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LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Berliner, 22. November 2013.

  1. Teoha

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    ??
    Wenn, dann dürfte Persil das so lange wie das mindestens 80% der Kunden glauben...und nicht "nicht glauben".

    Zum zweiten nutzt Persil den Slogan schon lange nicht mehr.....rate mal warum.

    Und drittens ist das mit den 80% nur EIN Aspekt beid er Beurteilung.
     
  2. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ich fang mal bei A wie Apotheke und B wie Beipackzettel an ;)

    Seit 2005 muss man die Packungsbeilage von Medikamenten verstehen, zu mindestens die Merhheit von 80 %. Kann inzwischen auch 90 % sein. Es wird ja massig geworben für Mittel gegen Kopfschmerzen, pflanzliche Potenzpillen etc. Das kannst du der Richtlinie 2001/83/EU der Europäischen Kommission entnehmen.

    Bei den Medikamenten muss sogar ein "Lesbarkeitstest" der Packungsbeilage gemacht werden. Auch das Layout wird mit einbezogen. Was meinst du wieso bei manchen Sachen wie "Potenzbooster" nicht mehr auf der Packung steht, sondern diätisches Nahrungsergänzungsmittel ;)

    Was meinst was ein Leserbarkeitstest der Sky Werbung ergeben würde :D

    Jetzt zu Persil:
    Zunächst einmal wurde seinerzeit -wie richtig von dir gesagt- ja damit geworben, das es weißer als weiß wäscht. Und wie ging der Slogan weiter? Persil, da weiß man was man hat. Es war eine klare Aussage. Es war ja eine Leistungsbeschreibung (weißer als weiß). Wenn dann die zugesagte Leistung nicht eintritt, kannst Du gegen klagen. Und wie Teoha völlig richtig schreibt, da wird ja nicht mehr mit geworben. Aus welchem Grund wohl?

    Sky hat aber gar keine Leistungsbeschreibung bei "Statt-Preisen". Mal von Persil auf Sky gemünzt wäre es genau der Umkehrschluss:

    Sky, da weiß man nicht was man hat.

    Jedenfalls hat sich die erforderliche Verständlichkeit des Beipackzettels auch auf die Verständlichkeit der Werbung umgemünzt. Und die sollten schon mindestens 80% verstehen, so sehen es Gerichte.

    Ach so, selbst wenn eine Werbung zu 100% verständlich ist heißt es ebenfalls noch nicht, dass diese dann nicht irreführend ist. So kann man nicht mit älteren Testergebnissen der Stiftung Warentest werben, wenn ein neueres schlechteres Ergebnis in einem späteren Test erzielt wurde.

    Das neuere schlechtere Ergebnis darf nicht verschwiegen werden. Hierzu gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH)
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Nein, das ist keine Kulanz. Das verkauft Sky gerne so, schließlich habe man den "Service Champion 2013" nicht umsonst bekommen, wahrscheinlich auch wegen der Großzügigkeit gegenüber seinen Kunden. Das was in der schriftlichen AB steht, ist fixierter Vertragsbestandteil und kein "könnte, eventuell, vielleicht". Dies kann Sky, anders als bei KC Einträgen oder mündlichen Zusicherungen am Telefon nicht mehr einseitig ohne ein Sonderkündigungsrecht des Kunden abändern. Heißt..sie müssen das erfüllen, was in der schriftlichen AB steht. Das ist keine Kulanz, sondern Rechtsanspruch seitens des Kunden.
     
  4. Friek

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  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Da stimme ich Dir zu, das ist schon wieder jenseits jeder Toleranzschwelle.

    Bitter Sky, ganz bitter........aber nichts desto Trotz ein sehr gutes Angebot !!!!
     
  6. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Also bei diesem Angebot gibt es aus meiner Sicht doch überhaupt keinen Interpretationsspielraum. Und irgend etwas Kleingedrucktes, mit dem doch keiner der die Thematik nicht kennt, etwas anfangen kann, ändert doch nichts. Woher soll denn der Unwissende wissen, dass nicht z.B. auf Buli 2 - wo schon steht "Optionskanal" nicht die Einzelspiele auswählbar sind. Ich bin bei juristischen Dingen immer recht vorsichtig, behaupte aber, bei einer Klage auf Vertragserfüllung wäre die Siegchance bei 99%
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Hat doch niemand gesagt.
     
  8. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Auf Rechtsansprüche pfeift Sky. Bei denen ist selbst eine AB keine Sicherheit.

