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Merkwürdige Geschäftspraktiken

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hoymar, 27. Januar 2004.

  1. Hoymar

    Hoymar Neuling

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    Ende Oktober 2003 kündigte ich das im Dezember 2002 vereinarte Film-Abo. Die Kündigung wurde mir mit dem üblichen Schreiben bestätigt.
    Bereits im September hatte ich zusätzlich ein Super-Plus-Abo abgeschlossen, als Nachfolger für das gute alte Super-Abo für die supertreuen Kunden vom Herbst 2001, das ich wegen der drastischen Preiserhöhungen rechtzeitig gekündigt hatte.
    Im November ruft mich ein Premiere-Mensch an, erzählt etwas von den Vorzügen des neuen Premiere komplett. Da bekommt man dann für 2 EUR weniger im Monat (kein Wort von 2 Jahren Mindestlaufzeit) die beste und kompletteste TV-Zeitung der Welt und noch zwei sagenumwobene Kanäle, die ich noch nie vermisst hatte. Ich hab ihm geantwortet, er möge mir sein Angebot zuschicken.
    Natürlich erhalte ich kein Angebot (warum auch, steht doch alles im Magazin), sondern die freudige Mitteilung, mich für Premiere komplett begeistert zu haben.
    Habe ich nicht drauf reagiert.
    Als ich im Januar beiläufig aufs Konto schaue, stelle ich fest, dass Premiere großzügig 78 EUR abgebucht hat. Dann fällt mir auf, dass die Kaution der d-Box vom alten Abo (28. Oktober 2003 versendet) auch nicht eingegangen ist.
    Der Anruf bei Premiere ergibt:
    1. Decoder ist nicht eingegangen (gut, dass es noch den Beleg gibt!).
    2. Das mit den 78 EUR sei auch in Ordnung, denn man habe ja mein gekündigtes Film-Abo umgewandelt! Zeit zum Aufregen!!
    3. möge ich mich nicht am Telefon aufregen, sondern mich schriftlich an Premiere wenden, da ich ja sowieso den Beleg für den Versand der d-Box zusenden möchte.
    Echt super plus, um im Jargon zu bleiben.
    Also Fax an Premiere:
    1. Vertrag zur Umstellung Premiere komplett nicht zustande gekommen, da keine entsprechende Willenserklärung von mir am Telefon.
    2. Umstellung des gekündigten Abos sei hochgradig unseriös, da beim Geplausche am Telefon ja vom Sparen gegenüber dem Super-Plus-Paket die Rede gewesen sei.
    3. Kündigung des bestehenden Abos, weil sicher ist sicher.
    4. Androhung des Widerrufs der Einzugsermächtigung, wenn sich weiterhin bedient werde.
    Am 26.1.2004 plötzlich kein Premiere mehr auf der Karte mit dem Super Plus Paket. Andere Karte genommen (gekündigtes Film-Paket), die funktioniert. Zeichen der Einsicht?
    27.1.2004 Post von Premiere: Bedaure, Widerspruchsfrist abgelaufen, sonst nix.
    Anruf: Schaut in den Computer und sagt: Bedaure, Widerspruchsfrist abgelaufen. Ich möchte mich an die Rechtsabteilung wenden. Ich habe ihm gesagt, dass ich erwarte, dass ich auf mein Schreiben eine vollständige Antwort bekomme. Außerdem ist es nicht meine Aufgabe, die Zuständigkeiten bei Premiere zu erkunden, sondern seine.
    Immerhin lädt er "das Brief", wie er wiederholt so schön sagt, dann mal hoch auf seinen Bildschirm.
    Kaution? Tja, Gerät ist nicht eingetroffen. Der zarte Hinweis auf den angefügten Beleg entlockt ihm dann die Zusage einer Erstattung.
    Zum eigentlichen Problem: Das könne er nicht aufklären, was da am Telefon besprochen worden sei. Mein Gegenvorschlag ist, die Einzugsermächtigung zu stornieren. Kompromiss: Er leitet jetzt mein Schreiben weiter und ich erhalte eine Antwort!
    Meine Fragen:
    1. Wie sieht das aus mit (angeblichen) Vertragsabschlüssen am Telefon? Ist man gemeiert, wenn man nicht auf (angebliche) Abschlüsse reagiert?
    2. Kann Premiere überhaupt einen Vertrag abschicken, indem der Abschluss einfach behauptet wird, und wird es dann zum Problem des Empfängers, darauf zu reagieren?
    Eigentlich habe ich keinen großen Bock auf diese Art der Auseinandersetzung, aber das scheint ja im Kalkül zu liegen.
    Wenn so etwas häufiger vorkommt, gibt es eine Interessensgemeinschaft für Premiere-Opfer oder so ähnlich? Einen Verein, den der Kofler Schorsch ernst nimmt?

