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Landesmedienanstalt verhängt Strafe gegen Unitymedia

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Januar 2016.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @AgentM
    ... generell stimme ich dir zu. Allerdings sollte das aber dann für alle Verbreitungswege gelten. Und ob du es glaubst oder nicht: auch Astra will Geld verdienen. Nicht anders sieht es bei DVB-T(2) aus. Hier ist es Media Broadcast die mit den Sendern Geld verdienen wollen. O.K., bei letzerem ist nicht Media Broadcast der alleinige Infrastrukturbetreiber, denn einen Teil dieser Infrastruktur wird von den ARD-Landesrundfunkanstalten betrieben. Damit haben die ARD-Landesrundfunkanstalten auch ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg von DVB-T(2).
    Unitymedia unterstützt hier gewisser Weise die Landesrundfunkanstalten in ihrem Handeln, denn via DVB-T2 wird es quasi alle Dritten in HD geben, was derzeit bei Unitmedia nicht der Fall ist.

    Unitymedia könnte es auch so machen wie upc-cablecom in der Schweiz. Allerdings machen die ÖR in Deutschland da nicht mit.
    Oder man macht es wie in den Niederlanden: die Rundfunkgebühren abschaffen und alle Plattformbetreiber auf allen Infrastrukturen dazu verpflichten, die ÖR-Sender untentgeltlich weiterzuverbreiten. Via Kabel und Terrestrik muß das unverschlüsselt erfolgen.
    Eine weitere Möglichkeit in Deutschland wäre die Verbreitung im Rahmen der HD-Option. Über die Verwendung möglicher Restriktionen wie Postprocessing, Aufnahmebeschränkungen, Vorspulsperren etc. bestimmt einzig und allein der Sender.
    Die meisten von Unitymedia angeboten Pay-TV-HD-Programmen können in Verbindung mit einer UM02-Karte auch mit einem Alphacrypt Classic-Modul genutzt werden.

    Aber hier im Thread geht es eigentlich nicht um die Einspeisung weiterer ÖR-HD-Programme. Es geht hier um die Missachtung des Landesmediengestzes NRW durch Unitymedia.
    1. hat Unitymedia die LfM-NRW nicht über die Änderung der Kanalbelegung in Bezug auf die Partagierung von 3sat/Phoenix und KiKa/arte informiert, womit Unitymedia ihre gesetzlich vorgeschriebenen Infomationspflichten verletzt.
    2. hat Unitymedia die Digitalisierung der entsprechend freiwerdenden analogen Kapazitäten im Vorfeld genehmigen lassen, wozu Unitymedia gem. Landesmediengesetz NRW verpflichtet ist. Für den damit verbundenen Verwaltungsakt berechnet die LfM-NRW gem. Gebührensatzung bis zu 50.000 Euro.
     
  2. AgentM

    AgentM Gold Member

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    @mischobo

    Astra verdient doch Geld, die TV Sender zahlen doch Geld für die Transponder auf denen sie verbreitet werden.
    Was da bei DVB-t2 abgeht ist allerdings vollkommen unverständlich.
    Die Privaten senken ihre terrestrische Reichweite auf null, anstatt wie sie das bei Astra machen, für die Transponder zu bezahlen und machen den Nachfolger von DVB-t damit total ,weil man sie nicht schauen kann.
    Sie sind aber doch quotenabhängig, soll heißen, keine Zuschauer bedeutet auch keine Werbeeinnahmen.
    Wenn sky so mit der Werbung weitermacht, dann werden die auch deutlich Abonnenten verlieren und die Privaten versuchen mit deutlich mehr Werbung und schlechteren Programminhalten Abonnenten zu ködern?
    Sehr fragwürdig wie diese Idee erfolgreich umgesetzt werden soll, in einem Land wo man kein Pay TV benötigt, um gut unterhalten zu werden.

    Analog muss weg, man sollte alle Kabelanbieter dazu zwingen die Sender Ende 2016 abzuschalten und die kompletten öffentlich rechtlichen Sender, wie auch alle sky Sender einzuspeisen.
    Was Unitymedia macht grenzt ja schon Betrug, die verticken sky Abos wo viele Sender fehlen und wollen dafür unverschämt viel Geld haben.

