1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Lehrerin fliegt mit Tochter zum RTL "Dschungelcamp: Geldstrafe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Dezember 2016.

  1. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    27.641
    Zustimmungen:
    8.257
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Um welche Natalie geht's denn? Kann mich an keine Natalie im Camp erinnern
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Nathalie Volk

    [​IMG]
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Wäre sie meine Angestellte, wäre sie es jetzt nicht mehr. Garantiert.

    Traurig, dass Du sowas auch noch gut heißt. Sagt viel aus über unsere Gesellschaft.
     
    Kapitaen52 gefällt das.
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.439
    Zustimmungen:
    16.064
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Das liegt auch an dem Beamtenverhältnis der Lehrerin.
    Dadurch wohl auch die strafrechtlich Bewertung.

    Wer aber in einen privatrechtlichen Arbeitsverhältnis sich befindet, und das vielleicht noch im Niedrig Lohn Sektor, da ist es mehr als legitim sich krankschreiben zu lassen.
    So kann man sich ggf. gegen diesen Arbeitgeber wehren, wenn das Arbeitsverhältnis nicht freiwillig zustande gekommen ist. (Abgekoppelt von diesen Thema des Fluges zum Dummencamp)
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wir sind doch das Volk, Nathalie. :D
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Unsinn, ist ein Abmahnungs- und Kündigungsgrund.

    Hab auch schon mal deswegen eine Mitarbeiterin rausgeschmissen.
     
  7. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    Von dem im Januar angekündigten Film hört man auch nix mehr. Starttermin: unbekannt

     
  8. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Im Staatsdienst ist das nicht so einfach. Da gibt es kein "Hire and Fire".
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.439
    Zustimmungen:
    16.064
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Habe ich nicht bestritten, es ging hier um die strafrechtliche, nicht um die arbeitsrechtliche Bewertung.
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    259
    Punkte für Erfolge:
    93
    Die Folgen für den kleinen Privatmann sind aber größer, da a) fristlose Kündigung, b) da Eigenverschulden erst mal 3 Monate kein Geld.

    Bei einem Staatsdiener kann es zur Auflösung des Beamtenverhältnisses kommen. Da liegt die Betonung aber auf "kann".