1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Marco ist frei

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Sapone, 14. Dezember 2007.

  1. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Marco ist frei

    Interessant wäre dabei zu erfahren, ob das türkische Strafrecht das auch so vorgibt (v.a. den Vorsatz), insb. ob es dort auch die dem deutschen Strafrecht entsprechenden §176 und 182 StGB in der Form gibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2007
  2. kringe3

    kringe3 Wasserfall

    Registriert seit:
    25. Dezember 2006
    Beiträge:
    8.758
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Marco ist frei

    sry
     
  3. AW: Marco ist frei

    Fahren ist immer vorsätzlich.
    Drogenkonsum in den meisten Fällen auch.
     
  4. #67

    #67 Guest

    AW: Marco ist frei

    Das kommt immer auf die Art der Unwissenheit an.
    Daß es verboten ist, ist allgemein bekannt. Ob dir aber bewußt ist, daß du in diesem Moment strafbar handelst, ist eine andere Frage. Du wärest zu Recht empört, wenn du bestraft würdest, obwohl man dir das Zeug ohne dein Wissen ins Glas gekippt hat und du in Unkenntnis dieses Umstandes trotzdem gefahren bist.
     
  5. Xolo

    Xolo Junior Member

    Registriert seit:
    17. Februar 2002
    Beiträge:
    124
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Marco ist frei

    Genauso schauts aus.
     
  6. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.691
    Zustimmungen:
    1.437
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: Marco ist frei

    danke für diese erklärung! das müßte eigentlich jeder laie verstehe, zumindest mir leuten deine argumente ein... :winken:
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Marco ist frei

    Das ist doch was ganz anderes...

    Nur niemand kann bestraft werden wenn die Tat nicht vorsetzlich geschehen ist.

    Wenn jemand aussieht wie 15, sagt sie ist 15 und mit macht ist das doch nunmal eine ganz andere Sache als wenn ein 80 jähriger sich vorsetzlich an seine 12 jährige enkelin vergeht ...
     
  8. DeJe

    DeJe Board Ikone

    Registriert seit:
    7. Dezember 2004
    Beiträge:
    4.752
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Marco ist frei

    Hm, also wäre es auch kein Verbrechen wenn sich der 80-Jährige an einer anderen, ihm unbekannten, 12-jährigen vergeht die aussieht wie 15 und auch behauptet 15 zu sein?
    Interessante Aussage. ;)
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Marco ist frei

    Nein da erst ab 18 erlaubt ! :rolleyes:

    Naja egal was ihr von der aussage haltet.

    Nur weil jemand eine 13 jährige "fi*****" ist er nunmal noch lange kein Kinderschänder.
    Man sollte den Fall immer einzeln bewerten und nicht gleich sagen "Kinderschänder"...

    Auf der arbeit gibt es einen ähnlichen Fall. Und ich verstehe nicht wieso die Justiz so entschieden hat.

    Übrigens laut deutschem Recht ist allein das intensive Küssen schon strafbar...
     
  10. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Marco ist frei

    Du beziehst das hoffentlich nur auf den aktuellen Fall, oder?

    Im StGB gibt es ansonsten noch reichlich Fahrlässigkeitsdelikte!

    BACK TO TOPIC:
    Und weiterhin bleibt festzustellen, Ihr argumentuiert innerhalb des deutschen Strafrechts, inwieweit das übertragbar ist auf das türkische ist hier wohl niemandem bewußt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2007