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Mahnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 28. August 2006.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Was sollte da moralisch nicht einwandfrei sein wenn dir eine Firma bei der die Zahlung überfällig ist ne Mahnung schickt. Findest du es besser, wenn du gleich nen Mahnbescheid bekommst? Das wär ja nach BGB durchaus möglich.
     
  2. LuckySpike

    LuckySpike Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Sorry, da hast du mich falsch verstanden. Moralisch nicht einwandfrei finde ich es mit der Zahlung zu warten bis die erste Mahnung gestellt wurde und nicht dass dir eine Mahnung geschickt wurde.
     
  3. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Nein; Gerichte sehen das jedenfalls bei Privatpersonen nicht so, da hier viele gedankenlos ihre Emailadresse angeben, ohne zu wissen, dass sie hierdurch bspw. jederzeit eine Mahnung per Email erhalten könnten und daher ständig ihre Emails abrufen müssen. Handelt es sich um Gewerbetreibende, ist das, wie schon geschrieben, anders, jedoch wird selbst hier von Gerichten es nicht immer so gesehen, dass der Gewerbetreibende in jedem Fall täglich seine Emails abrufen müsste. Auch hier hängt es immer vom Einzelfall ab.

    Natürlich könnten weniger als 14 Tage u.U. auch ausreichen, aber trotz der technischen und logistischen Weiterentwicklung, wird immer noch die Ansicht vertreten (evtl. wird sich das irgendwann ändern, aber momentan ist das noch die vorherrschende Meinung), dass grds. erst 2 Wochen ausreichend sind und bei Emailzustellung können es eben sogar erst 3 Wochen sein.
    Vllt. könnten man im konkreten Fall sagen, da schließlich in den AGB angegeben war, dass der Zahlungsanspruch sofort fällig sei, dass eine Zahlungsfrist in der Mahnung von 1 1/2 Wochen ausreichend gewesen wäre, da die Mahnung jedoch per Email verschickt wurde, sollte noch eine Woche hinzugerechnet werden, und dann wäre es 2 1/2 Wochen. Eine geringere Frist würde m.E. aller Voraussicht nach vom Gericht nicht anerkannt werden
     
  4. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Mahnungen

    Es gibt Urteile, in denen Gewerbetreibenden sogar innerhalb von 24h antworten muessen, wenn Sie hauptsaechlich ueber das Internet mit dem Kunden in Kontakt treten.

    War glaube ich mal 2 Urteile in Verbindung mit Onlineshops.
    Genauso wie eine angemessene Frist von Richtern in der Regel mit 7 Werktagen angenommen wird ( bei schriftlichen Mahnungen ). Manche dehnen das auf 10 Tage aus, normal sind aber 7.

    Das hat den Grund, dass man verpflichtet ist min 1 x innerhalb von 7 Tagen den Briefkasten zu prüfen. Ist man im Urlaub, hat man eine Person zu bestimmen, die das macht. Deshalb gehen ja auch Einschreiben nach 7 Tagen zurueck, wenn die keine abholt. Auch im Falle eines Einschreiben ist eine Person zu bennen, die die Vollmacht hat dies anzunehmen, wenn man sich zB im Urlaub befindet.

    Eine Ausrede von zB "Ich war 14 Tage nicht da" gilt vor Gericht nicht.
    Beachten zwar viele nicht, kommt es aber zu einem Rechtsstreit, dann wird man es merken.
     
  5. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Dem widerspreche ich ja auch überhaupt nicht

    Dem schon; normal und sicher ist immer noch nur eine Frist von 14 Tagen; weniger kann ausreichen, muss aber nicht; es entscheidet das Gericht individuell
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Mahnungen

    @Luckspike, achso da hab ich dich dann falsch verstanden. Bedenke aber dass es wenn du ne Firma hast schon mal vorkommen kann, dass deine Kunden selber nicht zahlen und du deshalb den Lieferantenkredit über Gebühr ausnutzen musst. Bzw, es wird Material für nen Auftrag bestellt der über 4 Wochen läuft, selbst wenn der Kunde dann nach 2 Wochen zahlt sind schon 6 Wochen vergangen.
    Wenns ne rein private Abgelegenheit ist, kann man natürlich viel einfacher sagen, ich hab das Geld nicht, drum verzichte ich auf diese Ausgabe. Obwohl es leider genügend Leute gibt, die sich selbst fürn Urlaub Geld ausleihen.
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Mahnungen

    Dennoch kann man froh sein, wenn man wenigstens "nur" Mahnungen bekommt. Der Unternehmer kann den Fall auch gleich an ein Inkassounternehmen abgeben. Das wird dann wesentlich teurer als die 15€.
     
  8. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Ja und das wäre auch nicht ungerechtfertigt. Schließlich muss ein Unternehmer auch seine Rechnungen beim Lieferanten zahlen und nichtzahlende Kunden seinerseits können (da es dies leider sehr häufig gibt) durchaus für die Insolvenz eines Unternehmens verantwortlich sein.
    Daher muss ich auch BlackWolf zustimmen, dass man, wenn man kein Geld hat, auf bestimmte nicht absolut notwendige Dinge (wie es Handyzubehör ist) verzichten. Gleichwohl ist es natürlich nicht vergleichbar, wenn jemand wie BlackWolf auf etwas verzichten muss oder wenn es jemand ist, der sein Leben lang hart gearbeitet hat und nun arbeitslos ist und kaum Geld hat. Für solche Menschen ist es natürlich weitaus schwieriger plötzlich, trotz der Jahre der harten Arbeit, auf fast verzichten zu müssen. Es ist jedoch notwendig sich in einer Situation des Geldmangels dementsprechend zu verhalten und nichts nicht absolut erforderliches zu bestellen.

    Aber zurück zum Fall: Der Unternehmer hat von vornherin nicht 15 Euro verlangt, sondern nur 5 Euro und eben auch nur auf diese hat er einen Anspruch
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Mahnungen

    Eine rücklastschrift hat Kosten nach sich. Von 5 - 15 e je nach Bank die handyzubehoer.de bezahlen muss. somit sind die 5 € je mahnung durchaus gerechtfertigt.
     
  10. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Mangelnde Rechtschreibung hat erheblich höhere Kosten nach sich.;)
    Banken dürfen keine "Rücklastschriftgebühren" erheben!
    Was die Unternehmen in Rechnung stellen ist durchaus streitbar.
    Bezahlt man den Rechnungsbetrag und eventuelle Mahngebühren, kann man es hinsichtlich der vom Unternehmen in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühren ruhig auf eine rechtliche Auseinandersetzung kommen lassen.:D
    Außer man möchte noch weiterhin mit dem Unternehmen zusammenarbeiten.;)