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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Du hattest recht. Ich bin ehrlich schockiert!
     
  2. klammeraffe

    klammeraffe Board Ikone

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    das ist momentan mein persönlicher lieblingsthread nachdem der lampen-thread ja vor sich hinschwächelt :D
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Ach nein; das ist jetzt wohl der Dank dafür, dass ich Dir recht gab? Aber ich kann auch anders, indem ich jetzt eben einfach sage, dass Du doch nicht recht hast; und ich stattdessen jetzt @NullBock? recht gebe. Siehste; jetzt zeige ich es Dir. So; das hast Du jetzt davon; selber schuld. :D

    Also; @NullBock? hat nämlich (jetzt) deswegen recht, weil der § 72 UrhG besagt, dass für Lichtbildnisse in entsprechender Anwendung der erste Teil (§ 1 - § 69) gilt. Dadurch gilt insbesondere auch § 2 UrhG, wonach Werke im Sinne des Gesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen sind.

    Und weil die Paragraphen des ersten Teils des Urheberrechtsgesetzes nur Werke unter urheberrechtlichen Schutz stellen; würden Lichtbildnisse, die keine persönliche Schöpfungen sind, auch demzufolge keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Der § 72 betrifft Lichtbildnisse; unabhängig davon, ob diese Werke sind.

    Wenn aber der § 72 besagt, dass der erste Teil dementsprechend gilt; so bewirkt der Umstand, dass die Paragraphen des ersten Teils nur Werke urheberrechtlich schützen, dass auch nur diejenigen Lichtbildnisse geschützt sind, wenn sie Werke sind. Und nach § 2 Absatz 2 sind im Sinne des Gesetzes nur das Werke, welche persönliche geistige Schöpfungen sind.

    Und wenn Du @NullBock? mir gegenüber nicht zu sehr widerstrebst, bleibe ich bei dieser Meinung. Andernfalls wird es voraussichtlich für mich kein größeres Problem sein, dass ich mir das ganze noch mal anders überlege und ich Dir dann nicht mehr recht geben werde. Hast ja gesehen, wie ich jetzt mit Cord umgesprungen bin. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2007
  4. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Kindergarten! :(

    Nun sollte auch dem letzten unbeteiligten Leser unserer Diskussion klar sein, daß hier eine konstruktive Diskussion und Bewertung des Urteils nicht möglich ist!
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ich auch Cord, ich auch.... :(

    Donn
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das hatte ich schon vor einigen Seiten erkannt. Naja, immerhin unterhaltsam. Ist doch auch was... ;)

    Donn
     
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Ach was; von wegen (nur) unterhaltsam und so. Aber ein bisschen Unterhaltung gehört natürlich auch dazu.

    Aber jetzt mal ganz im Ernst; wer bisschen denken kann, der müsste sich doch über meine beiden anscheinend sich widersprechenden Ausführungen (#239<—>#243) gewundert haben; weil zwar einerseits jede für sich logisch ist; und sie andererseits, jeweils zu einem gegensätzlichen Ergebnis kommen.

    Das liegt nämlich daran, weil diese beiden Paragraphen (2 + 72) nicht eindeutig und schlüssig auslegbar sind, bzw. sich sogar in einem Punkt logisch widersprechen.

    Wenn man beim § 72 (1) die Betonung auf das Wort 'geschützt' legt, bedeutet das, dass sie nach dem ersten Teil der Vorschriften eben auf jeden Fall geschützt sind; also auch dann, wenn sie nach § 2 (2) keine persönliche Schöpfungen, und somit keine Werke sind.

    Legt man aber die Betonung auf die Wortgruppe "in entsprechender Anwendung", bedeutet das, dass sie eben wegen dieser im ersten Teil festgelegten Definition nur dann geschützt sind, wenn es sich um persönliche Schöpfungen handelt.
     
  9. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    @dwi : Langsam wird's seltsam. Die vielzitierte Logik sollte Dir - nicht nur bei diesem Thema - eines offenbart haben, daß es nämlich nichts, aber auch gar nichts, bringt sich in komplexe Materie ohne irgendwelche Vorkenntnisse quasi mitten hineinzu stürzen um dann die Sache nach Gutdünken zu sezieren, und von Betonungen, Interpretationen und eigenen Überzeugungen zu faseln.
    Es gibt nicht umsonst Vollstudiengänge der Rechtswissenschaft soweit Teilstudiengänge an anderen Fakultäten.
    Investiere Zeit, die scheint ja mehr als ausreichend vorhanden zu sein, suche
    Bibliotheken heim, oder schreibe Dich als Gasthörer ein : beschäftige Dich mit der Systematik.
     
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Richtig, Juristen müssen auch leben und deswegen sind Gesetzestexte kompliziert und für jeden normalen Menschen unverständlich.