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Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. November 2008.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    ... klar, Fachanwalt konsultieren :eek:
    Mascom hat nicht damit geworben, dass man mit den Alphacrypt-Modulen Kabel Digital nutzen kann.
    Außerdem verweist Kabel Deutschland in ihren AGB darauf, dass für die Nutzung des digitalen Angebote ein für Kabel Digital geeigneten Receiver erforderlich ist.
    Wo sagt Mascom, dass die Alphacrypt-Module für Kabel Digital geeignet sind ?

    Die Aussage, das mit dem Alphacrypt deutsches Pay-TV empfangen werden kann ist sehr pauschal und sagt über den Umfang überhaupt nichts aus. Aber die Aussage ist auch völlig korrekt, denn das Modul kann offiziell für die Angebote von arenaSAT, MTV TuneInn und dem KabelKiosk genutzt werden. Auch die Angebote von Technisat und easy.tv konnten offiziell mit dem Alphacrypt-Modul empfangen werden.
    Selbst das eine oder andere Premiere-Paket kann/konnte mit dem Alphacrypt genutzt werden. Das ist zum Einen Premiere Fußball Bundesliga über areanSAT und zum Anderen war das Premiere Thema-Paket über die Technisat-Plattform.

    Die DF-Redaktion mutmaßt sogar, dass das Alphacrypt künftig auch für die Angebote von entavio genutzt werden kann. Entavio selbst bietet auch ein vollwertiges CI-Modul gem. dem CI 1.0-Standard an. Es gibt auch ein offizielles Premiere Betacrypt-Modul, aber das ist ein proprietäres Modul, dass nur geeigneten Premiere-Receivern verwendet kann.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    ... es wird nicht auf Premiere übergreifen. Das Alphacrypt Modul gibt es seit 2001 und Premiere hat seitdem keine Anstalten gemacht, gegen MASCOM vorzugehen.
    Nagra und Mascom haben sich in einem Patentstreit außergerichltich geeinigt. Diese Einigung hat zur Folge, dass ausschliesslich die K09 und D09-Karten von Kabel Deutschland nicht mehr unterstützt werden.
    Wenn andere Kartentypen von anderen Plattformbetreibern betroffen wären, wären die auch aufgeführt worden. Da das nicht der Fall ist, kann man daraus schlussfolgern, das die mutmaßliche Verletzung eines Patentes ausschliesslich die K09 D09-Karten betrifft. Es könnte aber auch sein, dass das Patent auch in Verbindung mit anderen Kartentypen verletzt werden, diese aber von Nagravision toleriert werden.
    Es liegt nunmal in der Natur von außergerichtlichen Einigung, dass beide Parteien Zugeständnisse machen.
    Wenn die Patentverletzung so eindeutig gewesen wäre, warum lässt sich Nagravision dann auf einen außergerichtlichen Vergleich ein ?
    Letzendlich gibt diese außergerichtliche Einigung den Alphacrypt-Nutzern mehr Sicherheit, was die Nutzung des Alphacrypt-Moduls angeht. Davon haben die Besitzer von K09- bzw. D09-Karten aber leider nichts.

    Diese außergerichtliche Einigung hätte zu keinem besseren Zeitpunkt erfolgen können.
    Derzeit ermittelt das Kartellamt bekanntlich gegen die proprietären Receiver von Kabel Deutschland, Unitymedia und Premiere. Das Kartellamt hat den Verdacht, dass diese proprietären Receiver den Wettbewerb von Kabel und Pay-TV behindern. Vor allem hat das Kartellamt die Befürchtung, dass der Verbraucher selbst gekaufte Receiver nach einem Umzug u.U. nicht mehr nutzen kann. Wie auch schon bei den Ermittlungen gegen die entavio-Receiver-Spezifikationen dürfte die 7. Beschlussabteilung des Kartellamtes wohl auch im aktuellen Verfahren eine plattformübergreifende Lösung bevorzugen.
    Das Kartellamt wird die außergerichtliche Einigung von Nagravision und Mascom auch wahrgenommen haben und wird sich sicherlich auch fragen, warum da ausschliesslich die K09 und D09-Karten von Kabel Deutschland nicht mehr vom Alphacrypt unterstützt werden.
    Aber es gibt da auch noch andere Entwicklungen, die sicherlich in die Entscheidungsfindung des Kartellamtes beeinflusen werden. Da wäre die Meldung, wonach entavio auf das Pairing der Smartcards mit dem CI-Modul verzichtet. Viel größere Signalwirkung hat die Meldung aus den USA, denn da stellt DirectTV den Kunden eine Software zur Verfügung, mit denen die Aufnahmen von HDTV-Sendungen auf ihren PC übertragen können.