    HD Option?
    Das ist das Private Pay TV Paket, da haben die öffentlich rechtlichen Sender nichts zu suchen. Der Kabelkunde zahlt Rundfunkgebühren und somit hat er ein Anrecht auf freien Zugang zu den von ihm finanzierten Sendern.
    An die Privaten muss er nichts bezahlen, von daher können die sich halt gerne verschlüsseln, wenn sie keine Zuschauer möchten.
    Ich sag es nochmal, ein Gesetz muss her, das Kabelanbietern verbietet Geld von den Sendern zu erhalten, damit jeder Sender die gleiche Ausgangsbasis hat.
    Wenn Privatsender dann nicht gesehen werden und Pay TV werden wollen, machen sie entsprechende Verträge mit dem Kabelbetreiber.
    Wenn der Kabelkunde dann außer den öffentlich rechtlichen Sendern nichts anderes ohne Pay TV Abo sehen kann, dann wird er schon die Konsequenzen ziehen und alternative Empfangswege suchen, also SAT, DVB-t2 disqualifiziert sich ja selbst da dort die Privaten Free TV Programme fehlen.
    Jeder Mieter, der nicht einfach so eine SAT Schüssel aufstellen kann weil sein Vermieter es nicht möchte, der wird es sicherlich dürfen wenn es mal so kommen sollte.

    Das mit dem Alphacrypt Modul weiß ich, ich schaue so mein sky Abo, hab aber keine Ahnung welche Nummer die Karte hat, jedenfallls funktionierts. ;)
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Der Kabelkunde hat eien Dienstleister zwecks Weitertransport der Rundfunk-und Fernsehsignale beauftragt, bzw. hat er mit Unterschrift des Mietvertrages jener Nutzung zugestimmt. Die KNB sind private Plattformbetreiber, die sich an die geltenden Vorschriften, hier halt RStV sowie an die gültigen Satzungen der einzelnen LMA zu halten haben.
    Und da hat halt, wie mischobo schon richtig schrieb, Unitymedia seine Mitteilungs-und Anzeigepflicht verletzt.
    Auch wenn ich persönlich richtig finde, dass analog bald abgeschaltet wird, gilt es dafür halt paar Spielregeln einzuhalten.
    Übrigends, deinen Satz betreffend: Ich sag es nochmal, ein Gesetz muss her, das Kabelanbietern verbietet Geld von den Sendern zu erhalten, damit jeder Sender die gleiche Ausgangsbasis hat.
    So etwas ist im kommen, allerdings 180 Grad rückwärts gewandt, wie von dir gemeint.
    Quelle
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Nein da muss kein Gesetz her. Das sollen die mal unter sich ausmachen. Wenn ein Sender meint der müsste für die Einspeisung zahlen dann ist es so.
    Der Markt wird das schon Regeln so wie es immer geschehen ist. Die ÖR mit deren Beliebtheit benötigen doch kein Must Carry Schutz. UM speist die ÖR HD Versionen ohne Vertrag und Must Carry ein. Weil der Markt das Regelt.

    Geschützt werden müssen die Sender die Kulturell wichtig sind und keine große Beliebtheit haben.
    Die müssen Geschützt werden.

    UM ist doch kein 450 MHZ Netz mehr wo der Staat eine Rangliste erstellen muss damit dann die meisten Interessen irgendwie abgedeckt werden.
     
  5. NFS

    NFS Institution

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    Es war aber schöner, als es die 470-MHz-Grenze noch gab.
     
  6. Watz

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    Die Schreibweise von 3sat ist (one Not [noch immer]) falsch.
     
  7. XL-MAN

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    Kein Taxiunternehmer ist heute noch mit der Pferdekutsche unterwegs.;)
    Hier wird wieder die uralte Analogkiste aufgemacht.
    Irgendwann muss doch nun mal Schluß sein.(n) Oder?
     
  8. Gorcon

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  9. XL-MAN

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