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Mahnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 28. August 2006.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Mahnungen

    Er will damit sagen das 15 € gerechtfertigt sind weil man nur mit visa und lastschrift zahlen kann.

    Also hätte eine rückbuchung erfolgen müssen.
     
  2. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Mahnungen

    wieso ist das gerechtfertig nur weil ich mit lastschrift zahle? die schicken mir in 20 tagen 3 mahnungen mit jeweils 5 €, die hätten auch 10 € und mehr nehmen können. Wo steht das drin, dass die das dürfen? Ich habe doch sonst auch immer 14 tätiges Rückgaberecht.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Mahnungen

    Ja mei, du hättest dir halt die AGB durchlesen sollen. Es kommt auch immer drauf an was die da verlangen. Wenn eine normale Firma Mahngebühren verlangt brauchst du die nicht zahlen. Ein Gebühr darf nur ein (halb)staatliche Stelle verlangen. Und normalerweise wenn der Rechnungsbetrag bezahlt wird kräht da kein Hahn danach, weil es für die meisten Firmen zuviel Aufwand ist.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mahnungen

    Im BGB und in deren AGB. Der Betrag ist "sofort" fällig, also bist Du auch dementsprechend "sofort" in Verzug, wenn Du nicht zahlst.

    Der Gläubiger hat danach das Recht, den geschuldeten Betrag anzumahnen und Dir die Kosten dafür ebenfalls in Rechnung zu stellen. Eine Mahnung bedarf keiner festgelegten Form, sie kann auch mündlich stattfinden.

    "Mahnstufen" mit erster, zweiter und dritter, so wie man es früher kannte, waren noch nie gesetzlich vorgesehen. Laut BGB bist Du aber, sofern es im Vertrag nicht anders festgelegt ist, spätestens (!) 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
    Hättest Du davon Gebrauch gemacht, wärst Du auch aus dem Schneider gewesen. Bis 35 Euro Warenwert hast Du dann allerdings die Kosten für die Rücksendung zu tragen, sofern es nicht anders festgelegt ist.
    Ergo: Du hättest das Paket annehmen und direkt "frei" zurücksenden können -- hätte Dich dann die rund 7 Euro für's Paket gekostet.

    Allerdings gebe ich Dir Recht, dass drei Mahnungen innerhalb von 20 Tagen recht heftig sind. Aber wie meine Vorredner schon schrieben: Wenn dieses Versandhaus tatsächlich nur Lastschrift oder Kreditkarte akzeptiert, muss ja demzufolge der Geldeinzug "geplatzt" sein.

    Gag
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mahnungen

    Wo hast Du das denn her? Eine Firma darf in der Tat "Mahngebühren", juristisch als "Verzugsschäden" bezeichnet, erheben. Allerdings dürfen sie nur in angemessener Höhe berechnet werden. Und die liegt meines Wissens bei früger 5 DM, heute 2,50 Euro pro Mahnung.

    Mehr muss man nicht zahlen.

    Gag

    PS. Ich hab kürzlich auch bei einem Versandhaus eine Rechnung "vergessen". Ich hätte schwören können, dass ich das hätte abbuchen lassen wollen. Egal. Ich hab den Betrag am Tag des Eingangs der Mahnung ohne Mahngebühren überweisen -- und gut ist.
     
  6. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Natürlich hätte der Gläubiger Gebühren für die offenbar geplatzte Zahlung verlangen können. Diesbzgl. sollten die AGBs angesehen werden, ob dort eine Regelung enthalten ist. Das entsprechende gebühren bis dato noch nicht erhoben sind und zunächst nur eine Mahnung, die 5 Euro Mahngebühren ausweist, lässt sich aber meines Erachtens als ein Verzicht auf zusätzliche Gebühren für die "Fehlbuchung" auslegen, da anderfalls diese gebühren auch in der Mahnung hätten aufgeführt werden sollen.
    Auch hätte der Gläubiger bereits mit der ersten Mahnung höhere Gebühren verlangen können, jedoch nicht dreimal innerhalb von 20 Tagen ständig neu mahnen mit neuen zusätzlichen Mahngebühren.

