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Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von BuckFush, 22. Juni 2006.

  1. HHI

    HHI Silber Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Das sehe ich genau so! Ich bin zwar auch kein "Rechtsverdreher:p", lesen kann ich aber, und da steht´s ja schließlich schwarz auf weiß...
     
  2. twindy

    twindy Junior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Das Recht auf außerordentliche Kündigungen ist auch nicht abdingar. Es müssen aber wichtige Gründe vorliegen, die gerne von Anbietern genauer ausformuliert werden. Dies ist hier geschehen.
     
  3. BuckFush

    BuckFush Senior Member

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    Premiere Film Thema + WM-TIcket
    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Ich würde (und werde wohl auch) mit dem Verweis auf diesen Paragraph in den AGB's kündigen.
     
  4. BuckFush

    BuckFush Senior Member

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    Premiere Film Thema + WM-TIcket
    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Wie bitte?
    Du musst Anwalt sein... :D
     
  5. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Die Problematik ist, dass sich beide Punkte in den AGB auf eine Preiserhöhung im bestimmten Maße oder um eine Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes beziehen. Beides liegt aber bei laufenden Verträgen nicht vor. Bei laufenden Verträgen bleibt der Preis gleich und die neue Struktur des Programmangebotes kommt nur für Neukunden zum Tragen. Für Bestandskunden bleibt jedoch alles beim gleichen. Lediglich die Programme, über die das Programmangebot jetzt kommt, heißen anders. Aber das entspricht keiner Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes. Das würde sich nur ändern, wenn z.B. gesagt wird Film Abonnenten erhalten jetzt nur Blockbuster. Dann würde nämlich ein Teil des vorherigen Programmangebotes wegfallen. Aber das soll ja nicht passieren. Bestandskunden sollen ja die Programme freigeschaltet bekommen, die dem ursprünglichen Programmangebot entsprechen. Somit entsteht meiner Ansicht nach kein außerordentliches Kündigungsrecht.
    Der Wegfall von Fussball ist ein anderes Thema.
     
  6. DeJe

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Thrakhath, du vergißt hier aber die BuLi. ;)
    Diese können sie einfach nicht mehr anbieten und damit gibt es eine Änderung für die Kunden, die Fußball Live im Paket haben.

    Ich bin jetzt nicht ganz genau auf dem Laufendem was mit allen anderen Kanälen passiert. Aber es fallen ja auch einige Kanäle weg, andere kommen neu hinzu. Oder besser die Ausrichtung und der Inhalt verschiedener Kanäle werden verändert.
    Hier gibt es eben die Frage, Premiere legt fest was für mich als Abonnent "zumutbar" und akzeptabel ist. Und damit kommen wir zurück zu dem Urteil über die AGB und den Widerspruch seitens Premiere. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2006
  7. BuckFush

    BuckFush Senior Member

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    Premiere Film Thema + WM-TIcket
    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Tut es ja.
    Premiere 5-7 ist weg. Ok.. 2 wandern nach Entertainment.
    Aber 1 fällt definitiv WEG.
    Premiere START wird ersatzlos gestrichen.
     
  8. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Und was vom Programmangebot fällt jetzt weg ?
    Also eine Kategorie von Sendungen, die Du jetzt nicht mehr sehen kannst ?
    Darauf kommt es an !
     
  9. twindy

    twindy Junior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    :winken:
    Das war die einzig richtige Antwort auf "jeder Abbonent hat das RECHT auf Kündigung":D
    Eine außerordentliche Kündigung geht halt immer, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Stelle Dir vor, Du bist im Fitness Studio, hast einen 2-Jahresvertrag und jedesmal wenn Du hingehst, knnallt Dir der Trainer ein paar und sagt, gehört zum Training. Unzumutbar an dem Vertrag festzuhalten.
    Das Gleiche gilt, wenn das Fitnessstudio in Köln ist und Du nach New York umziehst.

    Wenn jetzt Premiere den Vertrag mit Dir ändert, kann dies erforderlich sein. akutes Beispiel: BL-Rechte sind nicht mehr bei Premiere. also muss eine Vertragsanpassung geschehen. In diesem Zusammenhang kann es auch erforderlich sein, dass das gesamte Programmangebot geändert wird, weil es sonst nicht wirtschaftlich ist. Für diesen Fall muss dem Kunden eine Beendigung des Vertrages möglich sein. Ist es schon rein aus dem Gesetz.

    Um dem Kunden aber jetzt die Möglichkeit bzw. den Willen zu nehmen für jeden Pups zu kündigen, werden die wichtigen Gründe näher beschrieben. Dann kann man hinterher sagen, dass ist ja wie der Fall in den AGBs bzw. das ist was ganz anderes.
    Aber auch wichtig. Die Änderung muss Dich konkret betreffen. Ein Film-Abbonent, dessen Abbo weitergeführt werden kann, hat nicht die Möglichkeit zu kündigen, weil für ihn ändert sich nichts.

    Im Ergebnis sind AGBs hauptsächlich Angstmacher um Kündigungen, Schadensersatzansprüche etc. zu verhindern. Häufig sind die Regelungen so nicht wirksam. Auslegungsfragen gehen auch immer zu Lasten des Erstellers der AGB.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2006
  10. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Ich schrieb doch extra dazu Buli ist ein anderes Thema...
    Nicht zu Ende gelesen ?

    Aber für Laufzeitabos ohne Buli entsteht meines Erachtens durch die neue Angebotsstruktur, die für Bestandskunden nicht greift, kein außerordentliches Kündigungsrecht, weil das abonnierte Programmangebot weiter zur Verfügung steht.


    Nicht unbedingt. Die Frage ist, ob Du das vorherige Programmangebot weiter nutzen kannst. Wie die Programme heißen, wo es läuft und für die Du freigeschaltet bist, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass Du dasselbe Programmangebot weiter nutzen kannst. Wenn ja, kommst Du auch vor Gericht mit einer außerordentlichen Kündigung nicht durch. Wenn nein, dann hättest Du vor Gericht gute Chancen. Premiere würde Dich dann aber eh aus dem Vertrag entlassen, bevor es soweit kommt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2006