1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Mediennutzung im Gefängnis erforscht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Juli 2010.

  1. marcol1979

    marcol1979 Senior Member

    Registriert seit:
    30. Juli 2004
    Beiträge:
    245
    Zustimmungen:
    15
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Bei den Kapitalisten und ihrem sogenannten Rechts-statt ist es nur noch eine Frage der Zeit, ich tippe mal maximal in 10 Jahren, das es dann keine Gefängnisse mehr gibt. Da gibts bestimmt die Entscheidung das es gegen die Menschenwürde verstösst Menschen einzusperren. :eek:
     
  2. Gato

    Gato Gold Member

    Registriert seit:
    29. März 2010
    Beiträge:
    1.179
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Sat-TV (Astra 19,2°Ost / HotBird 13°Ost).
    HDTV mit "TechniSat DigiCorder ISIO S" (HbbTV) und "TechniSat DigiCorder HD S2-Plus"
    DVB-T (Edision)
    BluRay (Phillips)
    DAB+ (TechniSat, PURE), im Auto (SONY)
    Internetradio (TechniSat DigitRadio 500)...
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    :confused: Was soll denn das für ein dusseliges Geschreibe sein?
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

    Registriert seit:
    31. August 2003
    Beiträge:
    6.109
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Aber ein Gegenargument ausser Dusslig hast du aber auch nicht:D
     
  4. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Ich denke der Arrest in der eigenen Wohnung wird sich immer mehr durchsetzen mit Fussfessel und Piepser zur Polizei! ;)
     
  5. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juli 2001
    Beiträge:
    697
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno4K, Sony XD9305 65", HTC Vive
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Gefängniss ist keine Verwahranstalt die dem Zwecke der Bestrafung dient.
    Den Strafgedanken hat man schon seit Zig Jahren offiziell gestrichen.
    Es mag noch ein paar kriminelle Anstaltsleitungen und Bedienstete geben die z.B. nach einer Beleidigung dem Gefangenen den Fernseher nehmen wollen (worauf dieser mit Nagelschere und Buttermesser auf die Bediensteten losging, was ich verstehen kann), aber laut §70 ist Unterhaltung ein Grundrecht. Und dass man den Strom bezahlen muss, ist mir neu. Bitte die Quellen dafür Nicht nur einen Knast wo das evtl. illegalerweise so abläuft.

    TV ist kein "Privileg" oder eine "Belohnung" für gutes Verhalten (wie es sich die BILD-Leser wünschen). Nicht mal wenn der Gefangene einen Bediensteten tötet darf man ihm das Gerät wegnehmen. Natürlich auch nicht den Strom abdrehen. Es muss genutzt werden können. Es gibt keinerlei Einschränkungsmöglichkeit für die Art und Dauer der Nutzung.
    In Aachen hat sich die Anstaltsleitung also schuldig gemacht ein Gesetz zu missachten.
    DIe Bediensteten sind "dummes Vieh", aber wie im 3.R. sind sie deshalb nicht von jeder Schuld befreit.
    Die "hochqualifizierung" die Gewerkschaften gerne propagieren, müsste auch das Wissen um die Rechte der Gefangenen beinhalten. JVA-Bedienstete sind Menschen die mangels höherer schulischer Qualifizierungen eine solche minderwertige Arbeit annehmen "Mussten". In Anführungszeichen, weil sie ja auch alternative minderwertige Arbeit (Supermarkt, Pommesschüttler...) hätten annehmen können. Es dürfte klar sein, dass man hier auf einen sicheren Beamtenstatus setzte. Karkerlaken lieben es auch warm und Feucht.
    Fernsher und auch Konsolen (Videospiele) sowie kleine (kein Stereoturm, ist heute aber auch nicht mehr nötig) Anlagen usw. zählen wie Bücher zu §70.
    Solange man damit nicht komunizieren kann, muss theoretisch alles akzeptiert werden. Und es darf nicht unübersichtlich und schwer werden (Kontrollen).

    Anmerkung: Daher ist auch die Info Unsinn dass keine LCD erlaubt wären.
    LCD sind was die Interessen der Anstalten angeht besser als Röhren.
    Röhren sind schwer (bei Kontrollen heben...), haben größere Hohlräume, und nehmen bei gleicher Diagonale weniger Platz ein. Wenn man in manchen Regeln Volumenangabe hat, könnte sich ein Gefangener jetzt evtl. statt der 50er-Röhre einen 100er LCD hinstellen.

