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Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von lagpot, 17. Juli 2004.

  1. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Und? Willst du mir und den anderen Anwesenden hier immer noch weis machen, daß du nicht in der Lage bist dir einen Plattenspieler zu organisieren um deine LP's über die Soundkarte des PC's zu digitalisieren? Schau mal bei Ebay und gib das Suchwort "Plattenspieler" ein. Ein abklappern diverser Second Hand Shops sollte hier auch helfen. Was schließen wir nun daraus?

    Eine saublöde und primitive Ausrede von dir, um dir eine moralische Basis für illegale Downloads zu schaffen. Ich erinnere:

    Da lache ich doch mal ganz kräftig.

    Hört, hört, mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld. Mal ganz davon abgesehen eine weitere faule Ausrede illegales Filesharing zu rechtfertigen.

    Deiner Argumentation zufolge, dürfte es dann außerdem auch keine Ermittlungen mehr gegen Kinderschänder und -pornos im Netz geben, da ja die Gefahr besteht, die Ermittlungen könnten sich bei Verdachtsmomenten auch gegen unbescholtene Bürger richten.

    Wer hätte das gedacht.

    Ich verstehe dich, du versuchst mir eine moralische Rechtfertigung gepaart mit dummen Ausreden für strafbare Handlungen aufzutischen. Weitere Ausreden und Ausflüchte machen die nichtlizensierte Verbreitung geschützter Werke nicht wahrhaftiger. Du verfügst somit eigenmächtig über die Eigentumsrechte anderer. Deine faulen Ausreden nützen dir da garnichts.

    Wieso werde ich die ganze Zeit das Gefühl nicht los, ich würde mich hier mit einem 6 Klassenschüler unterhalten. Hast du ernsthaft Probleme mit dem Eigentum anderer? Bist du wirklich so naiv? Glaubst du ernsthaft das Urhebergesetz wurde wegen 2-3 Mp3's im Netz geändert? Es geht hier auch um teure Software, Filme die bereit vor Kinostart im Netz zu finden sind und natürlich um hunderttausende von Mp3's.

    Für dich noch mal zu mitschreiben. Urheberrecht gab es schon immer. Es war schon immer verboten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers geschützte Werke zu vervielfältigen.

    Aber laber ruhig weiter deine dummen Sprüche. Außer faule Ausreden hast du bis jetzt nichts geliefert was in irgendeiner Weise plausibel erscheint.

    Ich stellte nicht das mittloggen von IP's außer Frage, sondern die Erkenntnis von janwin, daß sich damit weiter Juristen zu beschäftigen haben, um eine gegenseitige Interessenabwägung vorzunehmen.

    Siehe auch mein Zitat von janwin. Verdrehe hier also nicht die Tatsachen.


    Blödsinn, erstens hast du nicht das Recht, ein geschütztes Werk, welches ohne das Einverständnis des Rechteinhabers im I-Net verbreitet wurde, einfach downzuloaden, zweitens gibt es kein Gesetz welches das mitloggen von IP's ausdrücklich verbietet.

    Das schreibt der Richtige, genau derjenige, der Zitate von mir zu seinem Vorteil auseinanderreißt um sie in einem völlig anderen Sinn wiederzugeben.

    Ich wiederhole:

    Deinem niedergeschriebenen Dummfug zufolge, bin ich also der Rücksichtlose, wenn ich einem Drängler, der zu dicht auffährt, nicht Platz mache, damit er trotz eines persönlichen Problems und trotz Gegenverkehr überholen kann und soll statt dir die Pappe abgeben. Und dann noch mit Paragraph 1 kommen, wo es unter anderem auch um Vorsicht und nicht um Leichtsinn geht. ;)

    Soll ich dir mal was sagen, du trällerst ganz gewaltig auf 'ner kaputten Flöte. :D

    Wie kommst du darauf, daß ich sowas mache? Du bist ein Lügner.

    Du hast in Bezug auf den Straßenverkehr nichts zu fordern, was mich und den Gegenverkehr in Gefahr bringen bzw. gegen die STVO verstoßen würde.