    Ich hatte hier einen Telefontechniker in der Wohnung. Der sah meinen Sky+ Receiver im Wohnzimmer stehen und fragte was ich dann so bezahlen würde für Sky und welchen Programmumfang. Ich sagte ihm ich hab alles für 34,90 und ab Oktober dann für 2 Jahre 39,90 und dann auch mit (Kulanz)Feeds.

    Er riet mir mich zu vergewissern wenn mein Vertrag anfängt das auch SkyGo tatsächlich weiter dabei wäre. Er hätte auch einen rabattierten Vertrag abgeschlossen, und zwar vor der Trennung. Heißt ja je nach dem wann vor der Trennung er abgeschlossen hat mindestens Feed 3 und SkyGo.

    SkyGo hatte er im vorherigen Vertrag schon nicht genutzt. Daher fiel es ihm auch nach der Verlängerung zunächst nicht auf, dass entgegen den mündlichen Veieinbarungen und der schriftlichen Bestätigung wo SkyGo explizit aufgeführt war, dieses eben nicht frei war. Dies fiel erst auf als seine Freundin zu ihm zog und die ihr Laptop samstags während er Fußball guckt im Schalfzimmer an den Fernseher hängen wollte, um dort nen Film zu gucken.

    Feed 3 geht, SkyGo nicht obwohl aufgeführt. Ein AB Fehler wars auch nicht.

    Plumpe Antwort auf Beschwerden, wohl auch an GL: Nur für Vollzahler und nicht bei Abos mit Vorteilskonditionen. Auf das es schwarz auf weiß steht wäre man gar nicht erst eingegangen. Er sagte nur wird Zeit einen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe er hats gemacht. Schade das ich nicht erfahre, wie die Sache weiter gegangen ist. Ich komme schon in Versuchung mir die Telefonbuchse nochmal versehentlich aus der Wand zu reißen und dann hoffen das wieder der gleiche Techniker kommt (jaja, lacht nur, ich hab so ne 3,30 m x 1,20 m Couch, die hatte ich verschoben und mir dabei mit der Couch die Telefonbuchse von der Wand "abgefahren") :D:D:D

    Bei solch einem Verhalten mache ich mir jedenfalls keine Sorgen, dass bald Urteile wie Pilze aus dem Boden sprießen :D
     
  9. baer

    baer Talk-König

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Viele mit diesem Problem haben es aber freigeschaltet bekommen
     
  10. OMD

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    AW: LG München - Sky Rabattpakete = gleicher Inhalt wie bei Vollpreis

    Ich erhöhe auf 99,99% :D

    Die Werbeaussage ist: Der komplette Live Sport in HD

    Man hat sogar noch das "und" weggelassen (live und in HD) wo GG uns hier noch weismachen wollte es käme auf die Betonung des "und" an. Aber selbst diese absurde "Tonleitervariante" ist durch das weggelassene "und" nicht mehr möglich.

    Der komplette Live Sport in HD heißt nun mal das alles inbegriffen sein muss, was live in HD kommt. Also auch alle Feeds, und zwar für 24,90

    Im Kleingedruckten steht auch unter Bundesligapaket u.a.: HD 2 (Optionskanal, kein 24 Stunden Sender). Hiermit wird nochmals klar suggeriert, dass der gesamte Optionskanal enthalten ist.

    Unabhängig davon spielt das Kleingedruckte hier keine Rolle. Knapp 100% dürften denken sie bekommen auch den kompletten Live Sport. Also deutlich mehr wie die erforderlichen 80%

    Zudem sollte man sich mal das BGB angucken was dieses von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln hält :D



    § 305c
    Überraschende und mehrdeutige Klauseln


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.






    PS: Ich war gerade ganz böse und hab die Verbraucherzentrale Bayern mal mit der aktuellen Werbung konfrontiert, mit dem Hinweis das nach der Entscheidung des LG München nun verständliche Werbung geschaltet werden muss, ich aber auch die jetzige Werbung so verstehe das ich alles für 24,90 bekomme und dann erst 46,90 in 2 Jahren bezahle und in 2 Jahren das geschenkte HD wegfällt.

    Wer will noch mal, wer hat noch nicht ;)

    Je mehr sich beschweren und wahrheitsgemäß sagen das sie auch unter dieser Werbung alles inbegriffen verstehen was die Verbraucherzentrale sicher nicht anders sehen wird und es genau so verstehen wird, um so höher die Chance auf die nächste einstweilige Verfügung. Die Entscheidung trifft dann halt die Verbraucherzentrale ob, oder ob nicht.

    info@vzbayern.de

    Verbraucherzentrale Bayern : Beratung. Information. Interessenvertretung.