    Hier versuchen "Alter-Sack-Richter" mit sadistischen konservativen Vorstellungen fantastische Begründungen durchzubringen. Würde da einer weiterklagen und Experten zu Wort kommen (da reichen sogar MediaMarkt-Angestellte) würden solche Urteile natürlich aufgehoben.
    Man könne angeblich über den TV-Ausgang Daten in einer Konsole speichern. Ich glaube sogar der Wiefelspütz als Technophober Spinner weiß dass das unmöglich ist. Man könne aus einer Konsole ein Gerät bauen dass ins Internet gelangt. Mal abgesehen von der generellen technischen Unmöglichkeit braucht es zu Umbauten dieser Art SMD-Lötwerkzeug, eine angemeldete SIM-Karte, eine GSM/UMTS-Sendeeinheit (die man sicher nicht mal eben aus Bauchnabelfusseln, Büroklammern und Kaugummi bastelt) usw..
    Weiteres "Argument" das man über Google findet (eine unbedeutende Geschichte) ist man könne ein Handy an die Konsole anschließen (ohne dass es dafür Schnittstellen gibt), um über die Konsole Nachrichten nach draußen zu senden. Hier braucht man gar kein technisches Wissen um mit einem IQ über der Schwachsinnigkeitsgrenze zu wssen dass man auch gleich das Mobiltelefon nutzen kann um zu telefonieren, SMS senden oder ins Internet zu gehen.
    Neeeeiiiin, die basteln unmöglicherweise eine Vernindung mit einer Konsole (brechen Knastsiegel die sie nicht ersetzen können) um dann über die Konsole umständlich(er als mit dem Telefon selbst) Nachrichten nach draußen zu senden.
    Vergeßt eure BILD-gesteuerten Phantasien und denkt wie ein Jurist. Das sind Rechte die hier verletzt werden.
    Das Recht auf diese Dinge wird mit vorgeschobenen Sicherheitsbegründungen verwehrt.
    Das ist Kriminell. Ein Richter der so etwas urteil macht sich der Rechtsbeugung schuldig.
    Das ist für Insassen evtl. schlimmer als wenn man ihnen wirklich nur noch das sprichwörtliche "Wasser und Brot" gibt. Davon kann man leben, aber die Langeweile kann einen auffressen. Deshalb gibt es auch dieses Recht auf Unterhaltung(sdinge). Es wäre auch in Sachen Resozialisierung schädlich, wenn der Insasse Frust schiebt.
    Solche Nichtbeschäftigung kommt Folter gleich, die seelische Belastung (durch geistige Untätigkeit, auch was Unterhaltung angeht) kann man als Körperverletzung bezeichnen. Ja, Fernsehen hält den Geist auf einem gewissen Level, auch wenn es nur Unterhaltungsprogramm ist. Wobei man auch (niveauvolle) Talkshows, Dokus usw. als Unterhaltung bezeichnen kann. Ich glaube alte Menschen die den ganzen Tag ohne Kontakt in ihrer Wohnung verbringen würden ohne TV früher sterben als mit TV.
    Ich gehe noch weiter. Das Gefängnis an sich scheint keinerlei Einfluss auf eine Resozialisierung zu haben (müsste die Zahlen googlen).
    Das sind reine Kosten von gut €100 am Tag (Steuergelder), damit die Bürger ihre Rachegedanken verwirklicht sehen.
    "Strafe" sollte laut offiziellen Verkündungen eigentlich gestern gewesen sein. Heute sollte es nur "Resozialisierung" sein.
    Dafür müsste man dem Gefangenen also eigentlich das Leben wie draußen gestalten.
    Im Grunde auch eigenes Telefon und Internet. Ist die ominöse Gefahr durch Außenkommunikation doch oft nicht vorhanden. U-Haftler mit Verdunkelungsgefahr usw. kann man ja davon ausschließen.
    Diese Geräte können auf der Zelle verbleiben (evtl. sogar "angekettet", moderne Notebooks haben Kensington-Befestigungen), also auch nicht anderen zur Verfügung gestellt werden können. Da es ein Recht auf Einzelzelle gibt, muss auch nicht die Gefahr bestehen dass ein Mitgefangener dies mitbenutzt. Für diese Fälle kann man aber auch die Gefangenen entsprechend der Rechte kombinieren.
    Wenn jemand eine Nachricht rausbringen will, kann er das auch jetzt schon mündlich über einen Besucher.
    Sicheres Haft-WLAN (mit eigenem Zugang pro Gefangenem und MAC-Kennung) würde es den Gefangenen erlauben eigene Technik zu nutzen. Wie eigene TV-Geräte ein Recht sind.
    Führt man das noch weiter, müsste man alle Gefangenen die keine akute Gefahr bedeuten mit Fußfesseln nach Hause und in ihr Arbeitsleben schicken. Eine bessere Resozialisierung gibt es nicht:
    Seit zehn Jahren im Einsatz: Hahn lobt elektronische Fußfessel | Nachrichten | hr
    Und es kostet nur ein Drittel pro Tag. GPS-Fusssfesseln inkl. Überwachungszentrale muss aber auch keine €33 am Tag kosten, für Autos kostet das auch weniger.
    Würde man die Gefangenen aktiv mit Schulbildung versorgen, würde man damit auf Dauer auch die Wiederholungsgefahr stark verringern. Ein Gefangener den der Staat auf Abiturniveau bringt, wird bei solchen Chancen (besonders durch Studium) wohl seltenst Rückfällig.
    Die reine "Überlebenskrminalität" würde schon ein BGE verhindern.
    Doch, die gibt es trotz Hartz4. Denn laut GG darf niemand zu einer Tätigkeit/"Beruf" gezwungen werden.
    Mag zwar eine unangenehme Vorstellung für BILD-Leser sein, aber besser ein BGE-Bezieher der nichts tun und dafür evtl. €800 im Monat bekommt, als ein Gefangener der monatlich €3000 kostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2010
  6. feldberg6000

