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Mietrecht Mehrfamilienhaus

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 21. Dezember 2022.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Grundsätzlich ist das Sache des Vermieters. Ist ja sein Eigentum und Eigentum verpflichtet. Der Hausflur gehört nicht mit zur gemieteten Wohnung. Der Mieter ist daher grundsätzlich NICHT verpflichtet, den Hausflur zu putzen. Es sei denn, es steht ausdrücklich im Mietvertrag mit drin. Dann sollte aber auch genau drin stehen, was genau dazu gehört.

    Kosten für die Reinigung des Hausflurs, auch durch eine Fremdfirma, darf der Vermieter auf die Mieter in Rahmen der Nebenkosten umlegen.

    Also in deinem Fall ist das, so wie Du das schilderst, die Pflicht des Vermieters, den Flur vor einer leerstehenden Wohnung zu putzen. Pflicht, nicht Wahl. Der Hausflur / das Treppenhaus gehört zu den Lasten des Vermieters nach $ 535 BGB

    § 535 BGB - Einzelnorm

    Am besten erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn auf seine Pflichten hinweisen. Aber wie gesagt: die Kosten dafür sind umlagefähig.

    Vielleicht gibt er dir ja auch einen kleinen Mietnachlass, wenn Du das mit putzt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2022
    samsungv200 gefällt das.
  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Unser örtlicher Mietverein meinte auch, das der Vermieter zuständig ist. Im Gegesatz zur normalen Hausreinigung, darf der Vermieter die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses wegen einer Leerwohnung nicht auf die Nebenkosten umlegen, da es sich nicht um regelmäßig anfallenden Kosten handelt.
    Ich weiß noch nicht, wie ich weiter vorgehe...
     
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