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Lastschriftrückgabe bei gekündigten Verträgen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Lisa-Marie, 1. April 2004.

  1. xyladecor

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    davor würde ich mich auch hüten, wiederspricht ja auch irgendwie der ursprünglichen handlung zum 31.3. zu kündigen und dann am 2.4. einen DIREKT film zu bestellen, premiere traue ich es schon zu, dies als eingeständnis weiterhin kunde zu beleiben zu sehen!

    ciao ciao
     
  2. F. Fries

    F. Fries Junior Member

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    Das ist dann das von mir so getaufte T-Online-Syndrom: wer sich nach dem Kündigungstermin nochmal einwählt, und sei es nur für eine Sekunde (z.B. um zu schauen, ob es noch funktioniert), oder seine Mailadresse abruft hat damit nach Ansicht von T-Online die Kündigung zurückgezogen.

    Ich hatte schon mehrere Ex-Kunden dieses Providers als Mandanten, die die daraufhin natürlich weiterhin abgebuchte Grundgebühr zurückhaben wollten.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ich hab mal gelesen, dass es angeblich laut Gesetzgeber keine Frist für Rückbuchungen gäbe, auch wenn die Banken gerne "6 Wochen" sagen.

    Dem Bricht zufolge soll das also auch noch nach einem Jahr gehen.

    Aber sicher weiß ich das nicht.

    Gag
     
  4. Fireborg

    Fireborg Silber Member

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    Klingt juristisch logisch da man sich hier wohl an die Verjährungsfristen des BGB hält. Allerdings sollten 6 Wochen mehr als ausreichend sein, besonders wenn man drauf achtet.
     
  5. ferribaci

    ferribaci Guest

    Nach den AGBs meiner Sparkasse habe ich mehr als 6 Wochen Zeit eine Lastschrift zu stornieren.

    Es gilt die Regel, dass man bis zum nächsten Rechnungsabschluss (sh. Hinweis im Kontoauszug) die Rücklastschrift vornehmen lassen kann.

    Davon habe ich bereits bei einem hartnäckigem Unternehmen Gebrauch gemacht.

    Dies war ausnahmsweise mal nicht Premiere. breites_
     
  6. F. Fries

    F. Fries Junior Member

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    Vollkommen richtig.
     
  7. Gordon Shumwax

    Gordon Shumwax Neuling

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    Hi,
    jedenfalls schafft sich Premiere damit ja wohl eine neue Einnahmequelle. winken

    Jetzt fehlt nur noch die Einschaltung eines Inkassobüros wüt und wir haben alle tolle Negativauskünfte wüt

    Nein mal im Ernst, da werden sie aber auch Probleme mit ihrer Bank kriegen, denn die wird die Bearbeitungskosten auch nicht so schnell wieder rausrücken wollen.

    Gruß Gordon
     
  8. F. Fries

    F. Fries Junior Member

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    Die Bank rückt die Bearbeitungskosten sowieso nicht heraus. Auf denen bleibt Premiere sitzen, außer Du hast ungerechtfertigterweise widersprochen, dann können sie Dich in Anspruch nehmen.

    Was meinst Du mit Negativauskünften? Bloß weil ein Inkassobüro eine Forderung gegen Dich einziehen will, bekommst Du noch keinen negativen Schufa-Eintrag. Den gibt es nur, wenn ein (gerichtlicher) Mahnbescheid gegen Dich beantragt wurde UND die Forderung unbestritten ist.

    Außerdem ist Premiere meines Wissens gar nicht mit der Schufa-Vertragspartner. Ein Datenaustausch erfolgt nach den mir bekannten Abonnementverträgen nur mit der Firma InfoScore.
     
  9. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Ja und genau die verteilt fleissig die Negativeinträge, zum einen in ihrem System und zum anderen an die Schufa, also Vorsicht. Wer da mal gelandet ist, egal ob zu Recht oder nicht, der hat ein Problem. Und einen unberechtigten Eintrag zu löschen, viel Spaß, die Schufa ist da sehr renitent.

    Gruß

    UK