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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. ThaiChi72

    ThaiChi72 Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ne, mal im Ernst. Liegt hier nicht eher der Fall einer Dienstleistung vor.
    Das sollte doch bei Passbildern so sein. Das sind doch Bilder, die man anfertigen lassen muß.
    Da darf doch das Fotostudio keinen Copyright drauf erheben.

    Andernfalls werden Dachdeckerunternehmen auch Copyrights auf ihre Dachziegel erheben. Und dann werden noch Lizenzgebühren für die Hausbewohner fällig.
    Das sind wieder Präzedenzfälle, die ad Absurdum führen.

    Gesetz, quo vadis?
    Nobody knows.
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Was mich mal interessieren würde ist die Frage womit eine Anwalt der gleichzeitig IT-Berater ist seine Brötchen verdient. Gerade in dieser Branchenkombination leben mittlerweile sehr viele Kanzleien beinahe ausschließlich von Abmahnungen!

    Vielleicht war es ja nur eine Retourkutsche! ;)
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Weshalb ist das haltlos? Ich kann die Position des Fotographens verstehen. Er hat das Foto gemacht und besitzt sämtliche Rechte daran und kann entscheiden, wie er mit diesen umgeht.

    Einen Auswuchs des UrhG - wie Ramses04 es formulierte - kann ich nicht feststellen. Der Macher eines Werks entscheidet, was mit diesem geschehen darf. Normalerweise sollte das keiner besonderen Erwähnung bedürfen.
     
  4. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Sämtlich Rechte hat der Fotograf nicht ;)
    Ohne der Einwilligung der abgelichteten Person darf er auch nicht ..........

    Mal was anderes, wer macht sich bei der Ausweis- bzw. Paßerstellung durch Kopieren des Bildes strafbar ? :D
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Im deutschen Recht gibt es kein Copyright. Auch muß das Urheberrecht nirgendwo gesondert ausgewiesen werden.

    Doch nun zu dem Fall mit den Dachziegeln, da habe ich ein anderes schönes Beispiel.
    Kennt jemand die große umgestülpte Eistüte auf dem Haus am Neumarkt, woe die Mayersche Buchhandlung drin ist (in Köln)? Falls ja, da gab es vor Jahren einen Rechtsstreit. Der Künstler hat die Eiskugeln in einer Farbe angemalt, die ein Eis eines Kölner Eismachers hatte. Dieser Eismacher hat daraufhin auf Unterlassung der Verwendung dieser Farbe geklagt. Das Ergebnis: Die Farbe mußte entfernt werden und seitdem gibt es dort nur noch fabrloses Eis in der Tüte.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja, die Papierabzüge sind dein Eigentum. Aber das darauf abgebildete Bild eben nicht. Das darfst du theoretisch nicht beliebig reproduzieren und veröffentlichen.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Fotos sind prinzipiell Werke im Sinne des UrhG, sofern -- wie oben geschrieben -- eine bestimmte schöpferische Höhe erreicht wurde.
    Bei 'nem 08/15-Passfoto dürfte das vermutlich nicht der Fall sein. Aber sobald wir in den Bereich Bewerbungsfotos gehen, die ja mitunter schon etwas aufwändiger gestaltet sind, sind wir schnell bei einem urheberrechtlich geschützten Werk angelangt.
    Das ist Blödsinn, was du da schreibst. Was haben die Dachzigel damit zu tun?

    Aber wenn der Dachdecker mit den Ziegeln ein eigenes Muster deckt oder eine besondere Dachform entwirft, dann hält er dort wiederum das Urheberrecht. Das geht sogar so weit, dass man dieses besondere Dach nicht fotografieren und veröffentlichen darf.

    Ein Beispiel davon ist z.B. der Eiffelturm. Fotografien, auf der seine Nachtbeleuchtung zu sehen ist, dürfen nicht ohne Genehmigung des Betreibers veröffentlicht werden.

    Aber zurück zum obigen Thema, denn hier ist das Foto selber ein Werk. Wie ich oben schon schrieb: Wenn ein Helmut Newton eine nackte Frau unterm Wasserfall fotografiert, dann darf die Frau dieses Bild auch nicht beliebig veröffentlichen, nur weil sie darauf abgebildet ist. Newton ist der Urheber dieses Bildes.

    Gleiches gilt prinzipiell auch für Atelierfotos für Bewerbungen.

    Nur ist eben das in dem Fall geschilderte Ausmaß ziemlich affig. Es ist verdammt albern, bei solchen Fotos, die der Fotograf im Auftrag angefertigt hat, dann dem Kunden ans Bein zu pissen. Aber leider ist der Fotograf im Recht, so lange er dem Kunden nicht die Rechte überträgt.

    Gag
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Zum Glück kenne ich mich mit diesem ganzen Urheberrechtsquatsch nicht aus, den die Politiker weltweit den Menschen aufzwingen. Aber wenn sich eine Frau nackt fotografieren lässt, damit der Fotograf dieses für seine Sammlung verwendet, ist das doch was ganz anderes; als wenn sich jemand fotografieren lässt, weil er selbst dieses Foto haben möchte.

    Ich denke schon, dass es im zweiten Fall eine Dienstleistung ist, die der Fotograf erbringt. Im ersten Fall mit der nackten Frau erbringt das Modell dem Fotografen eine Dienstleistung indem sie für ihn gegen Bezahlung Modell steht.

    Deswegen hat meines Erachtens im zweiten Fall der Fotograf nicht die Urheberrechte. Das ist ungefähr so, als ob ich jemand bitten würde, mit meiner Knipse mich eben mal kurz zu fotografieren. Im Prinzip nichts anderes geschieht aber, wenn ein Fotograf die Dienstleistung erbringt, für mich Fotos von mir anzufertigen. Ist nur so meine Meinung. :D
     
  8. Creep

    Creep Guest

    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ich hatte mal meinen Chef in Japan gebeten, mit meinem Photoapparat ein Photo von mir vor einem Tempel zu machen. Das habe ich jetzt im Internet auf meiner Homepage. Kann mein Chef mich jetzt verklagen?!? :eek:
     
  9. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    @Creep; wir beide hatten zeitgleich dieselbe geniale Idee. :) War das Gedankenübertragung bzw. Telepatie?
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja.