1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

mögliche Sportrechte für Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von pallmall85, 9. Mai 2012.

  1. MtheHell

    MtheHell Board Ikone

    Registriert seit:
    17. November 2015
    Beiträge:
    3.941
    Zustimmungen:
    7.516
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    - LG C9 (OLED55C97LA)
    - Samsung UE40K5579
    - UM Horizon Recorder mit 'TV Premium'-Paket
    - VF 'Cablemax 1.000'
    - FireTV Stick 4K (2018)
    Anzeige
    Das Kartellamt hat sich etwas hintergangen gefühlt, nachdem sie mit der "German Rule" versucht haben (und das steht auch in der offiziellen Vorgabe, die beim Amt nachzulesen ist und die ich mehrfach gepostet habe) der "neuen Technologie des Streamings" einen "Schritt in die beliebteste Sportart Deutschlands" zu ermöglichen.
    Und man hat nach der Bekanntgabe damals (nachdem Sky und Discovery den Streamer erfolgreich verhindert haben) geäußert, dass man die Vorgabe hinsichtlich der Formulierung noch mal überarbeiten wird. Ziel ist ja nicht der Zwang zu zwei Abos - nur wollte das Amt nicht einem Anbieter alle Übertragungsrechte mehr überlassen (was Sky immer noch falsch auf der Homepage formuliert und von "nicht alle PayTV-Rechte" schreibt - die hätten sie aber alle haben können ohne Einschränkung - nur nicht alle Streams parallel dazu).

    Seit dem (2017) ist 'natürlich' nichts aktuelles veröffentlicht worden, die nächste Vergabe steht ja erst übernächstes Jahr an. Man rechnet aber bereits ab Sommer 2019 mit ersten Aussagen und eventuell der Bekanntgabe der Paketstruktur von der DFL, damit Interessenten sich zur Auktion 2020 vorbereiten können.
    Also warten wir doch einfach mal ein halbes Jahr und schauen was da so bekannt gegeben wird.
     
    misteranonymus gefällt das.
  2. misteranonymus

    misteranonymus Talk-König

    Registriert seit:
    28. Juni 2012
    Beiträge:
    6.540
    Zustimmungen:
    2.185
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    simpliTV Antenne Plus Smart Card und Plustelka SK Smart Card in einem VU+ Duo2 Receiver VTI14.0.5, Zattoo CH und DE auf VU+ Duo2, simpliTV Smart Card in einem SamsungTV F-Series, AppleTV3, FireTV Box 2. Gen, FireTV Box 3. Gen, Xiaomi Mi Box AndroidTV, KODI auf mehreren Plattformen
    vielleicht (obwohl wo ist der, dort wäre ich gerne Mitglied) aber:
    Am 09.06.2016 gibt das DF-Forum die Paketvergabe für die Ausschreibung 2017/2018 bis 2020/2021 bekannt.
    Am 04.05.2017 schreibt die FAZ Bundesligarechte: Sky-Beschwerde gegen Kartellamt steht vor dem Scheitern und das ist ja dann auch so eingetreten.
    Aber interessant in dem Artikel ist folgender Satz
    Jürgen Kühnen, Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf.

    Ja, ihr habt Recht das das Bundeskartellamt noch nichts von einer Verschärfung der Regeln für die Ausschreibung zur Bundesliga ab 2021/2022 gesagt hat aber der Kartellsenats hat für mich klar gesprochen und das wird man sicherlich vom Kartellamt umsetzen
     
  3. arte

    arte Lexikon

    Registriert seit:
    24. Dezember 2002
    Beiträge:
    20.639
    Zustimmungen:
    2.857
    Punkte für Erfolge:
    213
    @MtheHell Wenn du es schon so oft gepostet hast, kannst du es ja auch noch einmal tun? Ich stehe nicht so auf Nacherzählungen. Sollen die Hervorhebungen in Anführungszeichen Zitate sein?

    @misteranonymus Aha, das Oberlandesgericht sendet also ein Signal ans Bundeskartellamt. Das Gericht wird aber nicht entscheiden, wie die Ausschreibung von vornherein auszusehen hat.


    Man kann diese „Diskussion“ eigentlich so zusammenfassen: nichts weiß man, aber die Träume mancher endlich noch mehr Sport in 720p mit zu niedriger Bitrate zu sehen, ist unersättlich.
     
