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MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

Dieses Thema im Forum "andere Receiver" wurde erstellt von jeddar, 11. Dezember 2007.

  1. Perry10001

    Perry10001 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Du spielst die Beta genau so ein wie die normale Version.

    (Es sei denn Du hast diese vom Update Server direkt installiert)

    Am einfachsten

    PVR Manager installieren: Unter Menupunkt update : Datei auswählen -> starten und fertig. Alternativ funktioniert das Ganze auch über einen USB Stick.

    Hier noch die genaue Anleitung:
    How to update the software:
    By USb-Stick:
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]1. Create a folder on USB-Stick named: maximum[/FONT]
    [FONT=&quot]2. In[/FONT][FONT=&quot] maximum folder create a folder named: c-8000[/FONT]
    [FONT=&quot]3. Copy software file to c-8000 folder.[/FONT]
    [FONT=&quot]4. Power off the receiver on back side and plug USB-Stick in USB port. [/FONT]
    [FONT=&quot]5. Now pres MENU button and power on the receiver.[/FONT]
    [FONT=&quot]6. Keep pressing MENU button until receiver shows UPDATE in display. [/FONT]
    [FONT=&quot]7. Now release MENU button and receiver will start updating the software.[/FONT]
    [FONT=&quot]8. Wait until software is updated and receiver will shows End in display.[/FONT]
    [FONT=&quot]9. Receiver will restart automatically and software has been updated correctly.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    How to update the software:
    By PVR-Manager


    • Connect receiver to a network.
    • Start PVR-Manager program on PC
    • Select receiver with correct IP address in the window and pres connect button.
    • Now pres update button
    • Select correct software and start updating.
    • [FONT=&quot]Wait until software is updated and receiver will shows End in display.[/FONT]
    • [FONT=&quot]Receiver will restart automatically and software has been updated correctly.[/FONT]
     
  2. Perry10001

    Perry10001 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    laut support soll es eine neue Beta geben. Allerdings ist sie von der Versionsnummer identisch mit der alten.
    Ob und was neu - davon hat der suporrt dieser Superfirma nach eigenen Angaben --keine Ahnung--

    das sagt wohl alles....
     
  3. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Hallo,

    ich will jetzt dieses alte Thema mal wieder reaktivieren.

    Nachdem ja wieder einmal (oder nun auch endgültig) alle Arbeiten an diesem Receiver eingestellt wurden ein paar Frage in die Runde:

    - Wie geht ihr mit dieser Situation um?
    - Konntet ihr euren Receiver zurückgeben oder umtauschen?
    - oder habt ihr euch mit der Situation abgefunden?

    Ich selbst bin/war leider Kunde von HM-Sat und dort ist man absolut einsichtslos. Auch wenn es mein Recht als Kunde ist, eine Rückabwicklung des Vertrages zu fordern wird das von der Firma ignoriert. Selbst Briefe von meinem Anwalt werden doch nicht wirklich ernst genommen. Offensichtlich spekulieren die wirklich damit, dass wergen 500 € keiner eine private Klage einbringen wird.

    Nachdem ich mit dem deutschen Recht nicht so fit bin - gibt es aus eurer Sicht noch andere Möglichkeiten (neben akzeptieren und privat klagen)?

    Wäre interessant wie die anderen Geschädigten damit umgehen.

    lg
    B.A.
     
  4. nowrap

    nowrap Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Bei mir reagiert HM-Sat auch nicht mehr.

    Vielleicht kann man den Laden ja anzeigen. Immerhin verstossen sie damit gegen geltentes Recht, oder?
     
  5. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Hmmm ob Anzeigen geht weiß ich nicht. Soweit ich bis jetzt informiert wurde hat man eben die Möglichkeit zu klagen (mit allen Risiken und Aufwänden)
     
  6. TOC

    TOC Wasserfall

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Wieso verstößt HM-Sat gegen geltendes Recht? Als Händler ist HM-Sat innerhalb der Garantie/Gewährleistung nur dazu verpflichtet, die Ware anzunehmen und zur Reparatur an den Hersteller bzw. dessen autorisierte Servicewerkstatt weiterzuleiten. Nur innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechts ist ein Händler dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Ich bin kein Rechtsexperte und weiß auch nicht, wie es sich verhält, wenn das Gerät nach dreimaliger Nachbesserung immer noch nicht richtig funktioniert.
     
  7. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Tja die Rechtslage ist da doch ein wenig anders.

    Der Hersteller hat sehr richtig das Recht bei mangelhaften Produkten nachzubessern. Dafür hat er aber nicht endlos Zeit. Sollte eine Reparatur also nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen (die man am besten dem Händler bei Rücksendung der Ware setzt), kann der Verkäufer eine Auflösung der Vertrages incl. Rückabwicklung verlangen.

    Selbiges gilt natürlich schon erst wenn eine Reparatur gar nicht möglich ist. Der Händler ist dann seiner Verpflichtung (nämlich die angepriesene Ware zu liefern) nicht nachgekommen, der Käufer jedoch seiner Verpflichtung der Bezahlung schon. Auch hier ist dann der Hänlder zur Rückabwicklung verpflichtet, unabhängig davon, ob er jetzt daran schuld ist oder der Hersteller. Das ist dann Sache zwischen Hersteller und Hänlder
     
  8. ollieh

    ollieh Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Gibt es denn hier immer noch welche die das Teil haben.
    Ich habe meinen schon vor ca. 8 Monate in der Bucht Verkauft Verlust 90€ besser denn Schrott mit Verlust verkaufen als zu klauben da kann man noch was machen.
    Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat dann ist es doch besser man Verkäuft es mir Verlust weil die kosten für einen Rechtsstreit im jeden Fall höher sind als der Streitwert.

    Gruß olli
     
  9. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Tja, da muss ich Dir leider recht geben - nur leider kommt die Einsicht bei mir ein wenig spät :)

    Aber auch mein Maximum wird bald in die Bucht geschickt...
     
  10. ManfredK2

    ManfredK2 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Das BGB regelt eigentlich klar die Rechte des Käufers und die Pflichten des Verkäufers. Das BGB gilt auch für HM-Sat - ob man die Sache mittels Rechtsanwalt durchzieht ist eine andere. Ich bin dafür sowas schon aus Prinzip auszufechten. Den Maximum muüsste man ob der Kenntnis der Mängel bei Ebay zwangsläufig als "nicht funktionsfähig" anbieten.

    Hier mal Fundstellen aus dem BGB:

    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

    1Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.