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Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Februar 2008.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Was denn für ne Haftung für Schäden? Wenn du ne Tasse Kaffee draufstellst, könnte der Receiver heiss werden, und wenn sie umkippt, wäre sie wirklich im A.rsch. Das wäre aber dann Deine D.oof.heit, wofür Du selbst aufkommen musst, wenn haftpflichtversichert, dann auch nicht. Allerdings hast Du dann Erklärungsbedarf gegenüber Deiner Versicherung, wieso Du die Kaffeetasse
    da draufgestellt hat. Eine vorrübergehende geistige Abwesenheit könnte man eventuell mittels Attest nachweisen.

    Schäden bei einem offenkundig defektem Gerät, sollte es defekt sein, oder Schäden die durch den Betrieb entstanden sind, sind entweder durch Garantie (bei Kauf) oder durch die Miete desselben (Umtausch) o.a. behoben.
    Denn Dein Premiere-Abo erstreckt sich erstmal auf die abonnierten Programmpakete und nicht auf den Receiver, der zum Empfang notwendig ist.
    Diesen erwirbst Du entweder durch Kauf oder durch Miete.

    Für Schäden haften, Blödsinn. Du hast lediglich normal, dh. sorgsam damit umzugehen, den Receiver am Fernseher anzuschliessen und gut ist. Du darfst ihn allerdings weder kochen, noch grillen, noch in die Tiefkühltruhe legen. Doch, wenn du ihn gekauft hast, darfst du auch dieses. Du kriegst dann aber kein Premiere, allerdings der Vertrag läuft weiter. Wäre wie ein DVD-Abo,
    aber den DVD-Player hast du in der Badewanne versenkt, oder???:eek:
     
  2. Premiere-Kofi

    Premiere-Kofi Senior Member

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Greift Premiere eigenmächtig mit einem Verschlüsselungswechsel entscheidend in den Nutzungsumfang derart ein, dass das Eigentum und die zertifizierte Hardware faktisch für den Premiere Empfang unbrauchbar wird, verstößt Premiere gegen die Gebote von Treu und Glauben und der Kunde hat, trotz permanent wiederholter Falschaussagen, uneingeschränktes Sonderkündigungsrecht.

    Der Abonnent kann in gegenseitigem Einvernehmen diese einseitige Hardwareänderung akzeptieren, muß es aber nicht.

    Für die entsprechenden Gesetzestexte bitte diverse Suchmaschinen konsultieren. Wer das nicht für nötig erachtet, Mund oder besser Finger still halten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Februar 2008
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Eine Diskussion mit dir lohnt überhaupt nicht, da du offenlichtlich den Begriff "Haftung" nicht verstehst.

    Wenn Premiere Receivern den Status "geeignet für Premiere" entzieht, dann kann der Vertrag gekündigt werden.

    Premiere kann weder Kunden zwingen, einen Receiver zu kaufen noch zu leihen. Und wenn Premiere den Kunden den Receiver völlig kostenlos schenkt, ohne Gegenleistung ist das für den Kunden ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Für Premiere wäre das sogar eine Steuerhinterziehung, wenn bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Klar :LOL: Hast du bei KabelBW ein Kündigungsrecht?
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2008
  5. Franky-Boy

    Franky-Boy Board Ikone

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Die Problematik mit dem D-boxen wird m.E. stark überschätzt. Premiere hat im Prinzip drei Optionen, aufsteigend sortiert nach Aufwand und Kosten für Premiere:

    1. Bis auf weiteres bei Nagra bleiben und nur die Karten tauschen. Der Wechsel zu NDS erfolgt erst Ende 2009, dann aber "richtig".
    2. Beim Wechsel auf NDS wird getunnelt, sprich die alten Receiver und das AC-CI können noch weiter verwendet werden.
    3. Der Wechsel auf NDS erfolgt wie bei Kabel BW auf ganzer Line, sprich die Boxen werden upgedated und inkompatible Geräte durch Premiere ersetzt.
    Ich wünsche mir Option 2, tippe aber eher auf Option 1 oder 3.

