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MDR-Rauswurf: Uwe Steimle ist „fassungslos“ und wirft Sender Zensur vor

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2019.

  1. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Die fünfzehn Anderen wollten ihn nicht mehr , deshalb musste er weg .
     
  2. KLX

    KLX Lexikon

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    Das dies Blödsinn ist sieht man daran das Dein Posting noch da ist. Sonst wäre der längst verschwunden.

    Hier mal ein Artikel vom Tagesspiegel:
    Uwe Steimle vom MDR gefeuert: „Eindeutig Berufsverbot, Zensur ersten Grades“ - Medien - Gesellschaft - Tagesspiegel
     
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  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ja und? Darf man heute keine Arbeitsverhältnisse mehr kündigen, ohne sich gleich dem AfD Verdacht von Einschränkung der Meinungsfreiheit oder Arbeitnehmerfreizügigkeit auszusetzen?
     
    stewart, KLX und drgonzo3 gefällt das.
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Du darfst doch hier schreiben und deine Meinung äußern. Oder etwa nicht? Und übrigens auch Steimle kann seine Meinung weiterhin äußern nur halt nicht mehr bei seinen Ex-Arbeitgeber.

    Und konnte ich dass hier dank Meinungsfreiheit schreiben. ;)
     
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  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Der Grund ist bezeichnet: Weil er seine Meinung sagte. Das ist 1:1 wie zu DDR Zeiten.
     
  6. KLX

    KLX Lexikon

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    Dieses AfD-Nachgequatsche, einfach schrecklich.

    Und auch Dein Posting ist noch da und ist nicht verschwunden.
     
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  7. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    So interpretierst du es, weil du es so interpretieren willst.... ;)
     
  8. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Wenn ich über meinen Arbeitgeber herziehe würde sich mein Arbeitgeber auch von mir trennen wollen.

    Oder was würdest du machen wenn deine Angestellte im Reisebüro, solltest du welche haben, ständig dein Reisebüro in der Öffentlichkeit schlecht machen würden?
     
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  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn er seinem AG Staatsnähe unterstellt ist das zwar seine Meinung, die im Übrigen keine strafrechtlichen Konsequenzen hat (siehe DDR), solche Mitarbeiter können aber für den AG dann untragbar sein. Hier werden Vorgänge wieder sehr vereinfacht und daraus dann ein Skandal gebastelt, der wahrscheinlich fast täglich so vorkommt, wo Mitarbeiter ihrem AG "mal die Meinung" geigen. Aber da es hier beim "verhassten Staatsfunk" war, passt das natürlich in das Weltbild einiger ganz bestimmter Leute perfekt rein. Anders wenn in einer Wurstfabrik ein AN ohne Beweise unterstellt, dass dort nur Verschimmeltes verarbeitet würde und damit auch noch an die Presse geht. Das würde keinen AfD Fan tangieren.
     
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  10. KLX

    KLX Lexikon

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    Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
     
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