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Landesmedienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTuber Leon Machère

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. September 2018.

  1. simonsagt

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    Ich finde, "sehr klar" formulierte Gesetze und Verfahren am obersten Gerichtshof irgendwie widersprüchlich.

    Äh. Genau das heißt es aber. Wenn du einen Anwalt brauchst, um da durchzusteigen ist das genau der Sachverhalt, der mir gegen den Strich geht: der User als Contenterzeuger ist damit überfordert.

    Und dass dies meine Grundhaltung zu dem Thema ist, habe ich bereits in meinem ersten Post geschrieben. Gummiewörter, wie Kontrolle, wirksam und dergleichen bestärken mich da nur darin. Mit der Übertreibung mancher Konzepte, um die darunterliegende Lächerlichkeit zu offenbaren, bin ich leider gescheitert - das rief nur ellenlange Haarspalterrei hervor. Die kaschierten Beleidigungen haben auch nicht geholfen, das wieder auf den Punkt zu bringen.

    Dass in der Sache ein Big Player wie YT mit seinen Anwälten das beste aus allen Welten für sich heraus holen will, sollte auch niemanden verwundern.

    So wie ich YT benutze wäre ich jedenfalls nicht im Traum darauf gekommen, dass ein Uploader als "Dienst" betrachtet werden kann. Der Dienst in den Augen des Benutzers, mir, ist eindeutig Youtube. Allerdings ist durch die User-Homepage der Uploader eben auch in der Pflicht für diverse Dinge.
     
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  2. Wambologe

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    Nein, ist es nicht. Wie gesagt: Gesetze können nicht jeden Einzelfall wortwörtlich abhandeln. Das würde unweigerlich dazu führen, dass manche Fälle dann eben gar nicht mehr vom Gesetz abgedeckt werden.

    Außerdem verstehst du schon wieder was falsch (wobei ich auf Basis mancher Antworten gar nicht glaube, dass das absichtlich ist): YouTube geht nicht vor das BGH mit der Erklärung "Also das Gesetz kann gar nicht angewendet werden, das ist zu ungenau, wir müssen das erstmal klären lassen." Es wird geklärt, ob ein sehr genau definiertes Gesetz auf YouTube zutrifft.

    Du kannst es damit vergleichen: Du weißt, was die Farbe blau ist. Du weißt, was die Farbe grün ist. Das ist beides sehr deutlich definiert und du würdest sicherlich jede Farbe ohne Probleme erkennen. Doch wie schaut es mit dem nachfolgenden Bild aus: Ist das mehr grün oder mehr blau?

    [​IMG]

    Der durchschnittlich intelligente Mensch braucht keinen Anwalt, um zu verstehen, dass du ein Impressum brauchst und Werbung als Werbung kennzeichnen musst. Und falls doch: Die Landesmedienanstalten weisen ja freundlich daraufhin, wie etwas geändert werden sollte.

    Es ist aber auch eine recht lahme Ausrede für jemanden, der Geld verdienen will, aber keine Lust hat, sich mit den Regeln auseinanderzusetzen. Was kommt als nächstes? Möchtest du ein Restaurant eröffnen und wenn das Gesundheitsamt vorbeikommt, entsetzt die Hände über den Kopf zusammenschlagen: "Hygieneregeln? Welche Hygieneregeln? Ich wusste ja nicht, dass man sich an Regeln halten muss. Und überhaupt: Wieso schaut ihr nicht erstmal bei McDonald's vorbei? Immer auf die Kleinen!"

    Also bitte...

    Noch immer bezeichnest du das als Gummiwörter, obwohl ich dir jetzt mit mehreren Stellen belegt habe, dass der Gesetzgeber sehr genau definiert wird, wie die auszulegen sind. Starte aber doch gerne nochmals einen Versuch, dich da rauszuwinden.

    Sich über ellenlange Haarspalterei zu beklagen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn du jedes Mal ähnlich lang geantwortet hast. Und mit langen Diskussionen um die Definition von Kontrolle & Co. bringst du es nicht auf den Punkt "eigentlich ist mir die Bedeutung egal, weil ich ja andere Gesetze möchte".