    feldberg6000 Silber Member

    Registriert seit:
    20. August 2009
    Beiträge:
    620
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Richtig. Es gibt auch nicht überall Premiere /Sky ! In Mainhattan gibt es sogar eine eigene Satellitenanlage mit der man mehrere Satelliten empfangen kann. Unsere ausländischen Rechtsbrecher können dort sogar Programme aus Spanien, Lateinamerika, Brasilien und Mexiko empfangen.
    Und es gibt sogar eine offizielle Knastmeisterschaft im Fußball. Da werden die Knackis von Anstalt zu Anstalt mit'n Bus gefahren (zum Auswärtsspiel) Sachen gibts ...
     
  7. borg2

    borg2 Platin Member

    Registriert seit:
    9. April 2005
    Beiträge:
    2.562
    Zustimmungen:
    55
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Egal ob mir "nur" meine ganze Wohnung auf den Kopf gestellt wurde und danach vieles (auch persönliches) fehlt oder von Fremden angepatscht wurde, ob meine Tochter mißbraucht oder ich verprügelt wurde evtl. sogar mein Schwiegervater getötet wurde, die "Rachegedanken" kann ich nachvollziehen.
    Und wenn ich mir überlege, daß in Freiheit sich mancher weder Stereoanlage noch Flach-TV leisten kann, trotz Arbeitsstelle, dann ist es wirklich Hohn am Opfer, wenn sich die Gefangenen (selbstbezahlte oder von Verwandschaft gesponsort) TVs und Radios leisten dürfen.
    Resozialisierung ist bei kurzen Strafen durchaus angebracht. Aber bei Lebenslänglichen bzw. Sicherungsverwahrten sollte es wirklich auch noch die Strafe geben. Egal wie "hart" der humane Strafvollzug heute ist. Opfer haben oft ein Lebenlang mit der Tat ein Problem. Warum soll der Täter nicht auch ein Lebenlang "ein Problem" haben? Und wenn einer jemand getötet hat, so sollte er zumindest so lange leiden und ständig an seine Tat erinnert werden, bis der Ermordete wieder lebendig wird - oder der Mörder dem Opfer gesellschaft leistet - Gerechtigkeit nennt man so etwas!
    Und manch einer kann sich in Freiheit kein so gutes Essen leisten, wie es Gefangenen zusteht. Die Forderung nach Wasser und Brot ist somit auch nachvollziehbar.
    An vielen Schulen kann so etwas für die Schüler nicht angeboten werden, da die finanziellen Mittel fehlen. Und HarzIV-Eltern können diese auch nicht aus privaten Mitteln aufbringen. Ist das Gerecht?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2010
  8. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juli 2001
    Beiträge:
    697
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno4K, Sony XD9305 65", HTC Vive
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Klar, die BILD-Fraktion denkt als ersten an Gewalttaten, und würzt das Szenario mit der obligatorischen missbrauchten Tochter um beim Pöbel Stimmung zu machen.

