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Männerparkplätze

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von AlBarto, 6. Juli 2012.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Männerparkplätze

    Wenn du ein geparkten Autos beschädigst ist es irrelevant, ob du das mit deiner Gürtelschnalle oder mit der Autotür eines ebenfalls geparkten Fahrzeugs getan hast.

    Aber in der Tat ist das ein beliebtes Streitthema. Und es hängt auch von der jeweiligen Versicherung ab, ob sie das übernimmt oder nicht.
    An der Heckstoßstange äußerst unwahrscheinlich. Es sei denn, die Steine waren farbig lackiert und sind horizontal daran vorbei geflogen. :rolleyes:
     
  2. dittsche

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    AW: Männerparkplätze

    Dann verstehe ich Deine Überlegung oben nicht :confused:

    Es sind dann doch evident Schäden, die durch ein anderes Fahrzeug verursacht werden.

    Diese Schäden können ausschließlich über die KfZ-Haftpflicht abgewickelt werden. Da geht Null über die private Haftpflicht.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Männerparkplätze


    Kriminaltechnisch kann man an Hand der Spuren: Farbe, Marke, Modell und BJ feststellen. Ob Versicherungen für 1.000€ Schäden so einen Aufwand betreiben würden -ist eine andere Geschichte...:winken:
     
  4. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Männerparkplätze



    Kriminaltechnsich :D Sehr fein :)

    Die Versicherung macht gar nix. Die sagt nur: Ich will bewiesen haben, dass der Schaden von unserem VN stammt. Ein Dreizeiler. Mehr ist da nicht. Der Geschädigte muss voll seiner Beweislast nachkommen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2012
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Männerparkplätze

    ....d.h. ja nichts anderes als: Ist machbar! Und ich rede hier nicht von Science-Fiction, sondern von täglicher Polizeiarbeit. ;)
     
  6. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Männerparkplätze

    Klar ist das machbar.

    Kriminaltechnik kommt aber eben nur bei Kriminalfällen zum Einsatz. Nicht für private Geschädigte im Rahmen von Unfallregulierungen... Ich sehe schon, wir reden vom Gleichen...

    :winken:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Männerparkplätze

    Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

    Die Privathaftpflicht springt ein, wenn du mit deiner Autotür, die Seite des daneben parkenden Wagen beschädigst. Darauf bezog sich Martyns Einwurf (und meine Antwort). Das sind ja die häufigsten Schäden auf dem Supermarktparkplatz -- im ruhenden Verkehr. Lies #37 und #38.

    Wenn jemand mit dem Auto ein anderes anfährt (egal wo), dann ist das selbstverständlich eine Sache der KFZ-Haftpflicht.

    Nichtsdestotrotz, sind viele Schadensverursacher nicht einmal im ersten Fall bereit, ihre Tat zuzugeben. Vermutlich, weil sie es nicht wissen, dass die Privathaftpflicht hier einspringt. Oder sie haben keine.
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Männerparkplätze

    Ich glaub jetzt nichtmal das die Menschen vorsätzlich und berechnend handeln. Den Autofahren und was damit zusammenhängt tun wir zu einem grossen instinktiv mit dem Mittelhirn.

    Und irgendwie ist es ein Instikt des Menschen, wenn er etwas angestellt hat, zu flüchten falls es möglich ist. Es ist nicht unbedingt die Furcht vor Strafe oder vor Kosten, sondern man will einfach nicht daran schuld sein was passiert ist und so schnell wie möglich weg.

    Ausser Kraft gesetzt wird dieser "Fluchtinstinkt" eigentlich nur durch einen "Hilfeinstinkt" wenn man einen Verletzten sieht. Aber dazu wäre es nötig das man die Person zumindest mit dem Gesicht sieht. Und selbst dann klappt es nicht immer. Ein Auto oder auch z.B. ein Motorradfahrer mit Lederkombi und Helm wird vom Mittelhirn eher als Sache statt als Mensch gesehen.
     
  9. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Männerparkplätze

    Da liegst Du aber immer noch rechtlich falsch.

    Es ist ein Verkehrsunfall, was Du beschreibt. Der Schaden ist ein solcher, welcher im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KfZ entstanden ist.

    Du schreibst es ja. "... im ruhenden Verkehr" ist auch Verkehr. Da greift auf jeden Fall die Benzinklausel.

    Ausnahme wäre nur, wenn Du Beifahrer wärst und den Schaden beim Aussteigen machen würdest. Da könnte man darüber diskutieren. Hier greift aber auch wieder zusätzlich die KfZ-Haftpflicht. Es gibt da so was wie Regulierungsabkommen- und Vorrechte von Versicherungen. Das würde hier aber zu weit führen...

    Den meisten geht es exakt wie jenem Kollegen :

    http://www.motor-talk.de/forum/klas...-keinen-schaden-verursacht-habe-t2427117.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2012
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Männerparkplätze

    Du findest genauso etliche Beiträge im Internet, wo es genau umgekehrt geschildert wird: Privathaftpflicht zahlt.

    Deshalb schrieb ich, dass auf die Versicherung ankommt.

    Aber ist letztlich auch egal, denn wenn hier tatsächlich nur die Kft-Haftpflicht zuständig wäre, dann stützt das umso mehr meine Vermutung, warum bei diesen Bagatellschäden die Fahrerfluchtquote so hoch ist: Die Leute wollen nicht hochgestuft werden.

    Und das ist in meinen Augen ein völlig perverses System.

    Mir persönlich ist das übrigens reichlich schnuppe. Ich hab die Kfz-Versicherung und Privathaftpflicht beim selben Versicherer. Soll der sich dann aussuchen, welche der beiden Versicherungen dann zahlen soll. Und bei der Kfz-Haftpflicht habe ich diesen so genannten "Rabattretter".