    Wenn ich Vorschläge von dir weitergesponnen habe, hat das aber durchaus seine Gründe. Alles hat seine Konsequenzen. Und etwas, was auf den ersten Blick positiv ausschaut, kann negative Folgen haben - insbesondere für den kleinen Menschen. Man kann trotzdem der Ansicht sein, dass das trotzdem das richtige Vorgehen ist. Aber man muss sich der Konsequenzen trotzdem bewusst sein.

    Genau richtig. Und ein Gericht muss eben scheiden, ab welchem Punkt der Bogen überspannt ist.

    Das wäre aber jetzt in der Tat ein versöhnlicher Abschluss für die lange Diskussion. Es ist am Ende tatsächlich etwas dabei rumgekommen und die Welt etwas schlauer.
     
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  3. simonsagt

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    Falls da tatsächlich YT am Verfahren beteiligt ist, das war Zufall meinerseits. Den Gedanken hatte ich erst woanders eingebaut, aber dann verschoben, damit die Absätze noch zusammen passten. Es ging mir darum, wenn etwas nicht "klar" ist, wird ein Big Player für sich das bestmögliche Ergebnis rausholen können. Und ich unterstelle, für einen Anwalt ist erstmal gar nichts "klar", der biegt sich die Situation seines Mandanten redegewandt hin und hofft, dass die Richter seiner Agumentation folgen. Gerade so konstruierte Formulierungen in Texten eignen sich doch hervoragend dafür. Das, was ich als Gummiewörter bezeichne.

    Du gehst wieder von großen Youtubern aus und kommst im Zirkelschluss so wieder zu meiner ursprünglichen Meinung: mit den kleinen Web 2.0 Usern, die Inhalte nicht nur konsumieren sondern auch erzeugen. Ein großer Youtuber fängt nicht so an. Er war irgendwann mal klein und die allermeisten werden nie groß. Aus dem Sachverhalt, dass da kein Unterschied gemacht wird, leite ich meine Meinung her: da wurde sich nicht mit auseinandergesetzt und das was da auf die kleinen angewendet wird, macht für die großen Sinn, ist aber für die breite Masse nicht geeignet. Für Kleingewerbe gibt es übrigens Bagatellgrenzen: wenn du paar € auf eBay einnimmst oder deinen alten Krempel auf dem Flohmarkt vertickst, brauchst keinen Gewerbeschein dafür. Auch kein Impressum und nix. Hast ein paar Videos auf YT und eines wird zufällig viral, wirst plötzlich als Influenzer eingestuft und alle möglichen Abmahner interessieren sich für dich (ja, das ist Übertreibung. Sprachliches Mittel und so).

    Ach, ich spalte gerne Haare. Das erste Haar ist nämlich das deutlich. In meinen Augen (haha) ist es nämlich nicht besonders deutlich definiert.

    Wie ist denn blau und grün definiert?

    Wellenlänge aus Industrie?

    Purpurblau 380�450
    Blau 450�482
    Grünlich-Blau 482�487
    Cyan (Blau) 487�492
    Bläulich-Grün 492�497
    Grün 497�530
    Gelblich-Grün 530�560
    Gelb-Grün 560�570
    Grünlich-Gelb 570�575

    Wellenlänge bei Wikipedia?

    grün ≈ 560–490 nm
    blau / indigo ≈ 490–450 nm

    Hexcodes in HTML? Bei welcher Monitorkonfiguration? Im Druck?

    Übrig würde ich lassen: "es ist definiert". Das sehr deutlich würde ich streichen. Und das definiert unter einen Zusammenhang stellen. Neutrales Blau findet man doch eher selten. Üblicherweise findet man spezifischere Namen und da dann exakte Definitionen oder Muster dazu.

    Bestimmt kann man noch mehr Haare spalten.

