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Medienhüter wollen Analogabschaltung im Kabel einleiten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. September 2016.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wir leben in einem freiem Land. Damit das so bleibt gibt es bestimmte Regeln. In Sachen Medien ist es Sache der Medienhüter auf der Einhaltung der dafür geltenden Regeln zu sorgen.
    Zu bestimmen, dass alle ÖR in HD eingespeist werden, ist nicht Sache der Medienhüter, zudem dafür auch die Rechtsgrundlagen fehlen.
    Grundsätzlich hat jedes TV-Programm einen Must-Carry Status, die einen staatlichen Auftrag zu erfüllen haben. Das sind die Gemeinschaftsprogramme der ÖR, die Dritten des jeweiligen Bundeslandes, die Programme des ZDF, RTL mit Regionalfenster, Sat.1 mit Regionalfenster, Regionale/Lokale TV-Programme sowie Offene Kanäle/Bürgerfunk.
    Weitere Programme können durch jeweilige Landesmediengesetze bestimmt werden.

    Z.B. in NRW haben grundsätzlich folgende Programme einen Must-Carry-Status:
    1. Das Erste
    2. ZDF
    3. WDR Fernsehen in jeweiliger Regionalisierung
    4. arte
    5. 3sat
    6. KiKa
    7. Phoenix
    8. One
    9. tagesschau 24
    10. ZDFinfo
    11. ZDF_neo
    12. RTL (NRW)
    13. Sat.1 (NRW)
    14. NRW.TV
    15. je nach Region center.tv Düsseldorf, Studio 47, CityVisison TV
    16. nrwision
    Weitere Programme mit Must-Carry Status werden gem. den Bestimmungen Landesmediengesetz NRW benannt.
    ZDFkultur und EinsPlus habe ich nicht erwähnt, da diese bald eingestellt werden.

    Für die Medienhüter ist es unerheblich, in welcher Auflösung die Programme verbreitet werden. Schon mit der SD-Einspeisung der Programme haben Plattformbetreiber ihre Pflicht erfüllt.

    Selbst Unitymedia speist fast alle Verfügung stehenden HD-Versionen der Programme mit einem grundsätzlichen Must-Carry-Status. Derzeit fehlen nur noch ZDF_info und tagesschau24. WDR Fernsehen wird zwar in NRW in HD eingespeist, aber derzeit nur in der Kölner Regionalisierung.

    Alle Dritten, ausser WDR Fernsehen, haben für NRW keinen staatlichen Auftrag und haben grundsätzlich keinen Must-Carry-Anspruch und müssen daher nicht von den Plattformbetreiber angeboten werden.
    Man könnte diese Programme in HD auch durchaus im Rahmen der HD-Option anbieten.
    Die ÖR dürfen im Rahmen ihres staatlichen Auftrag ihre Programme nicht gegen Entgelt verbreiten. Für die Verbreitung in NRW haben die Dritten, mit Ausnahme des WDR, keinen staatlichen Auftrag. Schlussfolglich dürfen die Programme auch gegen Entgelt angeboten werden.
    Gem. geltendem Urheberrecht haben die Sender das alleinige Recht zu bestimmen, wie ihre Programme verbreitet und genutzt werden dürfen. Dazu gehören z.B. die Verschlüsselung und mögliche Restriktionen.

    In NRW wäre ein möglicher Kompromiss, wenn Unitymedia und die ÖR sich darauf einigen, die ÖR ohne staatlichen Auftrag für NRW im Rahmen der HD-Option angeboten (ohne post-processing und Aufnahme-Restriktionen) werden und Unitymedia die entsprechenden Einnahmen daraus, die Einspeisung der ÖR in HD refinanzieren.
    In diesem Zusammenhang könnten sich die ÖR und Unitymedia auch auf die Verbreitung der HbbTV-Inhalte einigen.