    Irrelevant, für vielleicht Platz machen, damit eine Drängler trotz Gegenverkehr überholen kann, gibt es keinen Grund.

    Der Verkuender

    P.S. Auf weiteren hahnebüchenen Unsinn deinerseits, werde ich ab sofort nicht mehr antworten. Typen die nur ihre Vorteile sehen, den Rechtsstaat nur dann akzeptieren, wenn sie selber davon profitieren können, sind mir einfach zuwider.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2004
  2. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    @ Der Verkünder

    Mann du bist ja noch bekloppter als ich dachte
    In Deutschland muss ich nicht meine Unschuld beweisen sondern die meine Schuld, und wenn sie es nicht können bin ich Unschuldig.
    Wer gibt denen das Recht einem Unschuldigen das Leben zu versauen und eine ganze Familie in Elend zu stürzen nur aufgrund eines unbewiesenen Verdachtes.
    Klar wenn es nach dir geht hat er natürlich selber Schuld, warum setzt er sich auch dem Verdacht aus.
    Zum Glück gibt es noch Menschen die nicht so denken wie du sonst hätten wir denn totalen Überwachungsstaat aber das haben ja nur Leute zu fürchten die eh Kriminell sind.
    Mann, du bist doch krank im Kopf.
    Der Satz ist doch schon ein Widerspruch in sich, du stellst das mittloggen nicht in frage gibst aber Jarwin recht das sich Juristen noch damit zu beschäftigen haben. Außerdem tust du genau wieder das was du anderen vorwirfst, du suchst dir ein Teil heraus der dir in den Kram passt und übersiehst denn Rest.
    Du stellst gar nichts in Frage was die Oberen 10 000 meinen mit uns Normalbürger zu tun, selbst wenn sie die Rechte beschneiden, genau das ist das Problem.
    Noch mal, ich versuche nicht irgendwelche Illegale Downloads gut zu heißen sondern kritisiere nur die Definition der MI von Illegal
    Das Urheberrechtsgesetz von 1965 bedeutete den Schritt heraus aus der Illegalität. Im Jahr von "Yesterday", "Satisfaction" und dem "Tambourine Man" wurde in Deutschland der Mitschnitt von Radiosendungen erlaubt und somit das Recht auf die "Privatkopie" gesichert.
    Soviel dazu.
    Da gebe ich dir Recht,
    es macht keinen Sinn mit dir zu Diskutieren zumal ich mich ja ewig wiederholen müsste weil du Geistig gar nicht in der Lage zu sein scheinst denn Sinn meiner Posting´s zu verstehen und du ja auch gar nicht willens bist einzusehen das auch Normalsterbliche Rechte haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2004
  3. janwin

    janwin Junior Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Bei einem hohen Prozentsatz derer, die dagegen wettern, hast Du bestimmt recht.
    Allerdings gibt es IMHO auch noch andere Gründe zu dieser Ansicht zu gelangen.
    Bei "alten Hasen", die das Internet schon kannten, als es noch ArpaNet hieß, ist es wohl so eine Art Gewohnheitsrecht ("War immer so und sollte bitte auch so bleiben").
    Auch ich nutze die "schützende Decke der Anonymität" - nicht aber für illegale Zwecke. Es gibt nämlich auch Foren, in denen ich nicht unter vollständiger Nennung meiner Identität mitdiskutieren würde. ;)
    Und (ich weiss, diesen Disput gab's hier auch schon) fast keiner hier ist mit seinem Realnamen angemeldet. Wäre zu klären wie das Verhältnis zwischen "hab ich gemacht, weil witzig" und "hab ich gemacht, weil anonym" ist.

    Gruß, Jan.
     
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Du solltest Dir im Klaren darueber sein, dass Du mit Deiner Ausdrucksweise allmaehlich in den strafrechtlich relevanten Bereich kommst.
    Hier waere fuer mich der Punkt, wo auch ein Moderator aufmerksam werden sollte.
     
