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mögliche Sportrechte für Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von pallmall85, 9. Mai 2012.

  1. Wambologe

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    Die DFL versagt zwar oft darin, ihre Pakete sauber abzugrenzen. Wenn die DFL die Rechte aber so definiert wie beim letzten Mal, wird es dieses Schlupfloch nicht geben.

    Konferenz:
    Einzelspiele:
    Aktives Umschalten durch den Zuschauer passiert nicht, wenn Sky (oder ein von Sky entwickeltes Tool) selbst für den Zuschauer umschaltet.

    Ist eine spielübergreifende Gesamtgestaltung und benötigt daher - wenn die DFL an ihren Definitionen nichts ändert - die Konferenzrechte.
     
  2. Blue7

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    Ich nicht, denn die Telekom sendet nur in 720p und nicht via FireTV oder AndroidTV. Eine App für beide Streaminganbieter ist seitens Telekom auch nicht geplant.
     
  3. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    Ja, alle vier Pakete holt Sky und die Telekom bekommt zwei Pakete co-exklusiv. Das wäre ideal.
     
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  4. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

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    Dann wäre immer noch ein Toralarm möglich, bei dem der Zuschauer dann die "rote Taste" zum hinschalten drücken muss wenn er das Tor sehen will, macht aktuell Magenta Sport.

    Sind den die Vorgaben bei der Champions League eigentlich gleich?

    Die Magenta Sport App gibt's für den Fire TV oder habe ich da etwas falsch verstanden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2020
  5. Berliner

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    Für Dich dank Sky Billigabo. Ist aber in dem Fall nicht ausschlaggebend.
     
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  6. Hewka

    Hewka Junior Member

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    Warum wird das immer so kompliziert gemacht? Warum läßt man nicht DAZN, SKY oder wen auch immer, alle Rechte an der Bundesliga erwerben? Ich habe mal gelernt, daß sich der Markt selbst regelt. Wenn ich wenig bezahlen will, werde ich Kunde bei DAZN. Wenn ich top Bildqualität will, werde ich Kunde bei SKY. Der Markt wird das regeln. Sollte SKY die Bundesliga verlieren, sehe ich auf SKY sehr schwere Zeiten zukommen. Will die DFL daran eine Mitschuld tragen? Mehr wie Abo werden die Wenigsten abschließen. Also müßen wir halt auf Spiele verzichten. Dann muß man aber auch fragen: Will die DFL das?
     
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  7. Force

    Force Talk-König

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    Technisat DigiCorder HD K2 mit Alphacrypt Classic (One4All) + Light
    VU+ 4k UNO SE mit UM HD-Modul
    AppleTV 4k 128GB (2022)
    Sony KDL-55 EX 505 AEP
    VF West CableMax 1000 m. Fritzbox 6591 Cable
    Dadurch bleibt das hochbieten gänzlich aus.

    Ist nicht im Sinne der DFL und nicht im Sinne der Anbieter.
     
    brid gefällt das.
  8. Hewka

    Hewka Junior Member

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    Das sehe ich anders. Qualität setzt sich immer durch. Zum Bsp. F1. Die Leute, die ein SKY-Abo haben, sehen die F1 bei SKY und nicht bei RTL. 2. Bsp: Will ich top Qualität beim Mobilfunk, bin ich Kunde von der Telekom. Will ich einen top Preis, bin ich Kunde von O2. Beide zahlen auch für die Frequenzen. Oder glaubst du, daß die Telekom als Alleinbieter mehr bezahlt hätte? 3. Bsp. Will ich immer ein top Empfang beim TV, auch bei Gewitter, oder möchte ich fürs TV nichts bezahlen? (Kabel vs SAT) Ich meine, Qualität, bei welchem Produkt auch immer, setzt sich durch. Der Kunde entscheidet.
     
