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machenschafften bei premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Steffenberlin, 4. Juli 2003.

  1. Lursi

    Lursi Senior Member

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    In AGB,s kann allesmögliche drin stehen. Vor Gericht geht es aber nach BGB, StGB usw. Oft sind AGB,s rechtswidrig.
     
  2. MagicGonzo

    MagicGonzo Junior Member

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  3. MagicGonzo

    MagicGonzo Junior Member

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  4. mko

    mko Junior Member

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    Nochmal zu meinem Problem.

    Premiere hat mir nicht wie zugesagt eine neue Vertragsbestätigung mit neuer Widerspruchsfrist zugeschickt. Statt dessen wurde mir mitgeteilt, dass mein Abo verlängert wäre und ich so zwei weitere Jahre in den Genuss dieses supertollen Senders käme. Also habe ich denen nach neuerlichen Telefonaten einen Brief geschrieben. Und zwar dass ich Premiere zum 30.9. fristgerecht kündige, da ich aus meiner Sicht kein neues Abo abgeschlossen habe. Zurück kam ein Standardbrief: "Wir haben Ihre Kündigung erhalten, müssen Ihnen aber mitteilen, dass Sie erst zum 30.09.2005 wirksam wird. ... bla bla bla"

    Da blieb mir dann nichts anderes übrig als einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Und siehe da, Premiere willigt aus "Kulanzgründen" und "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" ein. Der Vertrag ist zum 30.9. gekündigt!
    Eine Rechtschutzversicherung scheint wohl Pflicht zu sein für jeden Premierekunden.

    So kann man halt auch Kunden verlieren. Wäre ich von Anfang an fair von Premiere behandelt worden, wäre ich wohl auch Premierekunde geblieben. Aber so nicht!

    Ich werde dann also demnächst auf Premiere verzichten.
     
  5. paladium01

    paladium01 Junior Member

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    Hi,

    macht es doch einfacher, wenn ihr ne Rechtschutz Versicherung habt geht ihr zum Anwalt..

    Wenn ihr keine habt geht ihr zum Rechtsberater beim Amtsgericht und beantragt dort ein Beratungsschein fürm Anwalt.

    Wenn es vorm Gericht geht beantragt übern Anwalt Gerichtskosten befreiung [ Rechtsanwalt ]. Aber der Austragungsort solte immer vor einen Landgericht und nicht vorm Antsgericht sein.
    Wenn dort für euch Recht gesprochen wird.
    Und das Urteil kann dan jeder nehmen und drauf hinweisen..

    Denn vorm Amtsgericht kann Premiere innerhalb 14 Tage Einspruch einlegen.. Beim Landgericht auch wird aber Schwieriger sein..

    Rede aus Erfahrung...... Denn wenn mir einer was will zücke ich schnell meine versicherungs-Karte. breites_ Dafür zahle ich sie ja auch.....

    Links: http://www.recht-in.de/

    Also lasst euch nicht runterbuttern. Bald wirt es ein Urteil geben... :cool:

    Es ist immer gut wenn man ein Anwalt in der Familie hat. breites_

    Ps. Wenn jetzt einer meint den Beitrag zu löschen, ist das ein Amutszeugniss.. Dan weis ich das man keine Kritik verträgt... PW = durchein

    Wer schreibfehler findet kann sie behalten..
     
  6. Frank1902

    Frank1902 Neuling

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    Wenn man das so alles liest, wird einem schlecht. Habe Gestern auch Post von Premiere erhalten. Man bietet mir weniger Programm für mehr Geld, oder gleiches Programm für noch viel mehr Geld! Ich wollte mich mal telefonisch mit den Leuten dort unterhalten aber - "auf Grund des hohen Telefonaufkommens kann Ihr Gespräch Gegenwärtig nicht entgegengenommen werden" - dieses Mist höre ich jetzt rund um die Uhr. Ich bin seit 96 Kunde und fühle mich jetzt verscheissert. Werde meine Kündigung zwar noch einmal kurz überdenken, aber ich glaube, das mein Entschluß doch irgendwie feststeht. Die Frage: Wie kündige ich? Soll ich die Kündigung gleich von einem Anwalt aufsetzen und abschicken lassen?
     
  7. paladium01

    paladium01 Junior Member

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    Hi Frank1902,

    gehe sofort zum Anwalt, denn die dencken man kann mit jeden sowas machen... breites_

    Hatte auch Probleme gehabt mit Premiere, Emails gesendet Brief unsw.. Keine Antwort seitens Premiere, aber dann nochmal eine Email an Premiere und mit der Aussage das ich Klagen werde. Bekamm ich sofort ein Rückruf und alles Klapte wunderbar..

    Also lasse dir nichts gefallen.. Ruf deine Versicherung an und schildere den Fall und die geben dir dan eine PK Nummer und mit dieser Nummer und die Anschrift gehst du zum Anwalt. Er wird dan alles Regeln. [PK-Nummer heist zusage von der Versicherung ]:

    HOFFE DIR GEHOLFEN ZU HABEN:

    Wer schreibfehler findet oder kann sie behalten...
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ohne Häme oder Dir etwas vorwerfen zu wollen: Aber was hast Du Dir eigentlich dabei gedacht, als damals groß und breit die neue Preisstruktur bekannt gegeben wurde?
    Da wurde doch groß und breit erklärt, was sich für wen ändert und wieviel es kosten wird.

    Also mir war es damals irgendwie klar, dass mein Abo bis Ende der Mindestvertragslaufzeit den Preis behalten und dann umgestellt wird.

    Aber vielleicht bin ich da nicht besonders repräsentativ, da ich mich ja noch anderweitig über Premiere informiere.

    Gag
     
  9. Fireborg

    Fireborg Silber Member

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    Einschreiben (mit Rückschein finde ich persönlich am sichersten), kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt und gut ist. Den Anwalt kannste einschalten wenn die Probleme machen, vorher würde ich mir das sparen.

    Die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" habe ich auch gewählt, war ausgegangen vom 31.12.03, haben aber zum 31.10.03 bestätigt. Hätte ich das konkrete Datum reingeschrieben wäre es eventuell schwieriger geworden.

    So sollte es problemlos funktionieren.
     
  10. baer

    baer Talk-König

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    @ gag,
    sehe ich genauso. Erst selbst die Kündigungsfrist verbummeln, und dann über Premiere klagen die genau das machen, was in den agb´s und auch sonst immer und überall groß und breit durchgekaut ist. Also sollte erstmal vor der eigenen Haustür angefangen werden zu kehren. Wenn rechtzeitig gekündigt worden wäre hätte es diese probleme nicht gegeben.