    Nebelkerzen? Versucht Borg2 hier den Eindruck zu erwecken die Gefangenen >bekämen< irgendetwas geschenkt?
    Die müssen diese Dinge aus eigenem Besitz stellen. Alternativ können sie sie kaufen.
    Und das nur aus ausgewählten Quellen.
    Die kleineren Dinge sind Lebensmittel usw. Und da werden die Gefangenen abgezockt.
    Kaffee usw. zu preisen wie an der Tankstelle. Da verdienen einzelne Privatleute (die erlaubte Einkaufsquelle sind) recht gut dran. Eigentlich die klassische Definition von Wucher (inkl. Ausnutzung eines Monopols).



    Und hier hat sich Borg2 disqualifiziert bzw. offenbahrt.
    Sicherungsverwahrte sitzen keine Strafe ab!!! Sie haben den gleichen Status wie Borg2, außer dass sie "Zur Sicherheit" nicht in Freiheit sind. Man muss ihnen rechtlich gesehen auch uneigeschränkte Kommunikation ermöglichen. Da Sie rechtlich nicht in einer Strafe stecken, kann man ihnen Telefon, Internet und den Einkauf in frei wählbaren Quellen nicht verbieten.

    Sie dürften eigentlich auch nicht in den normalen Gefängnissen einsitzen, sondern es müssten extra Anstalten für sie gebaut werden. Mit allen Annehmlichkeiten die jeder andere draußen nutzen kann.
    Damit fallen dann auch die Ausreden weg, man könne diesen (nach dem Gesetz Unschuldigen) Menschen kein Telefon/Internet usw. geben, weil sie Kontakt zu echten Strafgefangenen haben.
    Da das keine Strafgefangenen sind, sollte man Ihnen auch nicht den Kontakt mit solchen zumuten.
    Telefon, Internet, Schwimbecken, Alkoholkonsum, uneingeschränkte Besuche, alle Bildungsmöglichkeiten (Abschlüsse, Studiengänge, Ausbildungen...) und Berufsausübung (gibt ja auch Telearbeit, z.B. Studienberufe die man von dort ausüben kann).
    Physische Zwangsmaßnahmen dürfen nicht stattfinden (die *******-Ab-Fraktion), aber ich finde wenn ein Sicherungsverwahrter von sich aus etwas wünscht, sollte man das auch in Erwägung ziehen. Und wenn es eine Geschlechtsumwandelung wäre ;) . Evtl. reicht es ja auch die Quelle der Hormone auszuschalten. Man kann sich in ein Osternest auch falsche... ;) . Evtl. reicht auch die manipulationssichere Einpflanzung eines Wirkstoffreservoirs. Das gibt es schon als Antibabypillenersatz. Das ist nur unter der Haut für 6 Monate.
    Eine tiefere und größere Einpflanzung könnte Jahre halten.


    Weil das gegen das Grundgesetz verstößt (auch wenn ich da nicht komplett hinter stehe). Die Leiden-Nummer erinnert an die Orientalin (Iran?) die Säure ins Gesicht bekam. Die wollte/will doch nur kurz zurück gehen um dem Täter Säure ins Gesicht zu schütten. Und dann erzählte sie noch sie wolle Jura studieren und könne sich vorstellen dann in Deutschland Richterin zu werden.
    Wirres Gerede. Evtl. kann man sie für diese konkrete Ankündigung (schließlich bekäme sie Hilfe vom ausländischen Staat) sogar hier festhalten um das zu verhindern.

    Das nennt man nicht Gerechtigkeit sondern Perversität. Für solche Äußerungen können z.B. Dt. Beamte gefeuert werden, wenn sie identifiziert würden. Und bei Angestellten könnte der Arbeitgeber den Kundenkontakt einstellen. Dann kann er im Keller oder hinterzimmer arbeiten.
    Ein Mann wurde gefeuert, weil er vom betrogenen Mann seiner Affäre durch das Netz getrieben wurde. Die Bank wollte den Typ loswerden. Und das war nur wegen Ehebruchs.....



    Esgibt praktisch niemand (ernstzunehmende) der Wasser und Brot fordert.
    Ich habe nur verdeutlicht dass Wasser und Brot nicht so schlimm wäre wie fehlende Unterhaltung.


