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Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mad9000, 30. Januar 2012.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Versteigern sie denn schon die realen Adressen, oder nur die IP Adressen? Vielleicht musst der Käufer die realen Adressen ja erst noch ermitteln lassen?
     
  2. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Das wird sich wohl um realen Adressen handeln,denn IP Adressen werden ja je nach Anbieter nach kurzer Zeit gelöscht.

    "Telekom darf IP-Adressen sieben Tage speichern

    Telekom-Kunden können nicht die sofortige Löschung ihrer IP-Adressen verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Das Gericht hält es für zulässig, wenn die Telekom die IP-Adressen sieben Tage speichert – selbst wenn der Kunde eine Flatrate hat."
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Was aber reine Spekulation ist. Im Text wird nur von berechtigten Forderungen gesprochen, ob diese sich aber an reale Personen oder erstmal nur IP Adressen richten geht daraus nicht hervor. Wenn man die realen Adressen schon hätte, könnte man die Abmahnwelle ja propblemlos selber lostreten. Ich vermute die haben nur die IP Adressen, und versuchen daraus geschickt Geld zu machen. ;)
     
  4. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Warum sich die Arbeit machen,man verdient mit versteigerung doch genug.Und wie es aussieht beauftragen die nur eine Firma die alles erlediegt.
    Die kosten für mehrere tausend Adressen belaufen sich gerade mal auf 200 Euro.

    "In einem solchen gerichtlichen Antrag werden von DigiProtect tausende von IP-Adressen gebündelt. In einem Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 waren es beispielsweise 3641 IP-Adressen. Es gibt sogar Auskunftsverfahren, die mehr als 10.000 IP-Adressen zum Gegenstand haben.

    Es werden also in einem einzigen Verfahren, das die Antragstellerin nur Gerichtsgebühren von EUR 200,- kostet, tausende von Filesharern ermittelt. Nachdem deutschlandweit jährlich hunderte, möglicherweise tausende solcher Anträge gestellt werden, kann man sich leicht ausrechnen, was für ein Massengeschäft dahinter steckt. Eine auf Schätzungen basierende Statistik geht von ca. 450.000 Filesharing-Abmahnungen im Jahre 2009 aus. Und das könnte noch zu tief gegriffen sein."

    Hier steht beschrieben wie das genau funktioniert.

    Filesharing: Wie funktioniert das Abmahngeschäft von DigiProtect konkret?

    Internet-Law » Filesharing: Wie funktioniert das Abmahngeschäft von DigiProtect konkret?
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    So wirds wohl sein. Da man nämlich mit den IP Adressen wegen Löschung selten was anfangen kann, werden die Käufer ziemlich blöd gucken. Wobei ich denke dass die den Krempel eh nicht loswerden, weil andere Abmahner kennen ja eben genau die Sachlage und wissen was das alles für eine Schaumschlägerei ist die sie da betreiben. Also wissen sie auch dass da wahrscheinlich nur größtenteils wertlose IP Adressen verhökert werden. Und so wie der eine Fachanwalt da schreibt, sind ja scheinbar nicht mal die Forderungen ansich rechtswirksam. Da sieht man wieder was das alles für ein Schei** ist.
     
  6. dittsche

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Du irrst, bzw. interpretierst den RA nicht richtig.

    Das Thema ist in der Rechtsprechung ausgelutscht. Was glaubst Du, warum die Abmahnschreiben ellenlang sind und hunderte von Urteilen ( oft höchstrichterlichen ) zitieren ;)

    Die Urteile fallen nicht vom Himmel. Die BigPlayer im Abmahnbereich arbeiten so, dass sie im Streitfall gute Karten vor Gericht haben.

    Weisst Du, wie minimal die Chancen sind vor Gericht, falls gerade du der eine von 100en bist, der halt auch verklagt wird ;)

    Ruf doch mal bei einem der RA´te an, die im WWW sich wichtigmachend zu dem Thema einlassen. Am Ende wird Dir der RA sagen:

    Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, zahlen Sie einen Vergleichbetrag ( immer aushandelbar ). Dazu schicken wir eine modifizierte Unterlassungserklärung los. Und fertig ist die Sache...

    Nicht mehr und nicht weniger werden RA´te hier machen können. Du musst den Sachverhalt nur reißerisch genug verkaufen, damit ein Mandant zu dem Thema anruft ;)

    Fakt ist: Fast alle Abmahnungen gehen auf einen echten Sachverhalt zurück. Fast alle Abmahungen würden einer gerichtlichen Prüfung stand halten.

