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MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Dezember 2012.

  1. Mangels

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Seit wann?
    Das einzige was dir deine GEZ/Haushaltsabgabe (ab 2013) an Recht zugesteht, ist das quasi legale "in der Wohnung halten" von TV, Radio und PC. Ein rechtlicher Anspruch auf alle Sender der ÖR ergibt sich durch die Zahlungen (leider) nicht. Ist ärgerlich aber ist nun einmal so.
     
  2. bruno81

    bruno81 Neuling

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Du magst ja Recht haben, aber wir leben doch nicht mehr im Zeitalter der Röhre. Heute ist es doch technisch ein Kinderspiel im Gegensatz zu früher, alle Programme in bester Qualität in ganz Europa anzubieten. Und das muss der Standard sein. Über Anderes zu reden ist vertane Zeit
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Ich vermute, die Wille selbst schaut Fernsehen über Sat. :rolleyes:
     
  4. bruno81

    bruno81 Neuling

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Wenn ich Anfang Januar in WDR3 abends was schauen möchte, schalte den Fernseher an und ich sehe eine ältere, blonde, vollbusige Fettel auf dem Schirm, die mir irgend welchen Ramsch anrehen will, bin ich nach schlafloser Nacht nächsten Tag im nahegelegenen Kundencenter von KDG. Dort stehe ich garantiert vor einer Anzeige wegen Ruhestörung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
    Meine große Hoffnung ist, dass ich vor diesem Center Schlange stehen müsste...
    Das würde ich dann sehr gern tun!
     
  5. Doc1

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Über Sat wird ja auch die Grundversorgung sicher gestellt. Die Kabelbetreiber können das Signal dann in ihren Netzen weiter vertreiben. Es liegt kostenlos an.:)
     
  6. Username

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Ich kenne einige Leute, mich eingeschlossen, die haben es so gemacht. Eine Aufforderung zum Abbau hat niemand bekommen. Ich erfreue mich schon über 20 Jahre am Satellitenempfang.

    Einige Kabelkunden, die hier jammern, scheinen mir etwas unflexibel.
     
  7. Urmelchen

    Urmelchen Administrator

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Auch ich habe jahrelang eine Sat-Anlage in einem Mietshaus betrieben, wo das per Mietvertrag verboten war. Erst eine 40er Campingschüssel auf dem Fensterbrett, später eine 60cm-Drehanlage auf Betonfuß - ebenfalls Fensterbrett im Erdgeschoss. Hat nie jemand was gesagt, was aber auch Glück sein kann. Es gibt wirklich Hausverwaltungen, die sehr rigeros dagegen vorgehen.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    In den meisten Mitverträgen steht ja auch nur drin, das das befestigen von Satellitenschüsseln am Gebäude selbst untersagt ist. ( Andübeln usw)
    Mobile Installationen fallen ja da nicht drunter. Und die hattest Du ja
    Ein generelles Schüsselverbot auch von mobilen Anlagen ist sehr selten in den Mietverträgen.
    Die Mieter müssen nur ihre Mietverträge mal genau lesen.
    Da steht meistens " Das anbringen von Satellitenempfangsanlagen ist untersagt"
    Aufstellen z.B auf dem Balkon dagegen nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2012
  9. Johof

    Johof Silber Member

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    In meinem Mietvertrag steht z. B. "Die Montage von Einzelantennen ist untersagt." Daraus würde ich ebenfalls schließen, daß das Aufstellen einer mobilen Schüssel mit Fensterdurchführung, ohne irgendetwas zu bohren und ohne etwas anzuschrauben oder sonst irgendwie zu montieren, kein Problem ist. Und ich meine, ich hätte auf einem Balkon in dem Haus auch schon eine mobile Schüssel gesehen. Doch interessanterweise gibt es an den zahlreichen Südbalkonen praktisch keine Schüssel.

    Also gibt es bei mir faktisch kein Schüsselverbot. Praktisch habe ich aber nichts davon, da ich nicht auf der Südseite wohne. Und das ist ein Aspekt, den nicht nur die Intendantin, sondern auch viele Nutzer hier im Forum immer wieder vergessen zu scheinen oder ausblenden wollen. Es geht nicht nur darum, ob es erlaubt ist, eine Schüssel zu benutzen oder nicht. Was nutzt einem die Erlaubnis zum Betrieb einer Schüssel, wenn man keine freie Sicht auf den Satelliten hat? Und selbst wenn es in Deutschland eine generelle Schüsselerlaubnis geben würde, wäre es weiterhin für eine Vielzahl von Zuschauern technisch nicht möglich, Sat-Empfang zu nutzen. Abhilfe schafft da nur Sat-Gemeinschaftsempfang und da sind wiederum die Vermieter oder Hauseigentümer gefragt.
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

    Das kann nicht in unserem Mietsvertrag stehen, da zu dem zeitpunkt wo wie hier eingezogen sind solch ein Neumodische Kram noch gar nicht gab.

    Dennoch steht in dem Mietvertrag drinnen, das 'die Installation einer Antennenanlage im Aussenbereich die Genehmigung der Vermieters erfordert'.

    Sehr schlau also, schon damals...

    Wobei man bei unserem Balkon evtl. noch von dem Innenbereich sprechen kann, wenn man die Sattelitenantenne nicht anbohrt und nahezu unsichtbar aufstellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2012