  9. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    zum Thema Handball Champions League

    (dpa) - Nach Abschluss des Rekordvertrages der Europäischen Handball Föderation mit den Agenturen Infront und DAZN werden jetzt in Deutschland die TV-Rechte der europäischen Club-Wettbewerbe verhandelt. Der Vergabeprozess laufe, sagte EHF-Präsident Michael Wiederer der Deutschen Presse-Agentur. „Da werden Gespräche mit Sky genauso geführt wie mit allen anderen.“ Der Pay-TV-Sender darf die Champions League noch bis zum Ende der Saison zeigen.

    Obwohl DAZN den EHF-Vermarktungsvertrag - damals noch unter dem Namen Perform - gemeinsam mit der Agentur Infront abgeschlossen hat, kommt es jetzt zu einem Kuriosum bei den TV-Verhandlungen in Deutschland.

    „DAZN ist einer wie alle anderen auch“, sagte Wiederer: „Infront verhandelt selbst für den deutschen Markt.“ DAZN ist sowohl Agentur als auch Streaminganbieter.

    Mindestens eine halbe Milliarde Euro spült der neue Medien- und Vermarktungsvertrag, der seit Beginn des Jahres bis 2030 läuft, in die Kassen der EHF.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2020
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  10. Wambologe

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    Es gab bislang keine Rechteperiode, bei der es einem Anbieter verboten war, alle Rechte an der Bundesliga zu erwerben. Sky hätte in der aktuellen Periode wahlweise auf Sky Go-Übertragungen verzichten können oder alternativ die nicht-exklusiven Subrechte von Eurosport erwerben können.

    Darüber hinaus hätte es auch schon 2009 und 2013 passieren können, dass Sky nicht alles hätte zeigen können. Grund hierfür ist, dass seit Mitte der 2000er die Ausschreibung in Paketen quasi verpflichtend ist.



    Grund: Die gemeinsame Vermarktung aller Spiele in einem Paket eigentlich ein verbotenes Kartell ist. Die Vereine sind alles eigenständige Unternehmen und besitzen die Rechte an ihren Heimspielen - und nur an den Heimspielen. Diese Rechte bringen sie in das Kartell ein, um sie gemeinsam zu vermarkten.

    Nun erlaubt das Kartellrecht, dass das Kartellamt eigentlich verbotene Kartelle doch erlaubt, wenn die Marktteilnehmer davon entsprechend profitieren. Das ist bei der Bundesliga der Fall. Sowohl Sender als auch Zuschauer interessieren sich für eine möglichst umfassende Berichterstattung.

    Deshalb gibt das Kartellamt die Zentralvermarktung frei, macht der DFL aber Auflagen. Dazu gehört, dass es eine zeitnahe frei zugängliche Highlightberichterstattung gibt. Der Zuschauer profitiert, dass er damit zwar eine abgespeckte, aber dafür kostenfreie Berichterstattung bekommt.

    Darüber hinaus gehört dazu, dass die Rechte nicht in einem einzigen Paket angeboten werden dürfen. Das beschränkt nämlich den Wettbewerb unter den Sendern.

    Würde jeder Verein seine Spiele selbst vermarkten, könnten theoretisch bis zu 16 Anbieter zum Zug kommen. Darunter auch Anbieter, die Sonntagabend eben nicht 5-6 Kanäle betreiben können, um alle Parallelspiele zeigen zu können. Bei mehreren kleineren Paketen gibt es die Chance, dass sie trotzdem zum Zug kommen.

    In der Vergangenheit hat das Kartellamt akzeptiert, dass dennoch nur ein Anbieter zum Zug kommen kann, wenn er entsprechend alle Pakete gewinnt. Das letzte Mal hat das Kartellamt allerdings eine Schranke eingebaut, die den Wettbewerb schützen solle. Da
    a) Die Ausschreibung dazu geführt hatte, dass der Zugang zu den Rechten letztlich doch beschränkt wurde - "unter Aussschöfung der maximalen Zahlungsbereitschaft des [Allein-]Erwerbers"
    b) Das Internet und neue Anbieter aus dem Internet ein Innovationspotenzial bieten, das der bisherige Alleinerwerber nicht genutzt hat. Stattdessen wurde der Innovationswettbewerb beschränkt. Wettbewerbsbeschränkung = nicht gut.
     
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