    Aber um die Frage zu beantworten, ich komme zwar nicht aus einem Kulturkreis, wo das allgemeinüblich ist, aber es passiert mir sehr häufig, dass ich etwas grünes sehe und das blau nenne oder etwas blaues und das grün nenne. Vielleicht bei den Tönen abseits von so Farben wie "Ampelgrün" oder "Veilchenblau", "Babyaugenblau", "Grasgrün" oder "Flaschengrün". Eine grüne Flasche würde ich nicht Blau nennen, so Farbenblind bin ich nciht.

    Das Bild ist Meerfarben.
     
  4. Wambologe

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    Weder YouTube noch die Anwälte biegen sich den Gesetzestext oder irgendwelche vermeintlichen Gummiwörter in den von mir erwähnten Gesetztesartikeln hin. Das OLG Hamburg hat diese bereits für YouTube bestätigt, es gibt für einen klar denkenden Menschen keinen Grund, das anzufechten.

    In dem Urteil vor dem BGH wird es konkret um die Störerhaftung gehen. Wie erwähnt als ich auf das anhängige Verfahren verwies, haben automatisierte Plattformen gewisse Haftungsprivilegien. Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auch zu den bereits erörterten Artikeln das eine oder andere Wort gibt.

    Aber dennoch: YouTube greift die von dir beklagten "Gummiewörter" nicht an.


    Nein, tu ich nicht. Das liest du aus irgendeinem Grund rein. Aber nochmal langsam meinen Text lesen, bitte: "Für jemanden, der Geld verdienen will". Da steht nicht "Für jemanden, der bereits ein Sack voll Geld jeden Monat verdient". Meine Aussage bezieht sich auf alle, die Geld verdienen wollen.

    Wer hier und da Videos hochlädt, wird auch nach der aktuellen Gesetzeslage nicht an die Wand genagelt. Wer aber regelmäßig Videos hochlädt, sich einem Netzwerk anschließt, sich bewusst für die Werbevermarktung bei Google Adsense anmeldet... der macht das nicht mehr nebenbei, ist kein kleiner Fisch und macht das offensichtlich, um Geld zu verdienen.

    Du oder ich als Standard-Nutzer ohne regelmäßige Kanalbestückung und Werbevermarktung sind auch nach der aktuellen Rechtslage betroffen. Nur diejenigen, die sich damit ein Geschäft aufbauen wollen. Und da sind Regeln für Klein wie Groß sinnvoll.


    Leider wirfst du schon wieder mit Begriffen um dich, die du offenbar nicht richtig ordnen kannst. Wer ein Kleingewerbe hat, handelt nicht mehr Privat. Und wer ein Kleingewerbe hat, hat das zuvor auch angemeldet und damit einen Gewerbeschein.

    Richtig ist: Wer nur privat verkauft (nicht regelmäßig, nicht gezielt und nur geringe Einnahmen hat), muss kein Gewerbe anmelden. Und nun der Schocker: Wer bei YouTube ein paar Euro nebenbei einnimmt, das ganze nicht gezielt macht und sich eben kein Geschäfts aufbauen will, wird auch nicht belangt. Die Rechtslage ist da aktuell ziemlich analog zur Offline-Welt.

    Scheiße aber auch.. (mal wieder)

    Entweder bist du sehr gut darin, dich dummzustellen, oder du tust gar nicht so. Deine Argumentation ist dämlich, Übertreibung hin oder her. Du kannst nicht Vergleiche anstellen, wo du in der einen Situation die Rechtslage richtig darstellst und bei der anderen maßlos übertreibst, und dann sagen: in der Online-Welt übertreibt der Gesetzgeber maßlos.

    Da bist du - wie du richtig feststellst - derjenige, der übertreibt. Und zwar gewaltig. Und das ist kein Wunder, weil du ganz offensichtlich Null Plan von der aktuellen Gesetzeslage hast... sonst hättest du nicht mit mir Seitenweise darüber definiert, was "wirksame Kontrolle" heißt, wenn das in den entsprechenden Gesetzen bzw. den Erwägungsgründen genau definiert ist.