    Wie gesagt, das wäre ein Kompromiss. Damit würde sichergestellt, dass alle ÖR in HD inkl. Zusatzangebote wie HbbTV eingespeist werden und der immer noch laufende Rechtsstreit beendet werden könnte.
    Ohne einen solchen Kompromiss dürfte sich der Rechtsstreit noch einige Jahre hinziehen und die Gerichte schieben die Verfahren weiterhin hin und her, bis der Gesetzgeber die Gesetze ändert ...
     
  2. AgentM

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    Wie kann One einen Must Carry Status haben, den Sender gibt es erst seit 3.9.16
    Der MC Status galt für Eins Festival, diesen Sender gibt es nicht mehr.

    Meine Must Carry Sender wurden so aussehen.

    Das Erste HD
    ZDF HD
    ARTE HD
    WDR3 HD
    SWR3 HD
    NDR3 HD
    BR3 HD
    MDR3 HD
    RBB HD
    Phoenix HD
    3SAT HD
    Tagesschau24 HD
    RTL HD
    SAT1 HD
    PRO7 HD

    Diese müssen alle unverschlüsselt eingespeist werden, ebenso die SD Versionen der Sender!

    Damit wäre gewährleistet das die wichtigsten Sender, auch bei den Privaten, in heute standardgemäßer Qualität angeboten werden müssen.
    Der Must Carry Status sollte für alle Sendeplattformen gelten.


    Er bietet einen Querschnitt durch Deutschland und die wichtigsten Privatsender.
    Die Pay TV Gebühren für HD können die Privaten mit ihren anderen Sendern abgreifen.

    Einspeisegebühren auf jeglichen Plattformen werden verboten, gilt für ALLE Sender die einen Free TV Anspruche erheben.
    Mit Pay TV Sendern hingegen können Einspeisegebühren ausgehandelt werden.

    Eine Verschlüsselung von GEBÜHREN FINANZIERTEN öffentlich rechtlichen Sendern, gleich welcher Qualität wird verboten!
    Diese dürfen nicht als Pay TV verbreitet werden (tickst du noch richtig mischobo?)
    Die Kosten der Einspeisung sind längst mit der Kabelgebühr finanziert, werden sogar kostenlos an die großen Kabelanbieter mundgerecht serviert.

    Kabelanbieter erhalten Kabelgebühren, weil sie Sender anbieten, ohne Sender keine Kabelgebühren!
    Dafür sollten die Plattformbetreiber (Kabel/DVB-T2) bezahlen und nicht nochmal abkassieren, denn ohne die öffentlich rechtlichen Sender KANN keine Plattform erfolgreich sein, kein Auto fährt ohne Motor!


    Generell gilt, will man die SD Version eines Senders einspeisen muss auch die HD Version eingespeist werden. um gerade die technische Rückständigkeit im Kabel zu beenden.

    Analogabschaltung bei allen Kabelanbietern wird verpflichtend zum 1.1.2017 vorgeschrieben um auch die benötigten Kapazitäten bereitzustellen.
    Die bisherigen Regeln, auch für Must Carry sind zu veraltet und müssen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.
     
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  3. joegillis

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    Mal so ganz nebenbei für alle Hobbyjuristen:
    Die Must-Carry Regelungen der jeweiligen Landesmedienanstalten beziehen sich nur auf die analoge Verbreitung. Die digitale Fernsehverbreitung wird durch §52 Rundfunkstaatsvertrag bundesweit einheitlich geregelt.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Haken an deinem Vorschlag: dann müsste der Gesetzgeber den Programmveranstalter diktieren, wie sie ihre Programme zu verbreiten haben. Das ist mit unserem Rechtssystem nicht möglich. Jeder hat die Freiheit ein TV-Programm zu veranstalten und hat dabei auch das Recht zu bestimmen, wie seine Programme verbreitet und genutzt werden dürfen. Der TV-Nutzer hat die Freiheit zu entscheiden, ob er die Angebote des jeweiligen Programmveranstalter nutzt oder es sein lässt.

