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Marco ist frei

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Sapone, 14. Dezember 2007.

  1. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Marco ist frei

    Aber nicht bei Jugendlichen.
     
  2. Sat Frank

    Sat Frank Silber Member

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    AW: Marco ist frei

    Ist das wichtig? Tatsache ist doch, Marco hat ein Geständnis abgelegt, auch nach deutschem Recht eine Straftat begangen zu haben. Das Mädel war nun einmal 13. Und dass da "irgendwas" gelaufen ist, hat er selbst eingeräumt. Er ist nun einmal nicht das "unschuldige Opfer" in diesem Fall, so wie es uns die Medien und auch die Mehrzahl hier im Forum immer einreden wollen, unabhängig davon, ob man nun die Länge der U-Haft als angemessen empfindet.
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Marco ist frei

    Hier ergehen sich einmal mehr Möchtegern-Richter und Möchtegern-Staatsanwälte in Stammtischparolen.
    Sexuelle Handlungen an Kindern sind verboten. Soweit ist das noch richtig. Entscheidend für die Strafbarkeit ist aber nicht die Handlung an sich, sondern ob sich der Beschuldigte darüber bewußt sein mußte, daß es sich um ein Kind handelt. Es gibt handfeste Indizien dafür, daß es in diesem Fall nicht so war. Es ist weder in England, Deutschland oder der Türkei üblich, daß 13-jährige Mädchen nachts saufend durch Diskotheken ziehen. Eigentlich hätte das "Opfer" auch nach den in der Türkei geltenden Jugendschutzbestimmungen gar nicht dort sein dürfen. Ein Jugendlicher muß und darf sich darauf verlassen können, daß die Gesetze auch in Urlauberhotels eingehalten werden.
    Es ist eine Schande, daß ein Richter die prozessverschleppende Haltung der angeblichen Opferseite über Monate vorverurteilend geduldet hat. Der hat in diesem Job nichts verloren.
     
  4. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Marco ist frei

    Selbstverständlich...
     
  5. Sat Frank

    Sat Frank Silber Member

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    AW: Marco ist frei

    So ein unglaublicher Unsinn. Bei allen Straftatbeständen gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." Ansonsten könnte ja jemand mordend und brandschatzend durch's Ländle ziehen und man müßte ihm erstmal nachweisen, dass er von den entsprechenden anzuwendenen Gesetzen Kenntnis hatte, bevor man ihm überhaupt den Prozess machen könnte.
     
  6. #67

    #67 Guest

    AW: Marco ist frei

    Du hast mit diesem Beitrag nachdrücklich belegt, daß du keinerlei juristische Kenntnis besitzt. Du kennst nicht einmal die Grundlagen des demokratischen Strafrechts. Schlimm genug für einen Bürger Europas. Insofern ist eine Debatte mit dir zwecklos. Und es wäre sehr freundlich, wenn du es dir verkneifen könntest, fachlich fundierte Beiträge als "Unsinn" zu titulieren.
     
  7. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Marco ist frei

    Schade, dass für die vielen Konservativen hier im Froum offensichtlich unabdingbar gilt:
    deutsch=unschuldig
    (in Erweiterung: ultrachristlich=schuldig)

    Anstatt dass sie in einem Verfahren die Schuld (bzw. Unschuld, aber davon geht man ja naturgemäß aus) eines Angeklagten erstmal zweifelsfrei feststellen lassen, fordern sie, dass Marcos eventueller Rechtsbruch relativiert wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2007
  8. Agent75

    Agent75 Gold Member

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    AW: Marco ist frei

    Für mich gleicht die Freilassung einem Freispruch. Wenn da wirklich belastende Fakten vorhanden gewesen wären, wäre er jetzt nich daheim. Dazu passt auch die Verzögerungstaktik aus England.
     
  9. #67

    #67 Guest

    AW: Marco ist frei

    Es ist traurig, daß die wenigsten Diskutanten auch nur entfernte Kenntnisse von demokratischen Strafgesetzbüchern oder Strafprozeßordnungen haben, trotzdem aber fleißig mitplappern. Auch noch mit Allwissenheitsanspruch.
    Sollte Marco zweifelsfrei(!) nachgewiesen(!) werden können, daß er sich bewußt(!) an einem Kind vergangen hat, dann ist er zu bestrafen. Kann man das nicht, gilt mindestens "in dubio pro reo".
    Ich hatte in dem geschlossenen Thread bereits ausgeführt, daß im Bereich der Sexualstraftaten immer von Vorsatz ausgegangen wird. Er kann daher nur bestraft werden, wenn er sich vorsätzlich(!) an einem Kind vergangen hat. Dazu mußte er aber wenigstens wissen, daß diese Charlotte strafrechtlich gesehen eines ist. Genau diesen Nachweis kann das Gericht aber nicht führen. Ganz einfach aus der Würdigung der Umstände heraus. Man muß nicht annehmen, daß ein Mädchen, welches sich nachts alkoholtrinkend in einer Diskothek aufhält, ein Kind ist. Deswegen bleibt die eigentlich verbotene Handlung für Marco straffrei.
    Ich weiß gar nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Dezember 2007
  10. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Marco ist frei

    Ach und wenn ich nicht weiß, dass Fahren unter Drogeneinfluss verboten ist, werden ich auch nicht bestraft? Ich habe immer gedacht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.