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machenschafften bei premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Steffenberlin, 4. Juli 2003.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Wie man kündigt hat keinerlei Einfluss auf die "Nachfasser" per Telefon.

    Ich hab per E-Mail gekündigt, das lieft ohne Probleme. Wozu das Geld für ein Einschreiben aus dem Fenster werfen?

    Und bei dem dann folgenden Anruf hab ich halt gesagt, dass ich von meinen zwei Abos eben nur eins gekündigt habe. Fertig aus.
    Aufgrund der Tatsache, dass der Herr am anderen Ende gar nicht wusste, dass ich noch ein zweites Abo besitze, gehe ich auch stark davon aus, dass hier externe Agenturen mit diesen Anrufen beauftragt werden.

    Gag
     
  2. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Vor allen Dingen:
    WAS willst Du mit einem Einschreiben/Rückschein beweisen? Daß Du ein altes Programmheft von P zurück geschickt hast?

    Wer es RICHTIG machen will, lässt die Kündigung vom Gerichtsvollzieher bringen, kostet zwar um die 20€, hat aber definitiv durchschlagende Beweiskraft wenn es wirklich hart auf hart geht.

    Einschreiben/Rückschein ist da IMO Geldverschwendung.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Nun am Telephon können die Dir viel erzählen wenn der Tag lang ist und kann unter Umständen von beiden Parteien abgestritten werden. Bei einem Einschreiben mit Übergabe hast Du zumindest die Gewissheit das Dein Anliegen an der richtigen Stelle ankommt. Ein Vertrag hat auch nur Gültigkeit mit einer Wiederufzeit, schon deshalb ist eine Rückbestätigung erforderlich.

    Bei diesen Telephonangeboten durch Premiere die man hier lesen kann, würde ich mir immer den Namen der Dame(Herr) geben lassen, welches Callcenter (z.B. Schwerin?), Uhrzeit, AB auf Mitschneiden stellen! Mitschreiben. Anschließen Premiere oder der Institution mit einem Schreiben zuvorkommen den Namen, Uhrzeit angeben und die mündlich ausgehandelten Bedingungen mitteilen mit der Bitte der Rückbestätigung! Gleich schreiben das NUR diese Bedingungen von Dir anerkannt werden.

    Mich wollten nach der Wende schon zu viele über den Tisch ziehen! Geschaft hats noch keiner... (Hoffe ich sch&uuml )
    Gruß Eike
     
  4. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    WIe schon geschrieben, kostet ne Menge und hat keine Beweiskraft. Wenn Premiere sagt, daß da bei Öffnung (unter Zeugen) nur eine alte Bahnfahrkarte drinne war, hast Du ein Problem.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ist das schon mal vorgekommen? Also das traue ich Premiere nun nicht zu, aber wer weiß...
     
  6. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Bei Premiere MEINES Wissens nicht, aber sehr wohl bei Talkline, weswegen ein befreundeter Anwalt Kündigungen seiner Mandanten grundsätzlich mit dem Gerichtsvollzieher bei Talkline zustellen lässt! Dieser Anwalt ist auch sehr spezialisiert auf 0190Dialer, sollte hier mal jemand ein Problem damit haben kann er mich gerne kontaktieren, ich vermittele gerne. (Fast alle 0190Dialer Anbieter haben einen Kontrakt mit Talkline!) Aber das jetzt wirklich nur am Rande...
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    Die Idee mit dem Gerichtsvollzieher ist klasse! breites_ Die heb ich mir für meine Kündigung im September auf! Die 20 Euro sind's mir wert! Vor allem bekomm ich dann garantiert keine weiteren Werbe-Anrufe mehr von Premiere. ha!
     
  8. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Gehste einfach aufs nächste Amtsgericht, dort wird Dir genau gesagt wie das genau abläuft winken
     
  9. re_cgn

    re_cgn Platin Member

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    @Eike

    Mitschmeiden mittels AB dürfte aber in DE nicht erlaubt sein!? Da ist es schon sinnvoller einfach einen Zeugen am Telefon zu haben und den Call-Center Angestellten darauf hinzuweisen das jemand mithört (ohne Hinweis geht ebenfalls nicht).
     
  10. th_boe

    th_boe Junior Member

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    doch klar, ist erlaubt. Du mußt nur vorher deinen Gesprächspartner fragen, ob er mit der Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist.

    Unerlaubtes aufzeichnen ist verboten.