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Mietrecht bei Auszug

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Kevin1970, 9. September 2010.

  1. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    AW: Mietrecht bei Auszug

    da würde ich mich mal festlegen: nein
    in deinem fall ist es sicher ratsam einen Anwalt aufzusuchen.:winken:
     
  2. SvenC

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    AW: Mietrecht bei Auszug

    Weil ich das auch machen durfte? :LOL:
     
  3. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Mietrecht bei Auszug

    Du durftest oder musstest das nicht tun, du warst so nett und hast es getan.

    Kleiner aber feiner Unterschied.

    Bodenbeläge sind im regelfall soweit ich weiß Vermietersache, schließlich kannst du nicht über den Boden schweben. Normale Abnutzung sollte da kein Problem darstellen. Die einzige ausnahme dürften z.b. Brandlöcher oder Rotwein auf dem Teppich sein, sowas gehört noicht zur "normalen Abnutzung" und muss daher von dir instand gesetzt werden.

    Sofern die Wände hell gestrichen sind und nicht verschmutzt oder verkratzt (z.b. durch eine krallen ausfahrende Katze) sind, sollte dies auch so in ordnung sein.

    Jedenfalls hat bei mir ein Vermieter noch nie was beanstandet in der hinsicht.
     
  4. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Mietrecht bei Auszug

    Nun ja. Der Vormieter hat sich verp und hat Miete und Strom geprellt.... ich wollte ne Wohnung...ergo "durfte" ich das tun. Richtig. :D