    Da die Abstände zu kurz sind, muss Electrohunter meines Erachtens nur die 5 Euro für die erste Mahnung zahlen. Er könnte zwar auch bestreiten, die Mahnungen erhalten zu haben, jedoch könnte er dann bspw. nicht belegen, dass in der ersten Mahnung keine Gebühren für die "Fehlbuchung" verlangt wurden (und dies somit einen Verzicht darstellt). Außerdem kann, wie Gag schon geschrieben hat, der Gläubiger auch ohne Mahnungen einen Verzugsschaden geltend machen. Sofern electrohunter also behauptet, keine Mahnungen erhalten zu haben, könnte der Gläubiger einfach direkt 15 Euro Verzugsschaden verlangen.
    Deshalb dürfte es am besten sein, die 16 Euro und 5 Euro Mahngebühren zu überweisen. Mehr könnte der Gläubiger dann m.E. nicht mehr verlangen.
     
  7. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Mahnungen

    Gebührenbescheide dürfte ein rein privates Unternehmen nicht verlangen, jedoch durchaus Mahngebühren. Allenfalls müsste man, um es juristisch korrekt zu bezeichnen, von Mahnkosten sprechen. Jedoch geht durch eine solche Falschbezeichnung der Anspruch des Gläubigers auf seine Mahnkosten nicht unter.
    Angemessen und allgemein üblich sind durchaus auch 5 Euro. Bei höheren Beträgen wird es schon kritischer, aber bei 5 Euro kann man noch nichts machen
     
  8. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Mahnungen

    Ich verstehe das nicht ganz. Wenn ich mit Lastschrift zahle muss mein Konto gedeckt sein oder mein Dispo greift. Zahle ich mit Visa dann wird erst am Monatsende abgebucht .

    bye Opa:winken:
     
  9. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Mahnungen

    Mahngebühren sind von Privatunternehmen vollkommen richtig.

    Die Buchhaltung wird unnötig belastet, der Fall muss auf Wiedervorlage gelegt werden, es muss wieder Post verschickt werden, es muss wiederum geprüft werden, ob die Rechung beglichen wurde. Und das sind aber mal locker 15 Minuten zusätzliche Arbeitszeit, die einfach als unnötiger Zusatzaufwand berechnet werden müssen.

    Und ich musste mich hier sowieso kaputtlachen. Wegen 15€ da Stress machen. Wenn man so knapp bei Kasse ist, dass man wegen 15€ schon knausern muss, dann sollte man sich Bestellungen 3x überlegen. 15€ zahl selbst ich als Azubi aus der Portokasse.

    Und für alle Fälle hat man immer ein Notfallkontingent zu Hause (sprich 50-100€) und mindestens 2 Monatsgehälter auf der Bank, damit man unerwartete Rechnungen bezahlen kann.

    Diese Grundlagen, wie man mit Geld haushaltet, lernt man eigentlich auf jeder Schule. Wenn ich den Zaster nicht hab, kauf ich auch nichts. Ich würde abkôtzen, wenns mir finanziell permanent so Oberkante Unterkiefer stehen würde. Und wenns je mal so kommen wird (dank Hartz IV weiss man ja nie...), dann würde ich garantiert kein Handyzubehör kaufen - denn das wär einer der ersten Ausgaben, die dann dem Rotstift zum Opfen fiele.
     
  10. fettarm

    fettarm Senior Member

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    AW: Mahnungen

    Nicht sehr hilfreich. Das mit den 2 Monatsgehältern klappt noch nicht mal bei mir - und ich habe noch nicht mal ne Frau, die mir alles wegnimmt....

    Im vorliegenden Fall würde ich einfach die Rechnung ohne Mahngebühren bezahlen und mal schauen, was passiert. Meiner Erfahrung nach, verzichten die meisten Firmen (außer die Telekom) dann auf die weitere Geltendmachung der Mahnkosten.

    Gruss, F.