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Mietwohnung E-Check bei Auszug auf Mieterkosten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von onzlaught, 20. November 2015.

  1. dittsche

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    Das ist eine Spielerei für ganz pingelige Vermieter ;)

    Da gibt es einige andere Sachen, was übereifrige Vermieter so umlegen lassen wollen: Ozon-Reinigung des Teppichbodens und dergleichen :D
     
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  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    In meinem Haus gibt es von einem AEG Direktor erbaut, Anfang der 80er Jahren von mir gekauft,
    seit 1965 ca. 70 Steckdosen. Alle sind dreiadrig mit 1,5 oder 2,5 Cu angeschlossen
    und insgesamt gibt es 35 Sicherungen.
    In all den Jahren wurden die Kabel in den Steckdosen noch niemals nachgezogen
    und meine Versicherung hat diesbezüglich noch nie den Tarif erhöht....

    Einen Brand Brand hat es hier nicht gegeben....
     
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  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Also in meiner aktuellen Wohnung wohne ich seit 2008 und hier kam noch nie jemand zum überprüfen.
     
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Grundsätzlich ja. Aber bloß weil es als umlagefähige Position vereinbart wurde, deshalb muss es noch lange nicht umgelegt werden dürfen. Denn umlagefähig sind nur die erforderlichen/angemessenen Kosten. Sonst könnte jeder Vermieter ja auch die Rauchmelder monatlich von der Firma seines Kegelbruders warten lassen. Zu prüfen ist daher, ob so ein E-Check erforderlich war. Das einzig mir dazu bekannte Urteil, in irgendeiner Fortbildungslektüre mal gelesen, ging imho in die Richtung, dass die Kosten nur umlagefähig waren, wenn ein konkretes Verdachtsmoment vorliegt, so einen E-Check vorsichtshalber durchführen zu lassen. Der bloße Mieterwechsel begründet imho so einen Anlass nicht. My two cents...
     
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