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Medienrecht

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Sputnik, 20. Januar 2003.

  1. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo Leute,
    ich habe folgendes Problem:
    Wohne in einer Münchner Eigentumswohnanlage mit Kabelanschluß betreibe daran insgesamt 3 TV-Geräte, 3 Videorecorder, 3 Stereoanlagen, 1 PC-TV-Karte und einen Nokia db II Reciver.
    Nun wird eventuell die Kabelanlage auf SAT umgestellt, in der sogenannten Sternverkabelung, das heißt jeder Wohnungsinhaber bekommt seine eigenen SAT-Kabel, für die einzelnen Geräte muß der Eigentümer die notwendigen SAT-Reciver selbst anschaffen.
    Das bedeutet für mich erstens einen enormen finanziellen Aufwand, bräuchte dann auch einen neuen SAT-Premiere Decoder und eine neue Verkabelung die bei mir nur noch in 2 Zimmern verlegt werden könnte.
    Nun zu meiner Frage:
    Habe ich das Recht auch als Einzelnutzer weiter den Kabelempfang auf meine Kosten zu bekommen, oder muß ich mich der Gemeinschaft anschließen und auf SAT-Empfang umsteigen.
    Vielen Dank für eure Bemühungen.
    Gruß Sputnik
     
  2. amsp

    amsp Platin Member

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    Dürfte ein teurer Spass werden - mal abgesehen davon: Jeder der rechnen kann, will weg zum Kabel.
     
  3. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    Technisch dürfte es eigentlich keine größeren Probleme geben. Der Aufwand ist allerdings von der vorgesehenen Installation abhängig.
    Der Kabelanschluß für das Haus bleibt ja bestehen und jeder Wohnungsinhaber kann mit dem Kabelnetzbetreiber einen Nutzungsvertrag abschließen. Der Nutzer ist aber für die Verkabelung im Haus selber zuständig.
    Rechtlich müssen sich die beteiligten Partner, speziell der Wohnungsnutzer und der Betreiber der Antennenanlage, einigen.
    mfg
     
  4. dvbfuzzi

    dvbfuzzi Junior Member

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    Die Wohnanlage befindet sich nicht zufälligerweise in der Sudetenstrasse???
    Mit der weiternutzung von Kabelanschluß muss man den Betreiber des Übergabepunktes kennen,meistens KMS....
    Wie habt Ihr die Kabelgebühren bis jetzt bezahlt??Über die Miete oder per Einzelvertrag....
     
  5. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo dvbfuzzi,
    nein die wohnung liegt nicht in der Sudetenstraße sondern in der Marsstraße, die ganze Wohngemeinschaft hatte sich damals bereit erklärt den Kabelanschluß zu nutzen, vorher hatten wir nur eine terristische Antenne, dadurch daß sich 14 Parteien an das Kabel angeschlossen haben, hat die Hausverwaltung einen billigeren Tarif bekommen.
    Die Gebühren werden mit dem Wohngeld eingezogen und auf die 14 Parteien aufgeteilt.
    Jetzt wollen 3-4 Haushalte den SAT-Empfang und möchten einen mehrheitlichen Beschluß dazu bekommen, es sind im Haus auch noch 2-4 weiter Bewohner die auch kein SAT haben wollen, diese sind aber öfters bei den Eigentümerversammlungen nicht dabei.
    Da ich aber unbedingt den Kabelanschluß weiter haben möchte, will ich wissen ob ich einen rechtlichen Anspruch aus dem Mediengesetz habe.
    Gruß Sputnik
     
  6. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo dvbfuzzi,
    ich hatte noch vergessen daß der Betreiber de Kabelanschlusses die ehemalige Telecom ist.
    Danke für deine Bemühungen.
    Gruß Sputnik
     
  7. amsp

    amsp Platin Member

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    Aus dem Mediengesetz wirst du keinen rechtlichen Anspruch haben - höchtens aus dem "Kaufvertrag" sowas dort festgeschrieben ist. Ansonsten jeder vernüftige Mensch ist froh Kabel los zu sein - also freu dich über die Chance.
     
  8. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    Hallo, Sputnik
    Wenn dir die Wahl gelassen wir, dann kannst du wählen zwischen Sat oder Kabel. Weiß doch mal drauf hin, daß es auch ohne Receiver geht. Bei so einer großen Wohnanlage macht sich doch auch selektive Kanalaufbereitung bezahlt. Da brauchst du dich nicht in Unkosten stürzen und hast den selben Komfort wie zuvor mit Kabel.
    Gruß, Reinhold
     
  9. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo Hans2,
    die technische Situation ist so, daß wir im Keller den Kabelanschlußpunkt haben, einen Verstärker im Speicher, von dem aus in einer Reihenverkabelung alle Wohnungen verbunden sind.
    Bei einer alleinigen Nutzung müßte nur ein Kabel von dem Verstäker, ohne die Umwege der anderen Teilnehmer, in meine Wohnung geführt werden und ich müßte bei der Kabelfirma einen Einzelvertrag abschließen,
    Nur ist meine Frage dazu kann ich rechtlich auch auf diese Lösung bestehen.
    Vielen Dank für deine Mühe.
    Gruß Sputnik
     
  10. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo Reinhold,
    ich hab mit der Installationsfirma die den SAT Empfang einrichten soll bereits gesprochen, er hatte ja einen Kostenvoranschlag erstellt.
    Ich hab ihn darauf hingewiesen was das ganze kosten würde, wenn man die alten Kabel dazu nützt und dann für den einzelnen die gleichen Antennenbuchsen zu nutzen sind, so daß in den Wohnungen selbst keine Umstellung erforderlich ist, darauf hat er mir geantwortet, das dies schon ginge aber eigentlich nur für Wohnanlagen über 50 Einheiten gemacht wird, da es um die
    100.000,00 Euro kostet.
    Gruß Günter