    Jetzt kommt ein Experiment in pavlovscher Tradition:
    https://www.knast.net/prison.html?id=7401
    Man beachte oben die Wortwahl der Seite: Home > Service > »Hotelführer« > JVA Remscheid

    Hier ein einzelner Bericht:
    Und, tropft schon der Hassgeifer ;D ? "Sehr zu empfehlen" ;D !!!


    Und jetzt kommts (Herzpillen liegen bereit, hehehe?):

    Muharharhar, ich stelle mir gerade vor wie Borg2 drauf ist ;) . Und das war nicht gezielt ausgesucht.
    Es kann noch bessere geben! Da könnt ihr das Angebot im Billighotel mit Schimmel und fettem miesen Essen (gerade noch einen Bericht gesehen) vergessen ;) .


    Nur weil es draußen Nichtgefangenen weniger gut geht, ist dies kein Grund dies anzulehnen.
    Ich habe es selbst schon mal festgestellt, Der Knast wäre aus vielen Gründen für Hartz4-Bezieher nicht nur eine Verbesserung ihres Lebensstils, es würde ihnen sogar mehr Perspektiven bieten.
    Man sehe sich die Kurse an (wenn der Computerkurs über die Bedienerkenntnisse hinausgeht die wir Computernutzer hier alle haben, z.B. php coden usw.). Oder die Möglichkeit Schulabschlüsse nachzuholen.
    Klar kann man das auch draußen in einer Abendschule. Aber um nicht zu verhungern oder auf der Straße zu sitzen müssen die ihre Zeit zum lernen einschränken um Arbeiten zu gehen. Bzw. Hartz4ler an "Maßnahmen" und Co. teilzunehmen.

    Im Knast können sie sich alle Zeit dafür nehmen, bekommen das Essen auf die Zelle, können trotz theoretischer Arbeitspflicht nicht dazu gezwungen werden (schon weil nicht genug Arbeit für alle die Arbeit/"Taschengeld" wollen da ist, wird man niemand zwingen und damit Arbeitswillige benachteiligen)...
    Hartz4-ler bekommen auf Wunsch wohl keine Maßnahme die die Schulbildung verbessert. Mir ist das jedenfalls nicht bekannt. Jeder Unsinn der angeblich auf "Arbeit" vorbereitet (aber nur Dekra und Co die Taschen füllt), aber nichts das die Perspektiven verbessert.

    Andere gehen ins Kloster (auch in einer "Zelle") und zahlen noch dafür.....
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Ob das illegal ist bezweifle ich... Gerade in einem der größten, wird sowas schwierig sein, wenn es illegal wäre.

    Wo ich gearbeitet habe, war es jedenfalls so. Wenn die Insassen eigene Geräte in der Zelle hatten, mussten sie auch eine Pauschale zum Strom von ihrem Lohn/Taschengeld abzwacken...

    Ob das auch gemacht wurde, wenn nur ein Radio oder TV in der Zelle stand, kann ich nicht sagen. Die die ich dort kennen gelernt habe, hatten aber mehr eigene Geräte stehen. Mindestens nen Toaster und nen Wasserkocher.

    Und bei uns war es auch definitiv so, dass nur Röhrenfernseher mit einer Diagonalen von 30 - 40 cm erlaubt waren. LCDs waren hier nicht erlaubt (allein um den Neidfaktor und daraus resultierende Probleme entgegenzukommen). Das Kontrollargument zählte hier auch nicht, die Siegel die drauf waren, waren nicht ohne Zerstörung zu entfernen ;).

    Kann natürlich in anderen anders sein. Ich kenne zum Glück (auch wenn ich da freiwillig war) nur 2 und da war es so wie ich hier immer erzähle :winken: .
     
  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juli 2001
    Beiträge:
    697
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno4K, Sony XD9305 65", HTC Vive
    AW: Mediennutzung im Gefängnis erforscht

    Aha, "von ihrem Lohn/Taschengeld".

    Und wenn die keiner Arbeit nachgehen?
    Das Recht auf den Fernseher kann auch bei Arbeitsverweigerung (bekäme der überhaupt welche, das ist ja ein "Privileg") nicht verweigert werden. Und dass der Strom zum Betrieb nicht verweigert werden kann dürfte auch klar sein.

