1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

"Mehr geht nicht ohne spürbare Abstriche in der Qualität"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Dezember 2017.

  1. skykunde

    skykunde Talk-König

    Registriert seit:
    25. Juni 2009
    Beiträge:
    5.680
    Zustimmungen:
    563
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    Einfach nicht bezahlen ist legal und durchaus eine Lösung. Das Finanzamt darf rechtlich betrachtet keine Amtshilfe leisten, weil die GEZ-Mafia eine private Firma ist. Das wurde schon in einem Gerichtsurteil in Tübingen festgestellt.

    Die Landesrundfunkanstalt (z. B. RBB) ist auch laut dem Bürgermeister von Berlin keine Behörde, denn § 54 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung ist nicht auf den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) anwendbar, da dieser keine Behörde des Landes Berlin, sondern nur eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist" Und laut § 4 Abs. 6 KStG kann ein Betrieb gewerblicher Art nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden. Als Nicht-Behörde kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts daher gar keine Amtshilfe ersuchen. Tut sie es doch, darf die ersuchte Behörde (also das Finanzamt) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG keine Amtshilfe leisten.
     
  2. Eric el.

    Eric el. Platin Member

    Registriert seit:
    12. Juli 2004
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    650
    Punkte für Erfolge:
    123
    Deswegen "würde".

    Ich hab mal gegoogelt, hab kein Gewerbeauszug gefunden in der die Firma "GEZ-Mafia" eingetragen ist.:LOL::ROFLMAO::D:p:rolleyes: