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Medienrecht

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Sputnik, 20. Januar 2003.

  1. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo,

    ich beantworte erst einmal die Fragen:

    Zu 1: Es ist das Interesse einzelner Bewohner.

    Zu 2: Ich bin Inhaber der Eigentumswohnung.

    Zu 3: Die technischen Einrichtungen gelten als Gemeinschaftseigentum und werden von allen über eine Umlage bezahlt, lediglich die einzelnen Kabel die in die Wohnungen gezogen werden, sowie die TV-Dosen und die Reciver trägt der einzelne Eigentümer alleine.

    Zu 4: Ist als Gemeinschaftseigentum geplant.

    Zu 5. Das will die Installationsfirma und
    Hausverwaltung die beide schon für mehrere auch größere Objekte tätig sind.

    Wie ich oben schon beschrieb, habe ich in allen 4 Zimmern TV mit Videorecorder und HiFi-Anlagen, die Antennenkabel dafür wurden schon in der Bauphase teils unter Teppich- oder Fliesenböden in die einzelnen Räumen verlegt, d.h. ich kann sie mindestens bei zwei Räumen nicht mehr auswechseln.

    Zu Pascal hätte ich noch eine Frage:

    Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber bei uns im Münchner Kabelnetz gibt es den TV-Sender ORF1 schon seit 3 Jahren nicht mehr nur noch ORF2, so viel ich weiß, ist er nur noch im Rosenheimer Kabelnetz eingespeist, da die so nahe an Österreich sind, daß sie den absichtlich abgeschwächten Sender noch empfangen können.

    Die Österreicher hatten damals von den Bayern zusätzliche Kohle aus deren Werbeeinnahmen verlangt, weil der ORF1 meistens die gleichen Serien und Spielfilme wie SAT1 ausstrahlte jedoch ohne Werbung und somit haben natürlich die Zuschauer diese Sendungen auf ORF1 verfolgt, da das bayerische Kabelnetz jedoch nicht bezahlen wollte haben die Österreicher die Sendeleistung so abgeschwächt daß er bei uns nicht mehr zu empfangen war.

    Gruß Sputnik
     
  2. noeler

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    Des ist nicht Medienrecht sondern mietrecht.

    Gutes Forum dazu ist z.B. www.recht.de und dann in das Forum mietrecht.

    Als Mieter hast Du immer die Pflicht das zu nehmen was der Vermieter vorschreibt ( jetzt mal auf den Empfang bezogen )

    Einzigste Ausnahme. Du bekommst ueber die vom Vermieter angebotene Anschlussmoeglichkeit nicht 2 TV Sender in Deiner Muttersprache. Dann kannste auf eigene Kosten z.B. eine SAT-Schuessel oder Kabel besorgen.

    z.B. gibt es kein Recht auf Digital-TV. Kannste alles in dem genannten Forum nachlesen.

    cu
     
  3. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo Noeler,

    anscheinend hast du mein vorheriges Posting nicht richtig gelesen, darin hab ich doch ganz klar gesagt daß ich KEIN MIETER sondern Eigentümer bin.

    Im übrigen hab ich schon öfter darüber gelesen daß jeder Deutsche Bürger gewisse Medienrechte besitzt und das auch in den einzelnen Mediengesetzen aufgeführt ist.

    Ich weiß nicht was du mit Mieter und Vermieter meinst, die ganze Hausgemeinschaft besteht aus Wohnungseigentümern und wir machen unsere Regeln
    über Abstimmung in den Eigentümerversammlungen selbst, natürlich müssen dabei die geltenden Gesetzte beachtet werden.

    Gruß Sputnik
     
  4. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    Hallo Sputnik,
    Aus Deinen Antworten ergibt sich doch jetzt folgende Situation (das ist keine Rechtsberatung und auch keine verbindliche Antwort, ich bin Techniker, u.a. Antennebau):
    1. Da offenbar keine technische Notwendigkeit besteht, die Empfangsanlage zu erneuern, handelt es sich um den Wunsch einzelner Bewohner, den Wohnwert zu verbessern. Da diese Bewohner die Installation auf das gesamte Haus ausdehnen wollen, bedarf es ja der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Vielleicht kann man den an einer Sat-Anlage Interessierten die Installation einer solchen gestatten, aber sie sollen sie auch selbst finanzieren. Soweit ich weiß, arbeitet ja die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und hat demzufolge das zu machen, was die Eigentümergemeinschaft von ihr verlangt.
    2. Auch unsere Firma arbeitet mit verschiedenen Hausverwaltungen und privaten Eigentümern zusammen. Wir bieten in solchen Fällen verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, die meist in Zusammenhang mit Rekonstruktionen oder Neubau stehen. Da ist in vielen Fällen eine Vereinbarung mit dem Hauseigentümer, daß wir mit seiner Zustimmung eine Anlage (als unser Eigentum) errichten und gegen ein entsprechendes monatliches Nutzungsentgelt den Bewohnern die Nutzung anbieten. Dort ist natürlich auch eine Wartungspauschale kalkuliert. In anderen Fällen wird die Anlage im Auftrag des Eigentümers errichtet. Normalerweise erhalten wir dann bei Störungen von den Bewohnern oder dem Eigentümern separate Reparaturaufträge. Eine Sat-Anlage, die sauber errichtet worden ist, sollte eigentlich ohne Probleme über mehrere Jahre störungsfrei arbeiten. (Nicht zu vergessen sind die neuen Garantiebestimmungen: für bautechnische Einrichtungen 5 Jahre )
    3. Übrigens steht es in unseren Anlagen jedem Bewohner frei, auch den Anschluß des Kabelnetzbetreibers zu nutzen (mit dem entsprechenden Vertrag), wobei wir dann nur eventuellen zusätzlichen Installationsaufwand berechnen.
    Soweit meine persönliche Meinung zu Deiner Frage und unsere Praxis.
    mfg