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LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ramses04, 20. Juli 2007.

  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Man kann ja hier nur vermuten, was vorgefallen ist. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Die Fotografin entdeckte das Bild auf der Homepage, bat den Rechtsanwalt freundlich um Nacherstattung, dieser wollte nicht und dann erfolgte die Abmahnung.

    2. Die Fotografin entdeckte das Bild auf der Homepage und veranlasste sofort eine Abmahnung.

    Es können also durchaus beide dafür gesorgt haben, dass es übertreiben wurde.
     
  2. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Mal was Lustiges für Zwischendurch:

    " In letzter Zeit kam mir der Traffic auf meiner Seite Dänisch-Nienhof.de[​IMG] etwas komisch vor.
    Ich hatte das dann ein paar Tage genau beobachtet und die Log Files auf dem Server überprüft und kam zu dem Ergebnis: Jemand klaut meine Bilder per Hotlinking.

    Kurz um änderte ich die Bilder-Namen, kein großes Ding.
    Keine 24h später bekam ich folgende Mail:

    Hallo Webmaster,
    Ich finde es eine Unverschämtheit, dass Sie ohne Ankündigung die Bilder auf Ihrer Webseite an einen anderen Speicherplatz legen. Dadurch ist mir und meiner Seite www.HierWarDerNameDerSeite.de (Name von mir geändert) ein erheblicher Ausfall entstanden und meine Seite war nutzlos für meine Besucher. Ich bin froh, dass ich dies relativ rechtzeitig gemerkt habe und dadurch die neuen Links einfügen konnte. Trotz allem ist mir ein schaden von XX Euro entstanden. Ich fordere sie auf, mir diesen Schaden zu ersetzen. Meine Telefonnummer finden sie in meinem Impressum."

    http://www.anicatha.de/blog/index.php?/archives/401-Bilderklau-mit-Beschwerde.html
     
  3. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    3. Die Fotografin hatte mal was mit dem Rechtsanwalt, hat was bei ihm gelernt und nach Trennung ---> Rache :D

    Ja, Sachen gibts ....
     
  4. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Jeweils auf die beiden Bilder klicken!

    [​IMG]

    [​IMG]

    Trafficklau - Google-Suche

    Zum Thema:
    Wenn in dem Gesetz geschrieben steht, dass es nur persönliche geistige Schöpfungen betrifft, dann ist das Urteil natürlich völlig unsinnig, denke ich mal. Dann hätte also der Fotograf keinerlei Urheberrecht, weil er nur eine kommerzielle Dienstleistung erbrachte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2007
  5. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Das schliesst doch deswegen Urheberrechte nicht aus.

    Wobei ich persönlich den Anteil geistiger Schöpfung an einem Passfoto für zu gering halte, um damit solche Gerichtsurteile zu begründen.
    Leider verwundert mich das aber auch nicht mehr.:(
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Leute, Leute, welcher Teil von § 72 UrhG ist euch den unklar?

    Ich habe doch schon mehgrfach gesagt, dass es bei Lichtbildern NICHT auf die Schöpfungshöhe ankommt, sie sind IMMER geschützt!

    "
    § 72 UrhG - Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse

    (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt."
     
  7. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Ja, völlig klar, aber nicht jedem bewusst.

    Ich bin ehrlich, daran hätte ich bei profanen Passfotos auch als letztes gedacht :)
    Gut, dass wir sowas selbst machen :D
     
  8. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Da stellt sich die Frage!
    Welcher Teil von §2 Absatz 2 bei dir noch unklar ist?
    Wie du doch selber schreibst sind Lichtbilder genau so zu behandeln wie Lichtbildwerke.
    Lichtbildwerke sind aber nur Urhebergeschützt wenn sie persönlicher geistiger Schöpfungen entsprechen.
    Bei einem Passfoto lässt aber die Vorschriften der Bundesdruckerei überhaupt kein Spielraum für persönliche geistige Schöpfung.
     
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    § 72 UrhG - Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse

    (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt."

    Bitte genau auf das fett Gedruckte achten!
     
  10. AW: LG Köln : Einstellen von Passphotos im Netz verstößt gg. Urheberrecht

    Doch, wenn auch keinen großen. Retuschen von Pickeln z.B.

    Tja, wenn es ein endgültiges Urteil gibt, braucht man über Recht oder Unrecht nicht mehr diskutieren.

    Die Meinungen werden natürlich zwischen Fotograf und Kunden diesbezüglich different variieren. :)