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Mahnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 28. August 2006.

  1. Worldwide

    Worldwide Guest

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    AW: Mahnungen

    Natürlich müssten die AGB auch korrekt sein und wirksam mit einbezogen worden sein, aber eine regelung über die 15 Euro wäre jedenfalls grds. nicht unwirksam.
    Inkassounternehmenskosten sind hingegen grds. unwirksam :). Nein, unwirksam natürlich nicht, aber dort ist hingegen wirklich stets der Einzelfall zu prüfen und es kann nicht so einfach gesagt werden, dass ein Gericht einen Anspruch auf dei veranschlagten Kosten feststellen würde.
     
  2. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Darf ich sagen, zahle das was Du schuldig bist (mit Zinsen) und vergiss den Rest?:D
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Auch wenn das mit den Inkassounternehmen stimmt, wer kann denn da was dagegen machen. Angenommen man kann ne Rechnung über 15€ nicht zahlen. Derjenige wird wohl kaum zu nem Anwalt gehen können und das Unternehmen verklagen weil es ein I beauftragt hat, schliesslich will der auch erstmal Geld sehen, bevor er nur nen Finger rührt. Unabhängig davon muss er ja erstmal trotzdem die 15€ zahlen. Nun ja, wenn die Firmen meinen in Zukunft auf nen Kunden verzichten zu können, nur zu.
     
  4. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Ich glaube jede Firma wird gerne auf solche Kunden verzichten bei denen man die Rechnung einklagen muss.

    bye OPa:winken:
     
  5. LuckySpike

    LuckySpike Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Einklagen bestimmt, aber es gibt auch Kunden die generell erst nach der ersten Mahnung zahlen, da sie sich zuvor keinem Druck ausgesetzt fühlen.
    Dann ist wichtig als Kaufman zu überlegen, wie hoch ist der Gewinn des Handels und wieviel Umsatz bringt mir der Kunde p.a..
    Wenn beides positiv ist, dann kann man auch mit der Zahlungsmoral des Kunden leben.
     
  6. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Mahnungen

    Jaein. Es ist alles eine Frage der Kaufmännischen Kalkulation. Über entsprechende Zuschläge kann das Risiko "gestreut" werden.

    http://www.luk-korbmacher.de/Schule/Mathe/handel.htm

    Die Zahlungsmoral der Kunden hat allerdings auch Auswirkungen auf die Liquidität ( Zahlungsfähigkeit) des Händlers. Dies sollte man bei der ganzen Betrachtung niemals aus den Augen verlieren. Vor allem kleine Handwerker können als Auftragnehmer der "Öffentlichen Hand" da sehr schnell in die Bredouillie geraten, da die Zahlungsmoral da nicht immer zum Besten steht.
     
  7. LuckySpike

    LuckySpike Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Richtig!
    Und dafür gibt es (laut HWK) das Handwerkersicherungsgesetz [​IMG]

    Kann man aber getrost in die Tonne werfen.
     
  8. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Es geht erstmal nicht ums einklagen sondern um die Einschaltung eines Inkassounternehmens. Wenn die Firmen was einklagen dann gabs vorher nen Mahnbescheid mit Widerspruch. Auf so jemand kann eine Firma wirklich verzichten. Es gibt nur leider gewisse Firmen die geben eine Forderung die nicht von selber kommt grundsätzlich weiter. Und sowas ist einfach ne üble Tour.
     
  9. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Ja das ist aber billiger als eigenes Personal dafür einzusetzen. Und wenn ich meine Rechnung nicht pünktlich bezahle ist das ganz alleine meine Schuld.Bin ich in Schwierigkeiten sollte man sich mit der Firma vorher in Verbindung stzen um eine Lösung zu finden.

    bye Opa:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2006
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Mahnungen

    Gebühren für Rücklastschriften sind nicht zulässig. Das wurde voriges Jahr entgültig gerichtlich entschieden.

    Wenn einem alse solche Gebühren auch von der Hausbank abgezogen werden, muss man die einfach zurückfordern.

    Ich hatte auch schon eine Rücklastschrift und habe die Gebühren von der Sparkasse wieder erstattet bekommen.

    Dieser Thread zitiert die gerichtlichen Urteile zum Thema Rücklastschrift