  5. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Nochmal zur Erinnerung:

    Wer mir mehrmals persönlich unterstellt, ich wäre ein rücksichtsloser PKW Fahrer, weil ich mich gemäß der STVO verhalte und noch dazu absichtlich links fahre, um andere trotz Gegenverkehr nicht vorbeizulassen, den nenne ich einen Lügner.

    Das erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung, sondern ich sage in diesem Fall die Wahrheit.

    Im Gegensatz zu dem hier:

    Was du natürlich beflissentlich übersehen hast.

    Der Verkuender

    P.S. Um mich abzusichern habe ich die entsprechenden Posts vorsorglich gesichert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2004
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Dann geht das an alle beide. Aber Du hast glaube ich selbst mal geaeussert, dass ein Unrecht nicht ein anderes rechtfertigt.

    Du kannst gern jemanden beschuldigen, die Unwahrheit zu sagen, bzw. ein einem bestimmten Zusammenhang zu luegen. Ihn *generell* als Luegner zu bezichtigen ist sehr wohl strafrechtlich relevant. Du muesstest ihm dies in weit groesserem Umfang nachweisen als Dir dies hier im Forum moeglich sein wird.

    Ausserdem dachte ich, wir waeren hier alle zivilisierte (was auch immer das sein mag) Menschen, die in der Lage sind, ihre Beleidigungen ordentlich zu umschreiben.

    Seid Euch doch mal im Klaren darueber, dass hier hunderte andere mitlesen und sich eine Meinung ueber Euch und auch das Forum uas dem Geschriebenen bilden. Das ist etwas anderes, als wenn Ihr privat per PM diskutiert.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Juli 2004
  7. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Wie gesagt, in diesem Fall lag von meiner Seite kein Unrecht vor.

    Das habe ich getan. Der unmittelbare Zusammenhang zu dem "Delikt" sollte eigentlich ersichtlich sein.

    Das habe ich nicht getan.

    Nicht nötig, da er sich sonst nichts weiter hat zu Schulden kommen lassen. Auch wenn er meiner Meinung nach ziemlich viel Unfug schreibt.

    O.K. akzeptiert. ;)

    Der Verkuender
     
  8. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Da muss ich leider zugeben dass ich etwas über das Ziel herausgeschossen bin, aber wenn man die ganze Zeit diese eigenwilligen Argumente liest, nehmen wir mal nur Seine Ausreden die aufgrund deines Postings von ihm vorgebracht werden
    Worauf er Postet
    Wobei die „Unterstellung“ aufgrund dieses Postings zustande kam in dem ich ihn aufforderte etwas mehr rücksicht zu nehmen aber das weist du ja, da du selbst dazu ein gepostet hast
    ich meine, Seine Antwort darauf sagt alles
    Aber das nur so nebenbei wir wollten uns ja seine Rechtfertigung dir gegenüber genauer ansehen.
    Nachdem er dich darauf Aufmerksam gemacht hat das ich nicht besser währe
    schriebst du, was er wie folgt beantwortete
    Man achte darauf dass er im Ersten Posting noch begründete warum er mich als Lügner betitelt
    (Siehe oben) jetzt aber plötzlich seiner Seitz kein Unrecht vorlag.
    scheinbar ja nicht sonst hättest du ihm ja nicht gerade diesen Satz vorgehalten und außerdem hat er in seiner ersten Antwort den Vorwurf ja sogar zugegeben (Siehe Oben). Desweiteren ist der Satz Du bist ein Lügner eine ganz klare Aussage ohne Bezug auf dem anderen Geschriebenen in diesem Satz, anders währe es eben gewesen er hätte geschrieben Du Lügst.
    auch hier wieder Siehe Oben ausserdem scheint er sich selbst nicht sicher zu sein, wie soll man sonst diesen Satz deuten
    Aber keine Angst ich sehen das alles nicht so Eng, denn wer austeilt sollte auch einstecken können und für mich trifft es jedenfalls zu. :D
    Ok, deshalb sollte ich ihn nicht unbedingt als Bekloppt betiteln (und nehme es deswegen zurück, und entschuldige mich falls es jemanden gibt der sich daran stört), zu mal ich eigentlich wissen müsste das er gar nichts dafür kann, da ich als Ehrendamtliche Helfer gerade erst bei der letzten großen Sportveranstaltung hier im Hamburger Stadtpark mit Hunderten solcher Leute zu tun hatte, aber man regt sich dann doch zu sehr auf.
    gebe ich dir Recht und gelobe Besserung, kann die aber leider keine Garantie geben. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2004
  9. Farnsworth