    In Aachen ging ein Insasse mit Nagelschere und Buttermesser auf die Beamten los die den TV wegen einer Beleidigung entfernen wollten. Eine Unrechtmäßige Disziplinarmaßnahme. So als wenn sie ihn bei Wasser und Brot in ein kleines Bettloses Loch stecken würden. Wie im Gefängnisfilm früherer Zeiten. Evtl. ein winiziger Verschlag bzw. Kiste auf dem Hof.
    Eine reine Rachemaßnahme. Die Bedienstetetn sollten jede Form der Beleidigung ignorieren.
    In England muss das sogar ein Richter ignorieren, denn Beleidigung gibt es da nicht als Straftat.

    Ein Wasserkocher zieht mehre Tausend Watt. Ein kleiner TV im unteren zweistelligen Bereich.


    Neidfaktor? LCD sind heute Standard. Versucht mal eine Röhre zu kaufen. Der "Neidfaktor" ist kein rechtlich zulässiger Ablehngrund für ein Ding.
    Ich habe vor einiger Zeit (wohl schon über ein Jahr) einen 7" DVBt mit Akku von Clatronic für ich glaube €35 gekauft. Da dürfte eher "Mitleid" von anderen bestehen die eine 40cm-Röhre haben.
    LCD ist ja auch nicht automatisch HDTV. Die Auflösung dieser Geräte ist sogar unter der von Röhren.

    Und was 30-40cm (man darf ja wohl auch drunter liegen) LCD angeht sind die heute auch im zweistelligen Bereich.

    Was ist das überhaupt für eine Perverse Begründung. Es hat nichts mit der Realität "Draußen" zu tun.
    Im Grunde wollen die Verantwortlichen über den Anstaltsleitern ja ein Leben wie draußen.
    Dazu gehört auch dass der Nachbar einen 7er BMW braucht um sich besser zu fühlen, während mir ein Smart reicht (oder andere Nachbarn eben Neid haben). Das kann man auch als Ansporn betrachten.


    Mal davon abgesehen dass dies eh kein zulässiger Grund ist (um das vor den nächsten Worten klarzustellen), wer soll das sehen? Das sind Zellen, und keine großen Gemeinschaftswohnräume. Dazu noch das Recht auf Einzelzele für >jeden< Gefangenen. Wenn jeder eine verlangen würde, müssten sie sofort anbauen/neubauen, da führt rechtlich kein Weg vorbei. Die Einzelzelle kann unter keinen Umständen verwehrt werden. Auch nicht wenn der Insasse versucht sich umzubringen, oder das androht. Bei Zwangsernährung bei Hungerstreik, Durststreik, darf er Notwehr geltend machen, und sich verteidigen. Aber für diese ganzen Fälle sollte eine Patientenverfügung ausreichen damit medizinisches Personal die Finger von ihm lässt.


    "Freiwillig" kann auch ein Insasse einsitzen.
    Ich habe z.B. unter dem Short-Link (de) Token 17499 einen Verstoß gegenb StGB 90a hinterlegt. Trotz WM hat sich noch keiner gefunden der das anzeigen will. Wärend der letzten WM hatte ein JuSo das gemacht und wurde von der NPD angezeigt. Ich habe mein Foto wenigstens selbst geschossen. Bei nihm war es irgen ein kopiertes (was man ihm zu gute hielt). Ich habe da sogar eine Richterin und Staatsanwältin mit Freisler und "seinem" SA verglichen.

    Oder Geldstrafeabsitzer. €100/Tag Haftkosten für den Staat, statt selbst etwas zahlen zu müssen.
    In einer Zeitung Jammerte Einer wegen der vielen Absitzer in Berlin und den dadurch verursachten Kosten.
    Könnte ein Polizeigewerkschaftler gewesen sein, ich glaube er Jammerte zugleich noch über die vielen Gesuchten die nicht korrekt gemeldet sind (nicht zu finden) ;) .

    Gerade Absitzer sollten sie im eigenen Kosteninteresse mit Fußfessel versehen. Und zwar kostenlos.
    €20 am Tag vom Absitzer zu verlangen ist ein Witz. Ein Nichtzahler hat, weil er oft nichts hat, einen Tagessatz der geringer ist als €20. Evtl. €12. Warum sollte jemand für €20/Tag eine Fußfessel tragen, wenn er für €12/Tag ohne rumlaufen kann??? Oder €20 dafür bezahlen, dass der Staat statt €100/Tag nur €33 pro Tag an Kosten hat.
    Das ist doch Schizzophren. Das wäre eine "Loose-Loose"-Stiuation.

    Da Thunderball mich nicht wegen des Schließerbashings anging nehme ich an er saß freiwillig ein ;D .
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2010