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Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Purzel 360, 16. Mai 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Das gilt überall.

    Wer einen Hadtaschendieb so heftig "festhält", dass dem der Arm auskugelt, handelt sicherlich nicht mehr verhältnismäßig. Bei einem Vergewaltiger sähe das sicherlich anders aus.
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Kommt drauf an. Wenn es meine eigene Tasche war, handelt es sich um Notwehr, wo eine Verhältnismäßigkeit keine Rolle spielt. Wenn der Dieb sich wehrt, die Tasche nicht losläßt, kann das Armauskugeln beim Festhalten durchaus das angemessene Mittel sein. Selbst, wenn die Tasche nichts wertvolles enthält.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Oh, da irrst du.

    Selbstverständlich muss bei Notwehr die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ich übertreibe bewusst: Wenn dir einer vors Schienbein tritt, darfst du ihn als "Notwehr" nicht erschießen.
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Und wenn der Feind gegenüber ein Messer zieht, darf ich meine Pistole nicht ziehen weil ich damit im Vorteil bin? Muss er erst einmal zustechen oder muss ich ihn dann erst entwaffnen? Wobei, dann wäre ich ja wieder im Vorteil. Schwierig.... :)
     
  5. dittsche

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  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Lynchjustiz gehört in den „Wilden Westen“

    Irgendetwas ändert sich rechtlich, wenn die Identität der Person festgestellt ist. Ich hatte früher aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit mal einen Lehrgang zu dem Thema, und dort wurde uns eindeutig gesagt, wir dürfen Tatverdächtige nur dann bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn diese sich nicht ausweisen können. Wer seinen Ausweis zeigt oder abgibt, darf gegen seinen Willen nicht mehr festgehalten werden, das darf nur die Polizei, oder andere mit hoheitlichen Aufgaben beauftragte Organisationen. Auch der Beamtenstatus spielt da eine Rolle. Deswegen galten auch für Feuerwehrbeamte andere Regeln als für Feuerwehrangestellte.

    Ganz so einfach ist die Gesetzeslage jedenfalls nicht, insbesondere wenn du zur Durchsetzung deiner Hobbyfestnahme Gewalt anwenden musst, das ging glaube ich gar nicht. Wenn der Täter zB. mit dem Auto da ist, und du kannst seinen Autoschlüssel klauen, so dass er sein Auto nicht mehr starten kann, dann ist das ein angemessenes Mittel um ihn festzuhalten. Du darfst ihm aber kein Messer an den Hals halten, und bei jeder körperlichen Aktion musst du damit rechnen dich später dafür vor Gericht zu verantworten.

    Autoschlüssel abnehmen, Zuparken, Luft aus dem Fahrradreifen lassen (ohne den Reifen zu beschädigen) das ist wohl alles OK, aber bei fesseln oder mit Gewalt festhalten wird es ganz schwierig. Da muss der Richter nämlich später verschiedene Gesetze gegeneinander abwägen, und dann wird auch die Schwere der Tat gegen die ergriffenen Massnahmen abgewogen. Und wenn was schief geht, es zu einer Verletzung des Täters kommt, dann hast du sehr schnell ein Riesenproblem am Hals.

    Ich wäre mit so pauschalen Aussagen jedenfalls äusserst vorsichtig. Das Thema ist sehr komplex, und sicher nicht mit einem einzigen Paragraphen ausreichend definiert.