    Farnsworth Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Jetzt kommen hier wieder solche unqualifizierten und polemischen Kommentare. Man muss nur die Worte "Kinderschänder", "Kinderporno" und "Mörder" benutzen und schon hat man eine Grundlage gegen die ja niemand Einwände haben kann, oder vielleicht doch? Vergleiche bitte keinen Download von irgendwelchen blöden Musikstücken, die sowieso den ganzen Tag für lau in diversen Radios, Kaufhäusern oder Fernsehern dudeln mit dem Zerstören der Psyche einer menschlichen Existenz. Wer so argumentiert hat schon verloren, das ist nämlich kein Argument. Setzt mal die Schwere der Taten in Relation! Fehlt nur noch: "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!", dann wäre die Stammtischargumentation perfekt.
    In der Tat habe ich z.B. ein Problem damit, wenn im Zuge der Ermittlungen einer Vergewaltigung Speichelproben zwecks Gen-Analyse eingesammelt sind. Das sind nämlich meine Gene und deren Zusammensetzung geht auch niemanden etwas an. Die Untersuchungsmethoden sind in letzter Zeit immer fragwürdiger geworden.
    Falsch! Denn das Downloaden ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Der kleine aber feine Unterschied. Downloaden kannst Du so viel Du willst. Nur Du darfst eben die urheberrechtlich geschützten Dateien nicht zum Download anbieten. Strafbar macht sich somit der, der seine MP3s in den Tauschbörsen freigibt.

    Zum zweiten Punkt: Nein, es gibt kein Gesetz in dem steht, dass das mitloggen von IPs verbietet, aber es gibt a) das Recht auf informelle Selbstbestimmung, welches (theoretisch) einem Bürger erlauben sollte zu bestimmen, was mit seinen Daten passiert und b) das Telekommunikationsgesetz, welches das Aufzeichnen von Verbindungsdaten regelt.

    Aus dem Telekommunikationsgesetz

    § 96 Verkehrsdaten
    (2) Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.


    Sprich nur die folgenden Paragraphen sprechen gegen eine sofortige Löschung. Davon sind die folgenden aber eher unkritisch:


    § 97 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
    § 98 Standortdaten
    § 99 Einzelverbindungsnachweis
    § 101 Mitteilen ankommender Verbindungen


    Lediglich bei diesem hier könnte es in Absatz 3 einen Hinweis auf illegale Aktivitäten geben, die sich aber eher auf das Telekommunikationsangebot an sich beziehen.


    § 100 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
    (3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen
    Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Zu dem in Satz 1 genannten Zweck darf der Diensteanbieter die erhobenen Verkehrsdaten in der Weise verwenden, dass aus dem Gesamtbestand aller Verkehrsdaten, die nicht älter als
    sechs Monate sind, die Daten derjenigen Verbindungen des Netzes ermittelt werden, für die tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und -diensten begründen. Insbesondere darf der Diensteanbieter aus den nach Satz 1 erhobenen Verkehrsdaten und den Bestandsdaten einen pseudonymisierten Gesamtdatenbestand bilden, der Aufschluss über die von den einzelnen Teilnehmern erzielten Umsätze gibt und unter
    Zugrundelegung geeigneter Missbrauchskriterien das Auffinden solcher Verbindungen des Netzes ermöglicht, bei denen der Verdacht einer Leistungserschleichung besteht. Die Daten der anderen Verbindungen sind unverzüglich zu löschen. Die Regulierungsbehörde und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind über Einführung und Änderung eines Verfahrens nach Satz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    (4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 darf der Diensteanbieter im Einzelfall Steuersignale erheben und verwenden, soweit dies zum Aufklären und Unterbinden der dort genannten Handlungen unerlässlich ist. Die Erhebung und Verwendung von anderen Nachrichteninhalten ist unzulässig. Über Einzelmaßnahmen nach Satz 1 ist die Regulierungsbehörde in Kenntnis zu setzen. Die Betroffenen sind zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahmen möglich ist.


