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Lineares Aus für ARD-Spartensender: Bitte nehmt Tagesschau24!

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Januar 2023.

  1. Michael Hauser

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    Mag so sein. Dennoch sind unterschiedliche Nachrichten. Und regionale Beiträge und Veranstaltungs Tipps. Nach dem Krieg war kein interner. Da gab es nur Antenne. Und die Gründer Väter der Bundesrepublik haben das im Grundgesetz do festgelegt. Auch das rundfunk Länder Sache ist. Also muss es in jedem Bundesland ähnliche Sender geben, für die jeder Bürger nur für seine bezahlt.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Richtig, von den 2,09 Euro wird das Personal und die Technik für die 6 oder 8 Radiosender pro Bundesland bezahlt. Die ARD erhält laut Aufstellung von dem 18 Euro nur 13 und 2.09 Euro davon sind für Rundfunk.
     
  3. Koelli

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    Na klar. Rechne doch mal die fast 80 Millionen Beitragszahler zusammen. Da reicht auch 1 Euro pro Person, wenn man das zusammenzählt
     
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  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Nochmal. Das ist Landersache und im Grundgesetz in Stein gemeißelt. Darauf gründet sich auch die Selbständigkeit der Anstalten von den Verträgen, der Infrastruktur, den Pensionsansprüchen, der Immobilien usw. Das kannst du ohne Grubdgesetzanderung nicht ändern. Und da die Länder das nicht können oder wollen, ist dein Wunsch unmöglich zu erfüllen, da kannst du dich per Handstand auf den Kopf stellen und dabei mit den Ohren wackeln..

    Bedanke dich bei den Verfassern des Grundgesetzes und den Folgen.
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Ja, wenn er rechnen würde ubd alles lesen. Könnte er mit seiner Schallplatte aufhören. Wir können ja nix dafür, was man sich damals ausgedacht hat. Aber ich bin zufrieden damit.

    Weil wir Rheinländer haben unsere Karnevalslieder, die Bayern haben ihr BR Heimat, und der MDR Schläger mit Ute Freudenberg. Weil wir ein großes Land sind mit 80 Millionen. GB hat 40.Und Österreich 7 Millionen.

    Jedes Bundesland ist quasi eigenständig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2023
    conrad2 und Koelli gefällt das.
  6. TV_WW

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    Ok, was ich auch so gutheiße und nicht ändern wollte.

    Was vor 70 Jahren mal sinnvoll war, das muss heute nicht (mehr) der Fall sein.

    Ja, allerdings wäre ich da für gemeinsamen Einkauf der Senderechte, wenn es sich um dieselbe Inhalte handelt, denn das spart Kosten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. April 2023
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  7. TV_WW

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    Stimmt, denn eine Grundgesetzänderung bedarf 2/3 aller Abgeordnetenstimmen.

    Es gibt ja zumindest noch zwei weitere Ansatzpunkte für Veränderungen bei den ÖR. Die KEF und die Justiz (Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts).
     
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  8. transponder

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    Anscheinend probiert man bei der ARD doch bundesweite Hörfunkprogramme.

    Die dürfen zwar nicht so heissen, sondern "einheitliche Mantelprogramme", aber ist praktisch nichts anderes.

    ARD Hörfunk: Kommen bundesweite Mantelprogramme?
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Würde ich zwar nicht für gut finden, aber man wird sehen.
     
  10. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Leider Grundgesetzwidrig. Auch, wenn es "nur" Mantelprogramme sind.