    Dann läuft in der Schweiz immer noch die Motion Sommaruga, die sich u.a. auch mit den proprietären Receiver der cablecom befasst.
     
  3. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Kopierschutz und DRM machen in Zeiten von Heimnetzwerken doch auch gar keinen Sinn. Man kann nicht einerseits das digitale Heim als DIE Zukunft im Multimediabereich ausloben und auf jeder Messe hypen und gleichzeitig verbieten die Inhalte, also Filme die man legal erwirbt, in diesem digitalen Netz zu nutzen!

    Nach der Musikindustrie die das schmerzlich lernen musste wird dies auch die Filmindustrie lernen müssen. Verbote können die Nutzung neuer Techniken nicht aufhalten. Das hat noch nie funktioniert. Es ist sinnvoller sein Geschäftsmodell umzustellen und sich den Fortschritt zu Nutze zu machen!

    In Zeiten des offenen Internets im TV Kabel oder Pay TV Markt einen geschlossenen Receivermarkt durchsetzen zu wollen ist absoluter Schwachsinn, sowohl technisch als auch wirtschaftlich gesehen. Es ist abzusehen das vor allem im Kabel dank breitbandigem Internet die Zeiten von getrenntem Fernsehen und Internet bald vorbei sein werden. Spätestens wenn ein Anbieter seine Inhalte unabhängig vom Internetprovider übergreifend anbietet, quasi ein T Entertain unabhängig vom Provider, nur abhängig von der Bandbreite und einem Abo, hat sich das erledigt. Wer braucht noch teures geknebeltes Kabel TV wenn man mehr Angebote aus dem Internet beziehen kann?!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2008
  4. shanghai

    shanghai Senior Member

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Sollten nicht auch die Receiverhersteller mal auf die Barrikaden gehen, wegen Wettbewerbsverzerrung, oder wie man auch immer das nennen mag?
     
  5. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Arena ist doch ein Beispiel, dass es auch ohne Receiver zwang geht, und der Jugendschutz funzt bestens.

    Bei Direkt müsste man sich aber wohl was anderes einfallen lassen
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    ... auch die Receiverhersteller werden gegenüber dem Kartellamt ihre Ansichten geäußert haben ...
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    nicht nur arenaSAT, sondern auch MTV TuneInn, Kabelkiosk und sogar entavio.
    Auf proprietäre Lösungen setzen Premiere, Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW und Telecolumbus. Bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW kann wenigsten Premiere und das digitale Angebot des jeweiligen Plattformbetreibers mit einen Receiver empfangen werden, was bei Telecolumbus derzeit nicht möglich ist.

    Ich persönlich halte den Jugendschutz, wie er derzeit beim Alphacrypt umgesetzt wird optimal. Voreingestellt ist, dass bei Sendungen FSK16 und FSK18 der PIN eingegeben werden muß. In den Haushalten ohne Minderjährige kann man den Jugendschutz auch deaktivieren, was aber erst nach Eingabe des gültigen JS-PIN möglich.
    Klar, wenn Junior den JS-PIN erlangt, kann er die Sperre aufheben. Aber natürlich kann er dann auch mit diesem PIN in Verbindung mit proprietären Receiver entsprechend vorgesperrte Sendungen sehen.

    Da der Jugendmedienschutz Staatsvertrag aber explizit vorsieht, das der JS-PIN einmal für die Dauer einer Sendung eingegeben werden muß, habe ich die Befürchtung, sofern die Plattformbetreiber eine offene CI-Lösung vom Kartellamt auferlegt bekommen, dass der Jugendschutz beim Alphacrypt nicht mehr abschaltbar sein wird ...
     