    Bei einem kompletten Wechsel ohne Tunnelung stehen aber uns Technik-Fans, welche Gängelungen umgehen wollen, immer noch die Dreambox oder ein entsprechendes inoffizielles CI-Modul zur Verfügung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese CI-Module auch mit dem hiesigen NDS (siehe Kabel BW) funktionieren. Die Dreambox funktioniert jetzt schon. Also: Kopf hoch, es gibt immer eine Lösung. :)
     
  6. Premiere-Kofi

    Premiere-Kofi Senior Member

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    @hopper

    Vergiss es. Du rennst hier gegen eine Mauer aus Rechthaberei, Inkompetenz, Ignoranz und Einfältigkeit an. Hier sollen offensichtlich gezielt Desinformationen bzgl. Sonderkündigungsrecht gestreut werden, um den Kolateralschaden bei einem CA-Wechsel für Premiere möglichst gering zu halten.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Junge, du hängst dich aber ganz schön aus dem Fenster :rolleyes: Oder sind das Selbstgespräche?
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Selbst wenn du Recht hast, der Grundsatz von Treu und Glauben bedeutet in dem Fall sicherlich was anderes bzw. ist nicht der richtige Paragraph.
    Er ist in § 242 in Zusammenhang mit dem Schuldrecht bezeichnet, z. B. beinhaltet der Grundsatz die Erfüllung von Schuldverhältnissen. In Culpa in Contrahendo, dh. bei Vertragsabschluss war die neue Situation noch nicht bekannt. Premiere hat sich im laufenden Vertrag dann als korrekter Vertragsgegner erwiesen, wenn er für die Erfüllung des Vertrages sorgt. Dies kann üblicherweise durch Austausch des Gerätes erfolgen. Ein neuer Vertrag
    wird dadurch nicht begründet. Denn der Vertragsgegenstand ist in dem Fall nicht der Receiver, sondern die abonnierten Pakete. Für den Receiver ist sozusagen ein zweiter Vertrag, der entweder ein Kaufvertrag oder Mietvertrag sein, erforderlich. Sofern es sich hier um einen Kaufvertrag handelt, greift entweder die Garantie oder die Mängelhaftung oder die Kulanz, bei einem etwaigen Umtausch in ein Neugerät, was NDS-fähig ist.
    Sofern es sich um einen Mietvertrag handelt, ist es für Premiere einfacher,
    denn das Eigentum an dem Gerät ist bei Premiere. Hier gilt allein die Haftung von Premiere, ein Gerät zur Verfügung zu stellen, was funktioniert. Wenn es nach Verschlüsselungswechsel nicht mehr funktioniert, muss es umgetauscht werden, innerhalb einer gesetzlichen Frist. Diese ist m. E. entweder gesetzlich festgelegt oder Bestandteil der AGB. Sofern Premiere vor der Umstellung für einen Umtausch sorgt, ist Premiere hier aus dem Schneider.

    Also auch hier keine Sonderkündigung.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    Glaub mir, das habe ich prüfen lassen. Nur bei den folgenden Bedingungen

    1) Receiver ist zu 100% Eigentum (kein geht nach Abo-Ende in Eigentum über o.ä.)

    2) Receiver ist bei Start des Abos "Geeignet für Premiere"
    3) Receiver ist der für das Abo gemeldete Receiver
    4) Receiver ist aktuell nicht NDS-fähig

    => dann hat man SoKü-Recht. Und nur dann. Sonst ist SoKü nicht möglich.

    Bietet Premiere ein Software-Update an, kann man das ablehnen. Grund: Premiere haftet laut AGB nicht für Update-Schäden und Receiver sind danach nicht mehr Nagravision-fähig. Damit findet Wertreduzierung statt.

    Bietet Premiere einen Ersatzreceiver an, kann man den ebenfalls ablehnen.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Medienmogul Murdoch stockt bei Premiere auf

    JA! Das Recht besteht hier sogar für alle.