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Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von DocHoliday1, 22. Juni 2008.

  1. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Auf die Höhe des Schadens kommt es nicht an ! Alleine das Verhalten und die sogenannte kriminelle Energie reichen für eine Strafverfolgung.

    Was wäre denn, wenn 500 Personen von Dir jeweils einen € stehlen würden. Einzeln betrachtet würde jeder Täter sagen: Ach komm schon wegen dieser PillePalle...

    Du wärst aber froh darüber, wenn nur einer verurteilt würde, um den 501 Dieb abzuschrecken...;)
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Es gab aber schon mehrere Urteile. Meistens Bewährungsstrafen und Geldstrafen. Zivilrechtlich hat Premiere auch ihr Geld gekriegt. Zivilrechtlich gab es wahrscheinlich Vergleiche, aber über Strafprozesse gab es schon mehrere Pressemitteilungen.
     
  3. DocHoliday1

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    WO?

    wahrscheinlich heisst was? Das man auch nix in der Hand hat über den Ausgang?
     
  4. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Hab ich Dir doch schon vorne gepostet. Aber das Urteil hat Dir ja nicht gefallen, da es wohl nicht eins zu eins auf Deinen Fall passt...

    Jetzt glaub es doch endlich, dass diese Dinge verfolgt und bestraft werden...

    Extra noch mal für dich:

    Erst vor wenigen Wochen ist ein Dealer für den Besitz und Handel
    mit gefälschten SmartCards vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer
    Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde
    aufgrund persönlicher Umstände des Täters zu vier Jahren auf
    Bewährung ausgesetzt. "Mit diesem Urteil hat die Justiz nachhaltig
    bestätigt, dass das Fälschen und Manipulieren von SmartCards kein
    Kavaliersdelikt ist", sagt Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler.
    Um den kriminellen Energien hinter solchen Taten Einhalt zu gebieten,
    seien empfindliche Strafen wie die jetzt ausgesprochene nach
    Auffassung des Senderchefs überfällig.

    Der Verurteilte hatte in seinem Fernsehgeschäft SmartCards
    technisch so verändert, dass damit ohne entsprechendes Abonnement
    Programme von Premiere angeschaut werden konnten, und einen regen
    Handel mit diesen Karten betrieben. Zudem hatte er in seinem Laden
    unterschlagene Digitalreceiver verkauft, die Premiere regulären
    Kunden im Rahmen eines Abonnements leihweise zur Verfügung gestellt
    hatte. In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren musste der Dealer sich
    deshalb neben der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten,
    dem Ausspähen von Daten und dem Verrat von Betriebsgeheimnissen auch
    wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verantworten. Neben den
    strafrechtlichen Folgen muss der Täter außerdem mit erheblichen
    Schadensersatzansprüchen von Premiere rechnen. "Egal ob Hacker,
    Dealer oder Schwarzseher, wir gehen ausnahmslos gegen jeden vor, der
    uns betrügt oder bestiehlt", so Kofler.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008
  5. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Ach Didtsche...

    tu mir einen gefallen und beschäftige Dich mit Sachen wo Du Ahnung von hast.

    Hier verbläste grade nur Bla Bla und heisse Luft...

    Es ging um den Post von Lord Dragon, nicht Deinen!
     
  6. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    @ Doc: Wie kann man nur so beratungsresistent sein...

    Schau mal in mein öffentliches Profil, hab extra für Dich meine HP hinterlegt. Dann reden wir noch mal...:winken:
     
  7. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Nochmal auf Juristendeutsch,

    Dein 6 Jahre altes Urteil ist irrelevant auf die Beantwortung meiner Frage.

    Es gab 2005 Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen der sogenannten Cerebo-Karten von gewerblichen Verkäufern im Internet.

    Das einzige was Premiere damals erreichte war eine einstweilige Verfügung den weiteren Verkauf gegen eine hohe Geldstrafe einzustellen.

    Peng.......mehr kam bis heute nicht. KEINER dieser gewerblichen Händler sowie auch die Käufer der Karten (die bei den beschlagnahmten Rechnungen ermittelt werden konnten) wurden bis heute angeklagt geschweige denn verurteilt.

    Und sorry, nur die Tatsache das Du am Anfang einer Juristenlaufbahn stehst heisst noch lange nicht das Du auch Ahnung von dem hast was ich wissen will.

    Im Mediamarkt laufen auch Verkäufer rum die Metzger gelernt haben. Heisst noch lange nicht das Sie auch wissen was Sie da verkaufen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008
  8. AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Das habe ich auch nicht behauptet.
    Verkehrsbetrieb haben allerdings, im gegensatz zu Pay-TV Anbietern eine Kontrollmöglichkeit.;)

    Ein sehr gutes Beispiel. Im dümmsten (und nicht unwahrscheinlichen) Fall wird jedes einzelne Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Zivil meine ich, nur das sorgt dafür, dass ich den einen € wiederbekomme.

    Eine Bestrafung der Täter nutzt mich finanziell nichts.
     
  9. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Du bist ja ein ganz schöner Schwätzer.

    Du hast hier doch eine Frage gestellt. Dann bekommst Du von mehreren Usern fundierte Antworten. Leider nicht nach Deinem Gusto.

    Dazu bist Du außergewöhnlich unhöflich und beleidigend.

    Mach doch was Du willst, wir haben uns nichts mehr zu sagen !

    PS: In einem öffentlichen Forum plappert keiner dazwischen. Wenn Dir Antworten auf Deine Fragen nicht gefallen dann rede mit einem Fisch...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008
  10. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Siehst DU da haben wir es...

    Wenn ich alles "glauben" würde, was mir der eine oder ander so "erzählt", wüsste ich nichts.

    Ich bin nicht gläubig und will Fakten sehen. Beweise sind doch auch das wo Du jeden Tag mit zu tun hast.

    Mit hätte, könnte, sollte oder glauben, kommst Du bei keinem Richter zum Ziel.

    Richtig, das wurde nicht beantwortet, und wie einer richtig erkannt hat, gibt es auch dazu nichts.

    Und ausser Deinem "Lari-Fari"- Urteil konnte auch noch keiner ein brauchbares Urteil benennen.

    Ausserdem beantwortet Dein Urteil, und KEINE Deiner Antworten, warum in dem o.g. Posting keiner verurteilt wurde?

    Hier habe ich was vom 29.03.2006 für Dich:



    Und nun meine Frage, WO IST DAZU JEMALS EIN URTEIL GEFÄLLT WORDEN?

    Die Verkäufer waren bekannt, die Käufer waren bekannt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008