    Gruß

    Hoymar
     
  2. thowi

    thowi Guest

    der Satz 'schicken Sie mir Ihr Angebot' ist als solches ein gefährlicher.

    Er müßte ca. wie folgt lauten um unmissverständlich die Annahme damit das Angebot anzunehmen auszuschließen:

    'Bitte schicken Sie mir ein schriftliches und UNVERBINDLICHES Angebot mit den von Ihnen genannten Konditionen, über die Annahme Ihres Anbots entscheide ich gegebenefalls durch schriftliche Annahme des Anbots innerhalb der Gültigkeitsfrist desselben' Im Idealfall ist diese Aussage noch damit abzuschließen das damit NICHT das Angbeot angenommen würde.

    Die hoffen halt das man dann nicht innerhalb der 2 Wochen kündigt.

    Es gab mal eine Zeitschriftenwebemethode die auf dieser Basis aufgebaut war:

    "Na gut, dann schicken wir Ihnen 3 Monatexemplare auf Basis unseres Angebots gratis zur Ansicht, Sie können dann immer noch rechzeitig kündigen"

    Was nicht dazugesagt wurde ist das die Kündigungsfrist nur 2Wochen ist, man muss also sofort beim ersten Heft kündigen, beim 3. so wie viele verstanden haben ist es längst zu spät :-(

    PS: Weihnachtspaket ist auch so aufgebaut, wer nach den 3 Monaten downgraden will hat Pech gehabt und ist erstaml für 6 Monate Komplettkunde (es heisst Folgepaket innerhalb der 3 Monate wählen im Kleingedrucken)
     
  3. Hoymar

    Hoymar Neuling

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    @ thowi

    Ich neige trotzdem dazu, es notfalls auszufechten. Ist es bei Verträgen nicht so, dass Übereinstimmung hinsichtlich des Vertragsgegenstandes bestehen muss?

    Wenn ich im Telefonat eine rechtlich bindende Erklärung hätte abgegeben, müsste sie sich doch auf irgend etwas beziehen:
    A. Umwandlung des bestehenden Super-Plus-Abos (so der Gesprächsverlauf) = Änderungsvertrag
    B. Umwandlung des gekündigten Film-Abos (so die Umsetzung durch Premiere) = Änderungsvertrag
    C. ein dritter neuer Vertrag (so möglicherweise die Lesart der Bestätigung) = Neuvertrag
    Einen solchen Bezug gibt es jedenfalls in dem Anschreiben nicht.
    Wie weist eigentlich Premiere den Vertragsabschluss nach? Bestätigt ist zwar, dass es ein Telefongespräch gegeben hat, aber hinsichtlich des Inhaltes dürften sich die Aussagen nicht decken.

    Gruß

    Hoymar
     
  4. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Hallo,

    zumal ich mal davon ausgehe, das mündliche Absprachen der Schriftform bedürfen und da Du am Telefon um ein Angebot gebeten hast und nicht einer Vertragsverlängerung zugestimmt hast, würde ich der Sache gelassen entgegen sehen und Prämiere in einem längeren, ausführlichen Brief mal darüber in Kenntnis setzen.

