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Mahnung von EOL - Was nun ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Mark99, 2. September 2001.

  1. Mark99

    Mark99 Senior Member

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    5. Juni 2001
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    Hallo!

    Ich habe mir im April 2000 eine Hauppauge DVB-S Karte incl. kostenlosen 2 Monats-Abo von Europe Online (EOL) gekauft.
    Anfang Mai 2000 habe ich mich bei EON Online registriert. In das Formular habe Ich die Aktionsnummer für das kostenlose 2- Monats Abo eingetragen, sowie meine Adresse und Bankverbindung.
    Weiterhin habe ich mich für die monatliche Zahlungsweise in Höhe von 29,90 DM entschieden.
    Da der angebotene Dienst von EOL besonders in der Anfangszeit durch diverse Probleme nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden konnte, hat EOL entschieden, dass alle Kunden aufgrund der großen technische Probleme 4 Monate keine Abogebühren bezahlen müssen.

    Bis April 2001 habe ich von Europe Online nichts gehört. Die monatlichen Abo-Beträge wurden nicht von meinem Konto abgebucht.

    Nach der Online-Anmeldung habe ich auch kein Begrüßungsschreiben oder einen vorbereiteten Vertrag mit den AGBs zum unterschreiben bekommen.
    Es existiert also nur die Online-Anmeldung.
    Auch eine schriftliche Rechung habe Ich von Europe Online nie erhalten.

    Ende April wurde das EOL-Konto gesperrt, so dass kein Zugang mehr möglich ist.
    Da ich seit Ende April einen T-DSL Zugang habe, bin ich auf EOL sowieso nicht mehr angewiesen.

    Nach über einem Jahr verschickt EOL nun Mahnungen, ohne dass
    Sie sich jemals schriftlich gemeldet oder mir eine Rechnung zugesandt haben und fordern fast den gesamten Jahresabo-Beitrag.

    Wie sieht nun die Rechtslage aus?
    Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen?
    Hat jemand die gleichen Probleme?
    Bitte um Vorschläge!

    Besten Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    DVB User

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    Nachfolgend die Schreiben von Europe Online

    --------------------------------------------------------------

    Ende April per eMail:

    Sehr geehrter Kunde,

    Als wir den Betrag für Ihr Europe Online Abonnement abbuchen wollten, wurde die Transaktion aufgrund einer Fehlermeldung zurückgewiesen.

    Wir benötigen die korrekten Zahlungsangaben, um einen erfolgreichen Ausgleich Ihres Kontos vornehmen zu können.

    Damit Sie unseren Service auch weiterhin nutzen können, möchten wir Sie bitten, uns die detaillierten Angaben innerhalb 1 Woche zukommen zu lassen.
    Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.....
    -----------------------------------------------------------------------------------

    1. Mahnung – Anfang August – schriftliche Rechnung - Fehlanzeige

    Sehr geehrter Herr....

    aus unseren Akten geht hervor, dass noch einige Ihrer Rechnungen offen
    sind. Sicherlich haben Sie dies übersehen. Beachten Sie bitte, dass Ihr EOL-Konto blockiert worden ist.
    Bitte finden Sie untenstehend eine Auflistung Ihres Kundenkontos, mit Allen länger als 15 Tage ausstehenden Beiträgen.

    Wir verlassen uns darauf, dass Sie Ihre Rechnung in den nächsten Tagen ausgleichen werden. Hierzu können Sie eine der in der Beilage erwähnten Zahlungsweisen benutzen.....

    -----------------------------------------------------------------------------------

    Per Email hat Europe Online Mitte August folgendes geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Durch eine große Anzahl an auszuführenden Abbuchungen kam es zu einer Verspätung, so daß einige Konten leider erst zum jetzigen Zeitpunkt mit den offenstehenden Beträgen belastet werden konnten.

    Ihnen dadurch entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir hiermit zu entschuldigen und versichern Ihnen, daß zukünftige Abbuchungen zeitgerecht
    stattfinden werden......

    -----------------------------------------------------------------------------------

    2. Mahnung Ende August – schriftliche Rechnung - Fehlanzeige

    Zu unserem Bedauern haben wir, nachdem wir sie über die auf Ihrem Konto fälligen Beträge benachrichtigt hatten, nichts mehr von Ihnen gehört. Wie schon in unserer ersten Mahnung erwähnt, ist es in Ihrem eigenen Interesse, den ausstehenden Betrag unverzüglich zu begleichen, um weitere Maßnahmen in bezug auf Ihr EON-Konto zu vermeiden.
    Bitte finden Sie untenstehend eine Auflistung Ihres Kundenkontos mit allen länger als 30 Tagen ausstehenden Beiträgen.......
     
  2. FrancescoAP

    FrancescoAP Senior Member

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    16. Juli 2001
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    Also, ich würde die Beträge nicht bezahlen. Ich gehe mal davon aus, dass das genauso wie mit den Telefonrechnungen läuft. Wenn eine Gesellschaft eine Rechnung nicht innerhalb von 3 Monaten stellt, verfällt der Anspruch auf den geforderten Betrag. Und wenn ein Anbieter überhaupt keine Rechnung stellt, hat er sowieso keinen Anspruch auf das Geld. Der kann sich ja nach einem Jahr im Endeffekt irgendwelche Beträge aus den Fingern saugen. Am besten wäre es, wenn du mal einen Anwalt um Rat fragen würdest. Vielleicht sogar einen, der auf dieses Thema spezialisiert ist.