    Streich gerne und spalte Haare so viel wie du willst, wenn es dich glücklich macht. Die Frage diente dazu, ein Prinzip zu erläutern.

    Haare spalten übrigens meistens die Leute, die sonst keinen anderen Ausweg aus ihrer Diskussionssackgasse finden.

    Schönheit ist zwar vergänglich, aber damit du jetzt nicht mit sehr viel Spliss durch die Gegend läuft, lass mich mein Beispiel neu formulieren.

    Nachfolgend siehst du zwei Farben. Farbe A (links, #00B050) und Farbe B (rechts, #0070C0).
    [​IMG]

    Beide Farben A und B sind durch ihre HTML Codes eindeutig definiert. Kannst du anhand dieser bloßen Definitionen bereits sagen, welche Farbe A oder B in der oberen Grafik eine größere Fläche ausfüllt oder brauchst du jemanden, der das überprüft (im Rechtswesen: einen Richter)?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2018
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  5. simonsagt

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    Ach, tatsächlich. Dann bin ich ja beruhigt. Das hättest du ja gleich schreiben können.

    Der Unterschied zwischen rechtlicher Belangbarkeit ist ja ganz offensichtlich, ob man erfolgreich ist. Falls irgendwer diese beiden Sichtweisen da oben irgendwie widersprüchlich findet oder mit dieser Art der Rechtssituation unzufrieden ist, der soll sich trollen.
     
  6. Wambologe

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    Ich schrieb die ganze Zeit davon, dass es um Leute geht, die (gutes) Geld damit verdienen. Ich kann nichts dafür, wenn du das ständig anders einordnest.

    Am Dienstag um 21:46 Uhr schrieb ich sogar explizit:
    "Wir reden hier nicht über kleine Twitterer, die parallel zur Topmodel-Ausstrahlung müde Witzchen schreiben, die von paar Hundert Leuten geliket werden oder die mal ein lustiges Video von ihrem Hund bei YouTube hochladen. Die interessiert kein Schwein, auch keine Landesmedienanstalt."

    Dein Post müssen daher lauten: "Ach, tatsächlich. Dann bin ich ja beruhigt. Das hätte ich ja auch gleich lesen können."

    Nein, erfolgreich ist nicht das rechtliche Kriterium.. vielleicht ein praktisches, weil unerfolgreiche nicht gefunden werden. Das rechtliche Kriterium ist das, was ich im vorherigen Post aufgezählt habe. Etwas salopper ausgedrückt: ob man die Absicht hat, damit erfolgreich zu sein.

    Man kann übrigens auch als Privatperson rechtlich belangt werden, aber die Behörden lassen einen in Ruhe. Ähnlich wie du auch bei eBay Post von einem Anwalt bekommen kannst, wenn du nur eine Auktion startest, aber da deine Uhr als eine Rolex anpreist.

    Man kann über YouTube auch Geld verdienen ohne sich bei Google Adsense anzumelden.. z.B. in dem man Affiliate-Links setzt. Da ist kein Widerspruch.

    Davon abgesehen ist im ersten Post eine Aufzählung und kein isoliertes Einzelargument. Du müsstest schon die ganze Reihe fett markieren. Und dann sieht man, dass da schon Unterschiede sind.

    Beklagst du dich jetzt, dass Privatnutzer doch etwas geschützt sind? Übrigens soll sich niemand trollen. Jeder kann eine andere Meinung haben, man muss aber halt damit Leben, dass andere die Ideen weiterdenken und kommentieren. Wer damit ein Problem hat, muss seine Meinung für sich behalten.

    Insbesondere weil deine Vorschläge dein gewünschtes Ziel verfehlen. Deine Vorschläge bergen das Risiko, dass YouTube als Folge solche kleinen Privatleute, die du schützen willst, gar nicht mehr auf die Plattform lässt. Einen besser formulierten Vorschlag hattest du aber nie angebracht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2018