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Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. August 2014.

  1. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Nach meiner Erfahrung mit typischen "Jugendschützern" ist das leider nicht zu erwarten – es handelt sich dabei meist um Leute, die am liebsten "moralisch saubere Medien" hätten und festgestellt haben, dass sie unter dem Vorwand des Jugendschutzes ihre Zensurvorstellungen durchsetzen können. Die tatsächlichen Auswirkungen der Inhalte auf Kinder und Jugendliche interessieren dabei nicht einmal am Rande.
     
  2. Dracula

    Dracula Silber Member

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Was macht denn der Jugendschutz in Deutschland bei den Kindern und Jugendlichen die im Unterricht oder auf n Schulhof per
    Bluetooth diverse Sachen miteinander tauschen !

    (Jugendschutz machtlos)
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Manchmal ist das "wogegen" einfach nur Mumpitz.
     
  4. tvjunkie

    tvjunkie Gold Member

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Ob eine Sendung nun um 22 oder 23h läuft ist mir herzlich egal, weitaus schlimmer finde ich die Zwangs-Vorsperre im Pay TV. Es sollte doch wohl jedem Haushalt selbst überlassen sein, ob er die Vorsperre will oder nicht.
     
  5. Thaddäus

    Thaddäus Foren-Gott

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Laut DWDL wurde auch RTL2 für die Ausstrahlung von "Schneewittchen" mit Sigourney Weaver vor 20 Uhr gerügt. Da musste ich aber ernsthaft schmunzeln: Seit 2009 wurde der Film mehrmals im Vormittags-/Nachmittagsprogramm gezeigt. Dabei wurde auf eine Schnittfassung zurückgegriffen, die schon 2002 und 2003 im Nachmittagsprogramm zu sehen war.

    In dieser Schnittfassung fehlen 10 Minuten und jegliche Logik in vielen Szenen des Films: Schneewittchen - Schnittberichte - DVD-Forum.at

    Ich habe mich sowieso schon immer gefragt, wieso RTL2 den Film überhaupt im Tagesprogramm zeigt - zum einen, weil er nichts für kleine Kinder ist (was bei dem Titel aber ja nicht direkt ersichtlich ist) und zum anderen weil durch die dadurch verursachten Kürzungen der Film überhaupt keinen Sinn mehr ergibt. Aber 12 Jahre nach der Erstausstrahlung dieser Fassung und nach mehrmaligen Ausstrahlungen in den letzten fünf Jahren stören sich die Pappnasen vom Jugenschutz auf einmal daran?

    Davon abgesehen hab ich aber auch mal eine andere Frage dazu: Der Film ist freigegeben ab 12. Solche Filme dürfen ja eingeschränkt sogar ungekürzt im Tagesprogramm laufen, ansonsten in gekürzten Versionen wie es hier der Fall war. Kann RTL2 denn in dem Fall dann überhaupt dafür belangt werden? Eigentlich haben sie sich ja an die Vorschriften gehalten, wenngleich der Filmtitel im Gegensatz zu "Conan, der Barbar" (den haben sie meine ich auch schon im Nachmittagsprogramm gezeigt) natürlich besonders verführerisch für jüngere Zuschauer ist.
     
  6. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Nein, Jugendschutz sinnlos in dem Falle. Einen Jugendlichen davon abhalten zu wollen, sich etwas anzusehen, was er sich ansehen will, ist in etwa so zielführend, wie einer Banane zu verbieten, sich zu biegen.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Tcha, recht hast du zwar, aber die hiesige Praxis, Jugendschutz betreffend.....
    Durch deinen post 12 ist ja der Zustand treffend beschrieben.

    Naja und was so manche Normen betrifft....
    :rolleyes:
    Quelle
     
  8. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    AW: Mehrere Jugendschutzverstöße bei ProSieben festgestellt

    Wobei diese Normen zu Obst und Gemüse vom Handel ausgehen, wo man die Transportkapazitäten perfekt ausnutzen oder (gerade bei Kiwis oder Salat) Preise pro "Stück" festlegen will.