    Wie schon geschrieben dürfen die ÖR-Programme bei der Erfüllung ihres staatliches Auftrages keine Entgelte für ihre Programme verlangen. Damit die ÖR ihren staatlichen Auftrag erfüllen können, erhalten die jeweiligen Landesrundfunkanstalten Gebührengelder.
    Gebührenzahler in beispielsweise in NRW zahlen die Rundfunkgebühren erstmal komplett an den WDR. Der WDR leitet die Anteile für ZDF, Deutschlandradio und LfM-NRW weiter.
    Alle anderen Rundfunkanstalten stehen keine Gebührengelder aus NRW zu, denn sie haben für NRW keinen staatlichen Auftrag und haben damit auch keinen Anspruch auf entsprechende Gebührengelder. So gesehen sind die anderen Dritten in NRW kein gebührenfinanzierten Sender. Da diese Sender hier auch keinen staatlichen Auftrag, dürfen sie ihre Programme auch gegen Entgelt verbreiten.
    Derzeit ist es so, dass die ÖR für in Anspruch genommene Dienstleistung nicht zahlen wollen. Das ist der Grund, warum die restlichen Dritten im Unitymedia-Netz nicht in HD eingespeist werden. Wenn sich beide Seiten mal einigen würden, wären entsprechende Dritte bereits unverschlüsselt im Unitymedia-Netz empfangbar und das inkl. HbbTV.
    Unitymedia darf diese Sender nicht im Rahmen der HD-Option verbreiten. Wie schon geschrieben, hat jeder Sender das Recht zu bestimmen, wie seine Programme verbreitet werden. Das gilt natürlich auch für die ÖR.
    Die ÖR sind an keinerlei Kompromisslösung bereit, also bleiben die restlichen Dritten im Unitymedia-Kabelnetz außen vor.

    Das von mir skizzierte Szenario würden dem TV-Nutzer immerhin die Möglichkeit geben, weitere Dritte in HD sehen zu können. Diese Lösung müsste auch nicht von Dauer sein, denn mit einer Einigung könnten die Sender dann auch wieder unverschlüsselt empfangen werden.
    Bei der aktuellen Haltung der ÖR ist das nicht möglich und so müssen die TV-Nutzer im Unitymedia-Netz auf diese Dritten in HD verzichten.

    Ender März nächsten Jahres geht DVB-T2 in den Regelbetrieb. In NRW werden dann nach derzeitigem Stand terrestrisch 3 Dritte (SWR RP, NDR NDS, MDR Sachsen) in HD zu empfangen sein, die im Unitymedia-Kabel aktuell nicht verfügbar sind. Für einen Run auf DVB-T2 wird das kein Grund sein. Außerdem ist die Programmauswahl geringer als im Kabel. Zudem werden einige Programme in SDTV übertragen werden, wenn auch in einem anderen Format (960x540 Pixel statt 720x576 Pixel). Das andere Format wird als qHD bezeichnet, was ein wenig irreführend ist. qHD hat gerade mal eine um 0,1 MPixel höhere Auflösung (0,51 MPixel gegenüber 0,41 MPixel bei "klassischem" SDTV).
    Freenet TV spricht von 40 Programmen, davon 20 unverschlüsselt (ÖR , Regional-/Lokal-Programme, Shoppingsender).
    Bei Unitymedia sind es mit HD-Option aktuell 40 Programme, davon 17 unverschlüsselt.

    Für Nutzer deren Kabelanschluss Bestandteil ihres Wohnungsmietvertrages ist, ist DVB-T2 auch preislich unattraktiv. Im Unitymedia-Kabel bekommt der Nutzer die HD-Option für 4,99 Euro im Monat inkl. geeignetem Receiver bzw. HD-Modul.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das schliesst aber Regelungen des Landesrecht nicht aus. Siehe dazu §50 Rundfunkstaatsvertrag. In NRW gilt für digitale Kabelanlage zusätzlich §21 Landesmediengestz NRW ...
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    In Österreich ist man übrigens mitten in der Abschaltung aller analogen Kabelprogramme inklusive UKW (je nach Netzbetreiber ist es entweder schon geschehen oder passiert spätestens bis Jahresende).
     
