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Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Stef76, 6. September 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mietvertrag

    Eigentlich sollte doch alles klar sein, schließlich steht alles bereits in dem Eingangstext: Wenn es beide Parteien so vereinbaren, dann kann für maximal vier Jahre eine Kündigung ausgeschlossen werden. Danach bzw. ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

    Ist doch nicht so schwer, oder?
     
  2. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    AW: Mietvertrag

    ja, aber es wurde nichts ausgeschlossen, jedenfalls nach dem, was bisher zu lesen war...