    Das einzige Glück der Abgemahnten ist immer noch, dass es einfach zu viele Fälle sind und deshalb nur ganz vereinzelt geklagt wird. Es ist eine reine Statistiksache, ob Du verklagt wirst, wenn Du sagst: Nö, ich zahle nix ;)
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Ich würde sagen, der Schaden beträgt genauso viel, wie die Datei im freien Handel kostet.

    ein Lied beispielsweise 2 € allerdings würden da dann noch die Anwaltskosten draufkommen, die meines Wissens nach mittlerweile auf 100 € gedeckelt wurden. ;)

    Zumindest wäre das für mich logisch, die Musikindustrie hängt aber an der 2 lieber nochmal 3 Nullen dran, nur zur Sicherheit, denn es "könnte" ja sein, dass man ganz viele Bekannte hat, denen man alle das Lied gegeben hat. :D
     
  8. dittsche

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Die haben die vom Provider beauskunfeten IP-Adressen ( also auch die Namen und die Anschriften der "Abmahnopfer" )

    Der zuständige Antrag ( meist beim Landgericht Köln ) wird den Provider schon verdonnert haben, die IP-Adressen auch ladungsfähigen Anschriften zuzuordnen.

    Und dann kannst Du loslegen mit dem Geldeintreiben :D

    Dieses Verfahren ist i.Ü. ein gutes. Früher wurde für jeden Fall eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt ( ja, es handelt sich immer noch um strafbaren Handlungen ;) ).

    Die Strafanzeige an sich hatte nur den Zweck, dass die StA die hinter der IP stehenden Person ermitten musste. Über ein Akteneinsichtsgesuch kam dann der Abmahner an die Adresse.

    So wurden ganze Staatsanwaltschaften mit solchen Sachen blockiert. Besser, ein Landgericht verfügt heute gleich, dass der Provider direkt beauskunften soll...

    Dies mal ganz allgemein, für jene die es interessiert :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2012
  9. dittsche

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Es gibt diese Regel. Die Rechtsprechung wendet diese aber ( noch ) nicht auf Abmahnsachen im Filsharebereich usw. an.

    Der Schaden wird im Streitfall konkret vom Gericht ermittelt. Da gibt es Werte, an welchen sich die Gerichte anlehen.

    Du kannst auch einen konkret unbezifferten Antrag stellen und das Gericht die Höhe des Schadens festsetzen lassen ( analog zum Schmerzensgeld bei Unfallsachen ).

    Geht alles problemlos ;):winken:

    Was Du zu den vielen Bekannten schreibst: So ähnlich argumentieren auch die Gerichte. Nur sagen die: Jeder auf der Welt konnte theoretisch das Lied bei Dir ziehen. Und "jeder auf der Welt" sind eine ganze Menge Leute. Da kannst Du Dir ausrechnen, wie oft ein Top 100 Titel getauscht und gesucht wird...
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2012
  10. praktiker06

    praktiker06 Silber Member

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    AW: Megaupload: Gewaltige Abmahnwelle überrollt Deutschland

    Filesharing: Abmahnungen sind unwirksam 13. Januar 2012

    "Sämtliche Abmahnungen unwirksam?

    Das heute veröffentliche Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I-20 W 132/11) schlug ein wie eine Bombe. Die bisherige Abmahnpraxis vieler deutscher Rechtsanwaltskanzleien ist nun in Frage gestellt. Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, pauschale Abmahnungen an tausende Verbraucher zu verschicken, dürften nun rauheren Zeiten entgegensehen. Für eine pauschale Abmahnung ohne konkrete Nennung der beanstandeten Musikstücke, Videodateien oder sonstiger Files kann jedenfalls nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf keine anwaltliche Abmahngebühr verlangt werden. Doch genau davon lebt ein guter Teil dieser Kanzleien.

    Abmahngebühren könnten zurückgefordert werden

    Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei “Wilde, Beuger & Solmecke” ist sogar der Ansicht, dass bereits gezahlte Abmahngebühren nach dem Düsseldorfer Urteil nun zurückgefordert werden könnten: “Theoretisch könnte diese Entscheidung auch dazu führen, dass jetzt einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern können. Explizit äußert sich das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dieser Frage allerdings nicht. Im Übrigen muss noch im Einzelfall geprüft werden, ob die Zahlung nicht im Wege der vergleichsweisen Einigung erfolgte. Zumindest ist jedoch klar, dass von denjenigen Tauschbörsen- Nutzern, die bislang die Zahlung verweigert haben, jetzt keinerlei Abmahngebühren mehr verlangt werden können. Seit einiger Zeit nennt die Hamburger Kanzlei Rasch in ihren Abmahnungen die getauschten Titel, bezieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nach wie vor auf das gesamte Werkrepertoire des jeweiligen Rechteinhabers”, so Solmecke."

    Filesharing: Abmahnungen sind unwirksam - Verbraucher-Papst