    Am besten du schickst dieses Schreiben direkt nach Unterföhring, ich hatte letztens auch Probs mit einer Kündigung, habe mich an die GF von Prämiere in Unterföhring gewandt und ein paar Tage später erhielt ich einen Anruf, meine Kündigung wäre in Ordnung etc. Schriftlich habe ich es auch bekommen.

    Abschließend noch, Prämiere macht allerspätestens dann einen Rückzieher, wenn es vor Gericht gehen sollte oder du einen RA einschaltest.

    Schau mal hier: www.123recht.net

    Gib mal Premiere ein und du wirst erschlagen von den Seiten.

    Gruß

    UK läc

    <small>[ 27. Januar 2004, 23:08: Beitrag editiert von: ukroll96 ]</small>
     
  5. headbanger

    headbanger Guest

    Hallo Hoymar,ohne ne schriftliche Einwilligung kann Premiere dir garnix.Ein Schreiben deines Anwaltes und Premiere zieht den Schwanz ein.
    Was du da schilderst wurde hier im Forum schonmal diskutiert.Premiere kann nicht einfach behaupten das du mündlich deinen Vertrag verlängert hast.Da könnte ja jeder kommen und den Leuten was aufs Auge drücken.
    Wenn ich richtig gelesen habe hast du eine schriftliche Kündigungsbestättigung,Premiere hat dagegen nichts.Das wissen die auch und werden wie gesagt sofort klein beigeben wenn ein Brief deines Anwaltes sie erreicht.Du solltest auch alle dir enstandenen Kosten bis auf den letzten Cent von Premiere einfordern.Denn das was Premiere bei dir versucht ist schlicht und einfach Betrug,damit kommen die vor keinem Gericht durch.
    Aber wie gesagt das wissen die auch.Also mach Koflers Schergen ordentlich Dampf.
     
  6. thowi

    thowi Guest

    nein das ist kein Betrug, Premiere kann sich immer noch auf einen Irrtum berufen und das Gericht gibt dann deiner Irrtumsanfechtung recht, womit Du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst
    (ausserDu hast eine Rechtschutzversicherung, die muss allerdings vor Beginn des Rechtsstreits eine Kostenübernahmeerklärung abgeben ...)

    Egal, im Prinzip ist es trotzdem ärgerlich wenn man formell etwas Kündigen muss was man gar nicht bestellt hat.

    PS: Man schickt in diesem falle aber KEINE Kündigung, sondern eine Sachverhaltsdarstellung, auch Einschreiben ist in diesem Falle empfehlenswert, aber Geschmacksache (weil ja nicht umsonst):

    Abo wurde von mir nicht bestellt, nur Bitte um schriftliches angebot, ...

    Wenn man akzeptiert das man Kündigt unterliegt man bereits dem Fristenlauf und der kann eben schon vorbei sein, oder Kündigung wird zum frühest möglichen Zeitpunkt (bei den Zeitschriften oft 1 Jahr) akzeptiert,...
     
  7. thowi

    thowi Guest

    PS: Noch ein kleiner Trick off-topic:

    Ist übrigens ein netter Trick wie man in der Immobilienbranche säumige Mietenzahler los wird:

    Brief vom Hausherrn:

    S.g. Hr. XXXX !

    Hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre mündliche Kündigung anlässlich unseres Telefongesprächs vom XX.XX bezüglich Nichtbezahlung der Miete

    Damit liegt jetzt die Beweislast beim Mieter das er ja gar nicht gekündigt hat, der Ganze Miterschutz Paragraphendschngel greift auf einmal nicht, der Mieter muss den Rechtstreit anfangen und trägt seine Anwaltskosten selber (was meistens bei säumigen Zahlern ein Problem ist), wiederruft er die Kündigung nimmt der Hausherr den Wiederruf nicht an und er sitz in der Falle ....

    PS: Ist zwar Off-Topic, aber nur zur Illustration das Premiere sich nicht wirklich verstecken/schämen muss wenn mal ein Mitarbeiter etwas schwerhörig ist und ganz sicher nicht das Reich des Bösen ist (c) G. W. Bush wie es manche hier gerne darstellen !
     