  8. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Doch. Deren Nutzer hatten die Zusage bekommen "geeignet für deutsches Pay-TV".

    Könnte, hätte, wollte. Im Gegenatz zu Ihnen hänge ich nicht von früh bis spät in Foren herum und bastle mir meine eigene Welt mit der eigenen Rechtsauffassung zusammen. Und nun raten Sie doch mal, warum diese Zusage seitens MASCOM nicht mehr verwendet wird. Unabhängig davon haftet ein Unternehmen für beworbene Features.

    Für Sie noch einmal: Raten Sie doch mal, warum diese Zusage seitens MASCOM nicht mehr verwendet wird.

    Ja so mache ich das, anstatt in Foren mit persönlichen und nicht haltbaren Rechtsauffassungen bzw. Theorien brillieren zu wollen.

    MASCOM hatte mit der Eignung für deutsches Pay-TV geworben.

    Die AGB's von Kabel Deutschland schließen einen Haftungsanspruch bezüglich der von MASCOM getätigen Eignungsaussage in keinem Falle aus.

    Siehe oben.

    Diese Aussage sagt genau das aus, was für einen interessierten Käufer eines Alphacrypt Moduls interessant war. Es ist nicht Sache des Kunden in einem vom Hersteller beworbenen globalen Feature etwas hinein- oder hinauszuinterpretieren. Es ist nun mal deutsches Recht, dass der Hersteller bzw. Händler für zugesicherte Eigenschaften, welche nicht vorhanden sind in Haftung genommen werden kann.

    Ja werter Herr mischobo. Hätten Sie ruhig mal einen Fachanwalt konsultiert.

    Und genau das ist sie nicht, da nicht deutsches, sondern nur ein Teil des deutschen Pay-TV damit entschlüsselt werden kann. Wie Sie das bezüglich Ihrer persönlichen Befindlichkeiten hier weiter auszulegen versuchen, ändert an dem eigentlichen Sachverhalt, dass ein Händler/Hersteller für beworbene Eigenschaften ohne Wenn und Aber haftet, rein garnichts.
     
  9. Gorcon

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    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Das ist keine konkrete zusage. Damit kann man zB. keine Sender entschlüsseln die mit NDS verschlüsselt sind, zB. Premiere oder Kabelkiosk. Das ist auch deutsches Pay-TV.
    Weil man sich vor Gericht geeinigt hat und diese Aussage nicht mehr verwendet werden soll.
    Sie haben nichts konkretes beworben!
    Du kannst Sony auch nicht belangen das man mit dessen DVB-C Tunern und CI Interface deutsche Sender mit einem entsprechenden CI entschlüsseln kann, denn das wird auch nicht garantiert da es nicht beworben wird.
    Nur wenn man es direkt mit Namen nennt dann gibts auch eine "Haftung" so aber nicht.
     
  10. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    je 1x Nokia dBox 1 S [DVB2000/BN 1.3]
    1x Octagon SF-718 FTA
    je 1x Pollin DR-3002 HD PVR Twin,DR-3002 C-HD PVR Twin,DR-1000 HDE,
    1x ReelBox Avantgarde II S
    1x Sagem dBox 2 S [Linux/Neutrino]
    1x Smart MX04 HDCI.
    je 1x TechniSat DigiCorder S1,S2,HD S2,HD S2 plus,SkyStar USB 2 HD CI,MultyVision 40 ISIO,
    1x TeleStar DigiNova HD
    1x Topfield TF-4000 PVR
    1x Panasonic DMR-EX95V
    ... u.s.w.
    AW: Mascom bezüglich Alphacrypt zu "Verschwiegenheit verpflichtet"

    Deine ganzen Argumente & deren Formuliereung lassen,aus meiner Sicht,nur den Schluß zu - Du arbeitest in einer Kanzlei als Mitarbeiter eines oder mehrerer Anwalts bzw. Anwälte oder Du studierst schon einige Semester Jura !?

    :winken::winken: