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Lockdown-Verlängerung? Heute Abend Programmänderungen bei ARD und RTL

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Januar 2021.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Widerspruch einlegen, ich würde nicht einen Cent zahlen...
     
    Gast 199788 und körper gefällt das.
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Schnapper, im Vergleich zu 25.000 Euro ;).

    Das wird wohl schlicht die gesamte Bußgeldbandbreite abdecken. 25.000 Euro wären wohl fällig gewesen, wenn Du ein Konzertfestival mit 1.500 Besuchern durchgeführt und ausverkauft hättest.
     
    Gast 199788 gefällt das.
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Bis zu 25000 Euro können auch 50 Euro sein. Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten, ob es ein Bußgeld gibt und wenn ja, wie hoch es ist. Bis zu 100 Euro würde ich das Bußgeld zähneknirschend bezahlen und als Le(e)hrgeld abhaken. Es auf einen Prozeß ankommen zu lassen ist mitunter sehr nervenaufreibend und kann sich zudem über Monate in die Länge ziehen.
    Erst wenn die Geldbuße empfindlich ins Budget schlägt, würde ich mir einen Rechtsbeistand suchen und mit ihm erörtern, wie hoch meine Chance wäre einen Prozeß zu gewinnen.
    Aber das ist nur meine persönliche Meinung oder wie ich verfahren würde.
    Letztendlich entscheidet jeder für sich selbst.
     
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    /Bußgeldsachbearbeiterklugscheiß :D

    Gegen eine Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen, sondern darin nur Angaben zum Sachverhalt machen.

    Der Einspruch ist dann aber selbstverständlich gegen den womöglich folgenden Bußgeldbescheid möglich.

    Ansonsten stimme ich Dir (natürlich nur als Privatperson ;)) zu.
     
    Gast 199788, Berliner, Insomnium und 2 anderen gefällt das.
  5. Coolman

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    Achtung, es schreibt ein Beamter ;)
     
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  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    In meinem Fall zwar tatsächlich ;).
    Allerdings sind der Großteil der Kolleginnen und Kollegen hier Angestellte :whistle:.
     
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  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    @Wolfman563
    Werden wegen Bußgeldern von 100 Euro im Fall der Fälle Gerichtsverfahren angestrengt?
     
  8. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Meines Wissens nach in RLP nicht flächendeckend, nur in einigen wenigen Orten mit hoher Inzidenz.
     
  9. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Stimmt. Und nun ab dem Inzidenzwert über 200 auch nur im 15 km Radius Aufenthalt.
     
  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Jeder Einspruch, über den die Bußgeldstelle nicht selbst entscheiden kann, sei es durch Verringerung des Bußgelds oder Einstellung des Verfahrens und/oder der nicht vom Beschuldigten zurück genommen wird muss über die Staatsanwaltschaft an das Gericht weitergeleitet werden.
     
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