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Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von DocHoliday1, 22. Juni 2008.

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Dann zeig dich doch an......:D

    Den Strafrahmen kennst du, was willst du also noch wissen?
    Ob das Amtsgericht Hohenwulsch zu 500€ Bußgeld verurteilte ?
     
  2. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Du bist ja lustig, Du willst ein Urteil für den Fall, welches sich aber nicht mit derartigen Sachen beschäftigt :eek:

    Als was willst Du denn verurteilt werden ? Als Brunnenvergifter :confused:

    Glaub mir, das wird verfolgt, wenn Vorstrafen bestehen. Ich gebe Dir mal folgende Richtlinie auf den Weg ( Schwarzseher bzw. Handel mit den Karten in kleinem Umfang ):

    Verstoß 1 : Einstellung ( evtl. mit Auflage, also ganz kleine Geldbuße )
    Verstoß 2: Strafbefehl ( kleinere Geldstrafe )
    Verstoß 3: Anklage ( bei Verurteilung evtl. Haftstrafe mit Bewährung )
    Verstoß 4: Anklage und Verurteilung mit Haftstrafe...

    Die Strafen kann man nicht beurteilen, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Können anhand verschiedener Umstände stark differieren. Diese sind z.B.

    ( einschlägige Vorstrafen ), Verhalten des Täters ( Geständnis, tätige Räue, Schadenswiedergutmachung, Umfang des Schadens ( also Anzahl der Taten usw. )

    Eine etwaig verhängte Geldstrafe hängt bezüglich der Tagessatzhöhe auch wesentlich vom Verdienst und Vermögen des Täters ab. Merke: Tagesätze können zwischen 5 und 5000 € liegen )

    Also: Niemand kann Dir die Frage beantworten, wenn die genauen Umstände nicht bekannt sind.

    Falsch ist aber Deine Vermutung, diese Sachen bleiben grundsätzlich ohne Folgen

    :winken:
     
  3. AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Dazu kommen dann sicher noch ein paar zivilrechtliche Forderungen in nicht unbedeutender Höhe.:)
     
  4. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Und das schöne ist:

    Derartige vorsätzliche Straftaten sind normalerweise von keiner Rechtschutz umfasst :LOL:
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Da gibt es ein für Brumiere tätiges Anwaltbüro, das mit seinen Abmahnungen prächtige Umsätze erzielt.
     
  6. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Auch die kommen erst dann wenn es ein Urteil gibt (Egal ob einschlägige Vorstrafen oder nicht)...

    Und so eins gibt zu meiner ersten, o.g. Frage bis Dato noch nicht.

    Auf alles andere habe ich keine Lust einzugehen, das sind die zu erwartenden Strafen, aber die kenne ich alle.

    EIN Urteil zu der mir genannten Frage will ich. Nicht mehr und nicht weniger.

     
  7. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Nichts gegen Anwälte, bitte ;)

    Die Anwaltsgebühren, welche der Täter zu bezahlen hat, erreichen nicht einmal einen Bruchteil des Schadens, welcher P. durch Kartenhehlerei usw. verzeichnen muss.

    Im Übrigen können in unzähligen Fällen die verursachten Anwaltsgebühren mangels Vermögen des Täters gar nicht vollstreckt werden.

    Ergo: Diese Ausgaben werden an die zahlenden Kunden zwangsläufig weitergegeben....

    @ Doc: Bist Du der Willi, was ist denn das für ein Ton ? Dein Urteil wirst Du früher oder später schon noch bekommen, vielleicht sogar Dein eigenes...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008
  8. AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Nein.
    Zivilrechtliche Forderungen sind unabhängig vom Strafprozeß:)


    Ansonsten ist mir kein Urteil bekannt.
    Wenn du dich beeilst, kannst du noch Erster werden......
     
  9. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Danke, mir nämlich auch nicht.

    Und das ganzen Bla Bla drumherum interessiert mich erst mal peripher...(Damit Ihr mal was neues zum googlen habt, was das heisst) :)
     
  10. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    ....
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008