lediglich nach einer freiwilligen Risikoanalyse kann ein LPS geboten sein. Diese Passage verrät Kennern der Norm, dass der Autor weder die IEC 62305-2 noch das zur Umsetzung benötige DEHN-Risk-Tool kannte.
    4. Siehe LBOs, die teilweise differieren.

    Die RV-Publikation war bereits beim Erscheinungsdatum 2014 nicht normkompatibel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2020