    Somit ist es nicht erlaubt einfach nur so Deine Verbindungsdaten aufzuzeichnen. Bei einer Flatrate erst recht nicht, da die Daten nicht zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung benutzt werden.

    Farnsworth
     
  10. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Massenkopierer während Urlaub von der Polizei überlistet

    Natürlich "unqualifiziert und "polemisch". Aber sonst gehts noch? Tut mir leid aber das ist nur weiterer pseudojuristischer Blödsinn, um sich selbst eine Legitimation für strafbare Handlungen im Netz zu verschaffen. Hier geht es um die Verteidigung von allgemeinen Rechtsgutes, nach dem jeder Geschädigte gleichen Anspruch auf Verfolgung der Straftat hat. Wenn das mitloggen von IP's bei Verdacht auf illegale Downloads illegal sein soll, wird das mitloggen von IP's bei Verdacht auf dem Handel und Verbreitung von Kinderpornos nicht auf einem Male legaler, wenn sich das Delikt ändert. Deine Unterstellungen, ich würde hier Musikdownloads mit Kinderpornos vergleichen und deren Verbreitung runterspielen, verbitte ich mir.

    Schließlich geht es nicht um irgendwelche "blöden Musikstücke", übrigens eine massive Verharmlosung und Relativierung, sondern um hunderttausende die durch das WWW verbreitet werden.

    Die einzigen, die hier jedesmal in ihrer Argumentation verlieren, sind diejenigen, die ständig auf Biegen und Brechen versuchen sich selbst eine moralische Rechtfertigung zu geben.


    Aha, auf einem Male sind beides Taten. Interessant.

    Kann es sein, daß du ein wenig paranoid bist? Wo hast du ein Problem dem Opfer zu helfen den Täter dingfest zu machen. Du selbst attestierst mir Relativierung von Sexualstraftaten, bist aber selbst nicht bereit an der Aufklärung mitzuwirken.

    Wie war das noch gleich:

    Fazit:

    Deine mir attestierte und unterstellte Relativierung von Sexualstraftaten ist nur ein Scheinargument um illegalen Downloads eine moralische Grundlage zu geben und das mitloggen von IP's zur dessen Verfolgung zu verurteilen, da du selbst nicht bereit bist an der Aufklärung einer solchen, durch die Abgabe einer Speichelprobe, mitzuwirken.

    Was ist an Genanalysen zur Aufklärung von Straftaten fragwürdig? Jaja, es sind deine Gene. Würdest du diese auch in Frage stellen, wenn die Möglichkeit bestünde eventuell deine Unschuld zu beweisen? Ja wat den nun? Erst mal nach dem Rasenmäherprinzip alles in Frage stellen und jetzt die Vorteile rauspicken.

    Falsch! Das downloaden eines im Netz illegal zum Download bereitgestellten geschützten Werkes stellt gemäß Urheberrecht eine illegale Vervielfältigung dar.

    Womit im Umkehrschluß der Download rechtlich geschützter Werke ebenfalls illegal ist. Damit wäre deine Behauptung widerlegt.


    Das ist bekannt.


    Aha, dort heißt es unter anderem:

    "(3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen
    Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste
    erforderlich sind."

    Der Up- Download von geschützten Werken, die ohne das Einverständnis des Autors bzw. Rechteinhabers im WWW verbreitet werden, ist eine rechtswidrige Inanspruchnahme der Telekommunikationsnetze und -dienste.

    Somit ist es erlaubt bei Verdacht, wie z.B. überdurchnittlich hohem Traffic, einfach deine Verbindungsdaten aufzuzeichnen.

    Der Verkuender
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2004