1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Mahnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 28. August 2006.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    Anzeige
    AW: Mahnungen

    Doch dürfen sie.

    Aber nicht beim Kontoinhaber sondern bei der Firma...

    Und 99 % der Firmen geben genau diese Gebühr an den Kunden weiter. was völlig korrekt ist.
     
  2. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Mahnungen

    Das zeig mir mal (Quelle und Höhe der Kosten)!;)
    Für den Kontoinhaber (Debitor) dürfen sie das definitiv nicht.
    Rechtlich oder per Gericht ist die Hinzurechnung von "Rücklastschriftgebühren" mehr als fragwürdig, da dies Verfahren einerseits eine hohe Kostenersparnis für das Unternehmen ist und andererseits auch von diesem das naturgemäße Risiko einer "Rücklastschrift" dann rechtlich zu tragen ist.
    AGB's sagen manchmal was anderes, erinneren wir uns an die salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so.... .:rolleyes:
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Mahnungen

    Dem Kontoinhaber darf die rücklastschrift nicht berechnet werden.

    Allerdings darf die auftragsbank demjenigen der das Geld eingezogen hat Geld für die rückbuchung verlangen.

    Quelle und preise findest du bei den jeweiligen banken bei den Firmen Konten.

    UNd genau diese Kosten darf die Firma dem Kunden dann auch in Rechung stellen.
     
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Mahnungen

    :D Eine Firma darf erstmal vieles, ob man alles bezahlen muß ist eine andere Sache. Um die es hier, glaube ich, ging.
    Schade, daß Du die scheinbaren Kosten einer Rücklastschrift für den Unternehmer nicht belegen konntest, insofern kann man Dich da nicht ernst nehmen.;)
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Mahnungen

    Dann nimm mich nicht ernst. Heul dann aber nicht rum wenn deine Klage die du eventuell mal machen willst nicht durchkommt.

    Ich kenne keine Firma die die Kosten nicht dem Kunden weiterleitet.

    Und ich glaube nicht das jede firma in deutschland etwas berechnet was sie gar nicht dürfen ;).

    Es ist nunmal so das durch einen fehler des Kunden Kosten entstehen und diese darf ein Unternehmer zurück fordern. Ob du es nun glaubst oder nicht ist mir da auch egal ;).

    Beweis mir mal das Gegenteil. ICH kenne kein urteil oder gesetz was das verbietet.

    Ich kenne nur eins und das ist das die Hausbank des Kunden dem Kunden keine rücklastschrift in rechnung stellen darf.
     
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Mahnungen

    Ich heule keineswegs, aber ich finde es ist durchaus legitim Dich nicht ernstzunehmen, wenn Du Sachen erzählst, die Du nicht belegen kannst.;)
    Wenn Du keine Firmen kennst, die fiktive Kosten nicht (soweit sie die Bank betreffen) weiterleiten, dann sei Dir beispielweise die Deutsche Telekom ans Herzchen gelegt.;)
     
  7. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Es ging Sebastian nicht um fiktive Kosten, sondern um tatsächlich entstandene. Natürlich kann ein Unternehmen die Kosten, die die Bank von ihm fordert, weil das Konto vom Kunden nicht gedeckt ist, als Schaden geltend machen. Deshalb fordert auch die Telekom sehr wohl (und zu recht) diese Kosten vom Kunden zurück.

    Teilweise enthalten auch die AGB Regelungen, die besagen, dass in einem solchen Fall (nichtgedecktes Konto) z.B. 15 Euro zu entrichten sind. Auch dies wird von Gerichten als rechtmäßig angesehen (wobei es jedoch nicht mehr als 15 Euro sein sollten, da es dann (u.U.) nicht mehr angemessen sein könnte)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. August 2006
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Mahnungen

    Nur sind die fiktiv, bis ein Nachweis erbracht wird.;)
    Ich sag mal ganz frech, 15€ sind frei erfunden, was die Bank betrifft. Als Unternehmer sollte man sowieso die Bank wechseln, sofern sie versucht Rücklastschriften dem Unternehmer zu berechnen.:eek:

    Edit: Es gibt natürlich nachwievor unseriöse Unternehmen, gerade im Händie-Bereich, die versuchen eine Extra-Gebühr für Rücklastschriften zu erheben.
    Aber wie ich schon sagte, es ist nahezu unmöglich sowas auf dem gerichtlichen Weg einzuklagen, nur muß man sich damit abfinden, daß die mit einem selbst nichts mehr zu tun haben wollen wenn man es darauf ankommen läßt.
    Rechtlich haben sie wohl wenig Halt, so etwas durchzusetzen.

    Ergänzung:
    Bei Lastschriftverfahren ist es außerdem äußerst schwierig das, laut AGB, Zahlungsziel einzuhalten bzw. dann genau abzubuchen, alleine das ist Futter für jeden RA. ;-)


    Seriöse Unternehmen versuchen das erst gar nicht! ;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. August 2006
  9. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Damit hast Du recht, wenn Kosten in der geforderten Höhe tatsächlich nicht angefallen sind UND wenn es in den AGB keine Regelung gibt.
    Enthalten die AGB Regelungen, die besagen, dass im Fall eines nichtgedeckten Konto z.B. 15 Euro zu entrichten sind, sprechen die Gerichte den Unternehmen hingegen gewöhnlich sehr wohl einen Anspruch über diese 15 Euro zu, da 15 Euro noch als angemessen gelten und der Kunde durch Nennung in den AGB auch wusste, dass er dann 15 Euro zahlen müsste (die 15 Euro sind somit eher als eine akzeptierte Vertragsstrafe anzusehen).
     
  10. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.125
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Mahnungen

    Klar, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, da hast Du Recht.
    Die AGB's sind aber leider sowas von hinfällig, selbst wenn diese in deinem Fall nur die Ermessengrenze von maximal 15€ zulassen für "allgemeine" Kosten, aber nicht für die "Lastschriftrückgabe", d.h. Du beziehst Dich da auf gerichtlich geltend gemachte Kosten die nicht nur mit der Bank zu tun haben.:winken:
    Und was ich sagen will, da kann man sehr gut drüber streiten, oder besser das muß man nicht (in der Regel) bezahlen.;)

    Gehen wir doch spaßeshalber noch einen Schritt weiter und genießen wir die zusätzlichen Forderungen eines Inkassounternehmens.
    Telephonkosten, Kontoführungsgebühren, Wege-Geld für erfolglose Privatbesuche vor der Haustür des Debitors, Belästigungskosten allgemein und Daseinsberechtigungskosten.
    Da kommt einiges zusammen, wenn man bereit ist zu zahlen. ;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2006