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  7. Senso

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    Ja, komische Liste ist das. Und Hauptsache NRW-TV ist auch drin, ein Sender, den es seit Wochen schon überhaupt nicht mehr gibt! :rolleyes:
     
  8. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Den Einwand verstehe ich nicht kein Sender wird gezwungen sein Programm überhaupt zu verbreiten.
    Er kann die Regelung akzeptieren, oder lässt es bleiben.
    Auch dieser Missstand kann beseitigt werden, dazu dienen ja Reformen. ;)

    Komplett falsch, die öffentlich rechtlichen Sender haben den Vertrag über die Dienstleistung gekündigt, die Kabler können froh sein überhaupt noch TV Signale zu erhalten und sie nicht auf eigene Kosten vom Satelliten abgreifen zu müssen!
    Der Grund ist reine Geldgier und der Wunsch doppelt abzukassieren, so gehts aber nun einmal nicht.
    Wie man an der aktuellen Must Carry Regelung schon sieht hat der Gesetzgeber den Wunsch das Kabler gewisse Sender an die Kunden weiterleiten MÜSSEN, ohne wenn und aber.
    Nur das diese Vorgaben total veraltet sind und aus der Zeit des analogem TV Standard stammen!
    Öffentlich rechtliche Sender als Pay TV zu vermarkten widerspricht schon von vorneherein dem Prinzip von Zwangszahlungen durch Rundfunkgebühren.
    Man stelle sich vor jeder Haushalt müsste ein sky Abo abschließen und kriegt dafür kein sky zu sehen.
    Wäre zwar toll für sky, aber so läuft es nun einmal nicht!
    Mein Szenario biete die selbe Möglichkeit, nur aus Sicht der Gebührenzahler und nicht aus Sicht eines privaten Kabelanbieters mit größtenteils Monopolstellung und vielfach zwangszahlender Kundschaft.

    Der Gesetzgeber könnte auch die Möglichkeit unterbinden das Vermieter die Möglichkeit haben ihre Mieter in die Zahlung zu Kabelgebühren zu zwingen, auch das würde dazu führen das die Kabler ein Programmangebot im Sinne ihrer Kunden anbieten müssen, wozu heute keinerlei Veranlassung besteht, der Mieter wird ja zur Zahlung gezwungen, hätte aber vielfach die Möglichkeit DVB-T und zukünftig DVB-T2 zu nutzen.
    Damit würde die quasi Monopolstellung dann auch ausgehebelt werden können.
    Warum zählst du nicht alle Pay TV Sender auf, sondern nur einen Teil?
    Die Nennung der Free TV Sender sollte reichen.
    Ach ja, da sieht es dann nicht mehr so gut für Unitymedia aus.

    Logisch, DVB-T2 finde ich auch extrem unattraktiv, solltest du schon mal von mir gelesen haben. ;)
    Und genau hier MUSS DRINGEND der Gesetzgeber einschreiten, damit endlich ein Schritt Richtung freie Wahl des Empfangsweges (Grundgesetz) und freie Marktwirtschaft und Beendigung des Kabelmonopols getan wird.
    Wir leben im 21. und nicht mehr im 20. Jahrhundert!
     
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  9. liebe_jung

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    Ich meine, nun haben die beiden grossen Kabler schon nicht den besten Ruf, was deren Einspeisepolitik angeht. Die wollen sich nun bestimmt nicht noch dem nächsten Shitstorm entgegenstellen, weil sie weitere Programme, die via Sat frei sind, verschlüsseln.
    Vielleicht sind sie aber auch weniger lernfähig, als ich bisher gedacht habe.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wenn du in Bayern wohnst, leistest du keine Zwangszahlungen an den WDR. Die Zwangsleistungen leistest in Bayern nur für die Sender, die für Bayern einen staatlichen Auftrag haben. Beispielsweise der WDR hat keinen staatlichen Auftrag für Bayern und erhält daher auch keine Zwangszahlung von bayerischen Haushalten ...