  4. misteranonymus

    misteranonymus Talk-König

    Registriert seit:
    28. Juni 2012
    Beiträge:
    6.540
    Zustimmungen:
    2.185
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    simpliTV Antenne Plus Smart Card und Plustelka SK Smart Card in einem VU+ Duo2 Receiver VTI14.0.5, Zattoo CH und DE auf VU+ Duo2, simpliTV Smart Card in einem SamsungTV F-Series, AppleTV3, FireTV Box 2. Gen, FireTV Box 3. Gen, Xiaomi Mi Box AndroidTV, KODI auf mehreren Plattformen
    häh???
    Kartellsenat ficht doch die Gerichtsverfahren, die gegen das Bundeskartellamt angestrebt werden, aus.
    Manchmal gewinnt das Kartellamt und manchmal gewinnen die die das Verfahren angestrebt haben.
    Da ist doch nicht nur ein "stinknormales" Gericht die einen Diebstahldelikt oder Verkehrsunfall mit Schwerverletzten abhandeln damit beschäftigt worden.

    Und eins kann ich dir auch sagen, ich persönlich - manche sehen das aber anders, brauch die Bundesliga nicht auf DAZN.
    Mir wäre die Aufteilung Sky und Eurosport (mit mehr Spielen), also Status Quo, mehr Recht
     
  5. King200

    King200 Gold Member

    Registriert seit:
    26. April 2013
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1.857
    Punkte für Erfolge:
    163
    Für mich als Kunden wäre es das beste wenn ich ALLE Spiele der Bundesliga mit 1! Abo sehen könnte. Ob das DAZN, Sky, Eurosport oder die Telekom ist, wäre mir komplett egal.

    Die einzigen, die von der No Single Buyer Regel profitieren sind die DFL und die Vereine.

    Das einzige was für den Kunden gut wäre, wäre das zwei Anbieter jeweils alle Spiele zeigen dürfen. Aber genau das wird die DFL und die Vereine nicht wollen, da die Pakete dann um einiges an Wert verlieren würden.
     
  6. arte

    arte Lexikon

    Registriert seit:
    24. Dezember 2002
    Beiträge:
    20.639
    Zustimmungen:
    2.857
    Punkte für Erfolge:
    213
    Dazu muss es erst einmal einen Kläger geben. Kennst du schon einen? Ansonsten wird sich nach dem Kartellamt gerichtet.
     
    chris1969 gefällt das.
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.695
    Zustimmungen:
    24.754
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wirds kartellrechtlich nie mehr geben.

    Geht mit der plattformneutralen Ausschreibung rein logisch nicht mehr.
     
  8. chris1969

    chris1969 Talk-König

    Registriert seit:
    9. Januar 2013
    Beiträge:
    6.979
    Zustimmungen:
    2.394
    Punkte für Erfolge:
    163
    Mir würden alle Spiele der 1. u. 2. Bundesliga live bei Sky reichen. Wir werden sehen ob das bei der nächsten Ausschreibung der Rechte wieder möglich ist.
     
  9. achwas

    achwas Talk-König

    Registriert seit:
    15. Januar 2008
    Beiträge:
    6.634
    Zustimmungen:
    1.065
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    tv
    Wenn ich ein Produkt kaufe für viel Geld will ich es auch über alles übertragen.
    Wenn es sich nun verschärft wird es verlierer geben, voralem die 2. Liga.
    ich denke wenn drei Anbieter übertragen wird nicht viel mehr Geld überwiesen.
    Warum mehr bezahlen für weniger??
     
  10. MtheHell

    MtheHell Board Ikone

    Registriert seit:
    17. November 2015
    Beiträge:
    3.941
    Zustimmungen:
    7.516
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    - LG C9 (OLED55C97LA)
    - Samsung UE40K5579
    - UM Horizon Recorder mit 'TV Premium'-Paket
    - VF 'Cablemax 1.000'
    - FireTV Stick 4K (2018)
    Ungern, weil ich nicht drauf stehe die Bequemlichkeit anderer auszugleichen (habe ja schon geschrieben WO es zu finden ist) oder immer wieder dasselbe zu schreiben, zu belegen und nachzuweisen.
    Vor allem wenn andere (nicht Du jetzt) immer nur alles abstreiten, erbrachte Nachweise als "nicht seriös" abweisen und nie mal selbst einen Beleg für die Begründung ihre Meinung bringen.:rolleyes:

    ABER: Morgen ist ja Weihnachten :), also: Bundeskartellamt - Homepage - B6-32/15