  8. Drachenauge

    Drachenauge Senior Member

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    Nope, Thowi. Du scheinst einen schlechten Anwalt zu haben... Die Beweislast liegt immer bei dem, der einen vor Gericht zerrt bzw. bei dem, der eine Behauptung aufstellt.
    Nicht umsonst gibt Premiere bei Klageandrohungen in diesem Bereich sofort klein bei...
     
  9. thowi

    thowi Guest

    &gt;Nope, Thowi. Du scheinst einen schlechten Anwalt &gt;zu haben... Die Beweislast liegt immer bei dem, &gt;der einen vor Gericht zerrt bzw. bei dem, der &gt;eine Behauptung aufstellt.

    Der Trick lebt davon das die Leute in so einer Situation in die Knie gehen oder falsch reagieren - Eben deswegen müßte eigentlich der Mieter (!) in diesem Fall vor Gericht ziehen und beweisen dass er gar nicht gekündigt hat !) und das scheuen viele und machen dann eben den Rückzugsfehler - fragen Sie Arzt oder Apotheker oder die die Mitervereinigung Ihres Vertrauens !

    PS: Die 'richtige' Antwort ist analog zum ursprünglichen Post eine nette Sachverhaltsdarstellung um die Beweislast wieder umzudrehen, dann müßte der Vermieter wieder gerichtlich antworten und alles ist wieder so wie es sein sollte - aber probieren wird man es als Vermieter ja noch dürfen :-(

    &gt;Nicht umsonst gibt Premiere bei Klageandrohungen &gt;in diesem Bereich sofort klein bei...

    So einfach ist das nicht - das Zauberwort ist Musterprozess - wenn Premiere 1x verurteilt wird können andere sich in Ihren Klagen darauf beziehen, also ist Premiere GAR nicht interessiert
    allzuviel zu prozessieren, selbst wenn Sie recht hätten müßte es nur einmal schiefgehen und das ist das Risiko nicht wert.

    PPS: Wer noch eine Immobilienanektote mit dem Beweislastschmäh will (dann aber ab in den Smalltalk):

    S.g. Mieter !

    Hiermit bestätigen wir Ihnen ihre telefonische Verlustmeldung des Wohnungsschlüssels vom XX.XX.

    Um Schaden zu vermeiden haben wir umgehend in Ihrer Abwesenheit das Schloss getauscht. Da Sie mit der Miete in Verzug sind und dadurch auch bereits die Kaution aufgebraucht ist können wir Ihnen den neuen Wohnungsschlüssel erst nach Auffüllen der Kaution übergeben....

    Auch das kann Premiere leicht abgewandelt durchaus machen (ähnlichkeiten mit echten Fällen sind zufällig und unterwünscht):

    Da wir Ihre gemietete d-Box, die Verschlüsselungskarte nach Ende Ihres Abos nicht
    innerhalb von XX Tagen wie in den AGBs vom XX definiert erhalten haben, bzw. diese beschädigt ist wird Ihre Kaution einbehalten, das Abo verlängert sich....

    Und schon wieder muss der Kunde klagen um zu seinem Geld zu kommen was viele dann scheuen würden, etc ....

    Jetzt aber genug ;-)
     
  10. quarks

    quarks Gold Member

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    Hi,

    wie wärs denn mal umgekehrt?

    Brief an Premiere.
    ----------------------------

    Vielen Dank für Ihr telefonisches Angebot. Hier mit nehme ich gerne ihr Angebot, 12 Monate Premiere Komplot für monatlich 5€, an. Wie besprochen willige ich der Kündigung aller meiner alten Abos ein. Als Entschädigung meiner Mühe würde ich mich über 10 Gutscheine für Premiere Direkt freuen.

    Sie können diesem Schreiben bis zum 31.01.2004 wieder sprechen, ansonsten behält dieses Schreiben seine rechtliche Gültigkeit.

    MFG quarks.