1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Mietrecht

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von octavius, 10. März 2004.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    Hallo Leute,

    hab' noch was zum Thema Mietrecht:
    http://www.anwalt-suchservice.de/rechtsprechung/neuzugaenge/neu_3947.html

    Besonders interessant finde ich dies:

    Gruss läc
    Octavius
     
  2. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Hallo Leute,

    gibt's hier eigentlich ein Mietrechts-Forum?

    Sollen wir eins einrichten?
    (Ich stelle mich gerne als Moderator zur Verfuegung.)

    Gruss
    Octavius
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Wär nicht schlecht wenn so was käme. Neulich hab ich in der Zeitung gelesen dass irgend ein Ausländer bis vors höchste Gericht gezogen ist (BVG)? um seinen Anspruch auf Satempfang durchzusetzen und er hat gewonnen. In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich fragen ob in der Beziehung nicht einheimische gegenüber Ausländern diskriminiert werden weil als deutscher wird man regelmässig drauf verwiesen dass ja etliche Priogramme zu empfangen sind.
    insbesondere als GEZ-Zahler sollte man doch das Recht haben alle Programme die man mitfinaziert auch sehen bzw hören zu können. Ob man das macht oder nicht dürfte da keine Rolle spielen.

    Gruss Uli

    <small>[ 14. M&auml;rz 2004, 11:54: Beitrag editiert von: uli12us ]</small>
     
  4. The VIP

    The VIP Guest

    Es ist natürlich auch fraglich ob man sich so sehr mit seinem Vermieter anlegen soll, dass man bis aufs oberste Gericht damit zieht. Ich glaube ich könnte meinem Vermieter nicht mehr ins Gesicht schauen wenn ich das bis aufs Blut durch setzen MUSS weil er einfach keine Schüssel will. Das Mietverhältnis ist ja wohl mehr als gestört dadurch.
    Da stellt sich dann die Frage, ob man sich nicht einfach eine andere Wohnung sucht (ja ich weiß, das ist nicht immer auf die Schnelle möglich).
     
  5. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Ist schon klar, eine friedliche Lösung würde ich in jedem Fall auch vorziehen. Aber was willst machen wenn sich dein Vermieter stur stellt und weit und breit nichts anderes zu finden ist. Ich weiss zu dem Fall oben auch nicht mehr als die paar Zeilen aus der Zeitung. Angenommen der Typ hatte ne Sozialwohnung da gibts keine Chance was anderes zu finden und der Vermieter ist in dem Fall ja keine lebendige sondern ne Juristische Person oder wie das heisst.

    Gruss Uli
     
  6. dennismd

    dennismd Gold Member

    Registriert seit:
    27. August 2004
    Beiträge:
    1.318
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Verbot von Sat-Schüsseln schwierig

    Heute im Ratgeberteil der Magdeburger Volksstimme:
    Verbot von Sat-Schüsseln schwierig

    Mehrheit reicht nicht mehr aus

    Fürth (ddp). Satellitenschüsseln an Hausfassen wirken optisch oft unschön und führen schnell zum Streit zwischen den Hausbewohnern. Sie generell zu verbieten, ist aber nicht einfach, wie Annette Rehm von der Quelle Bausparkasse betont.
    Ausländische Wohnungseigentümer haben nämlich das Recht, an ihrer Eigentumswohnung trotz eines Kabelanschlusses eine Parabolantenne zu installieren (BGH, Az.: V ZB 51/03). Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) begründeten dies mit dem Recht auf Informationsfreiheit.
    Wie die BGH-Richter deutlich machten, könnten aufgrund der technischen Entwicklung künftig auch deutsche Mitbewohner das Recht auf die Installation einer Sat-Schüssel haben. Bereits jetzt könnten via Satellit mehr Programme empfangen werden, als über das Kabelnetz.
    Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet das künftig, dass ein generelles Verbot von Sat-Schüsseln nicht mehr durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist. Dies kann nur noch durch eine einstimmige Vereinbarung aller Eigentümer geschehen, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 2 Z BR 71/04).
     
  7. Knallbonbonbaby

    Knallbonbonbaby Junior Member

    Registriert seit:
    30. August 2004
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Mietrecht

    Wurde nicht sowieso gerade entschieden, dass jeder das Recht auf eine Satschüssel hat? Vermieter können das nicht untersagen und Abreden im Mietvertrag bezüglich Schüsselverbot sind ungültig. Das eizige, was untersagt werden kann, ist das Anbringen an der Gebäudesubstanz (also Löcher bohren). Aber da gibt es ja hinreichend andere Möglichkeiten.