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Länder wollen Rundfunkbeitrag reformieren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Dezember 2016.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Hier sieht man wieder die überwiegend einseitigen Sichtweisen, egal auf welcher Seite.
    Inklusive das übliche persönliche Angewurste.

    # Zahlung - Nutzung
    Niemand wird mir ernsthaft erläutern können, das ein öffentlich rechtlicher Rundfunk genau so wichtig ist, wie ein Gesundheits-/Sozial/Sicherheitsapparat etc..
    Für die genannten Dinge zahlt jeder egal ob er diesen nutzt oder davon direkt/indirekt profitiert, durch die Steuern und Abgaben, und das ist auch richtig so.
    Nur so funktioniert ein Staat wie Deutschland.

    Der Begriff Demokratieabgabe (Schöneborn) ist ein ziemlich höhnischer Begriff für den Rundfunkbeitrag.

    # Gier - der Wunsch der ARD nach automatischen Erhöhungen sorgt auch nicht für eine erhöhte Akzeptanz des Zwangsbeitrages.
    Wer alles haben möchte, wird am Ende nichts mehr haben (vielleicht kennt man das Märchen von dem Fischer und seiner Frau?)

    #AfD, entweder sind Rundfunkbeitragsgegner alles AfD Anhänger in der einseitigen Sichtweise mancher der Befürworter.
    Die AfD will ja den Zwangsbeitrag abschaffen, und hofft auch so auf eine größere Zustimmung und Wahlchancen.
    Das ist deren Kalkül, ob man da dann in aller Konsequenz auch dazu stehen würde, sieht man an der CETA Debatte, wo zumindest ein LV dafür gestimmt hat.

    # Das ideale System - in Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Erfordernisse und der garantierten Trennung des Regierungseinflusses vom Rundfunk (unabhängige Kommission die den Satz festlegt), wäre ein prozentualer Abzug vom Einkommen, mit Höchstgrenzen, Vorteil kein "Gebührenservice" Apparat mit den ganzen Zwangs und Inkasso Trallala, sozialer Gerechtigkeit, weniger Bürokratie.

    # Zahlungsverweigerer sind Schmarotzer ? Nein sind sie nicht, es sind vor allen auch Leute mit starken Nerven, die auch nicht zu allen Unsinn ja und amen sagen.
    Es sind keine Helden, aber es sind auch keine Asozialen. Wenn man ein Mechanismus gefunden hat, die Zahlung zu umgehen, ist das ok.
    Sofern alles besagte auch stimmt.

    #Qualität, ja die Qualität der ÖR ist schon um ein vielfaches höher, als die der Privaten, was auch aus deren Ursprung hervor-rührt.
    Leider hat man sich in der Vergangenheit arg bemüht, die Qualität abzusenken. Trotzdem ohne ÖR würde was fehlen.
    Das dass lineare TV mehr und mehr an Bedeutung verlieren wird, das ist der Zug der Zeit, der privates und ÖR TV betreffen wird.

    #Wohnsitze, hat jemand 2 Wohnsitze, darf er auch 2 mal zahlen, und das hat doch nun gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun, und wer dies so gut findet, der soll sich damit abfinden müssen, das ich dann gut finden würde, das dieses System in der Gesamtheit scheitert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2016
    Schnellfuß gefällt das.
  2. Capone1985

    Capone1985 Silber Member

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    Da gibt es keine goldene Regel!!! Selbst schlau machen!!! Zahlen muss man leider...nur ob du es machst ist was anderes. Dir muss halt klar sein, dass dies mit viel Ärger und Aufwand verbunden sein wird. Amtshilfe darf ja nicht mehr vom Rundfunk genutzt werden, in Berlin schon mal gar nicht und deswegen wird jetzt wohl vermehrt mit Inkassounternehmen gearbeitet. Dann können aus 1000 e schnell mal 2000 werden.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    @brixmaster: Wenn Du nicht wieder Dein OT-AfD-Bashing gebracht hättest, dann hättest Du auch ein "Gefällt mir" von mir bekommen.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Na ich bloß alle verfügbaren Fakten versucht aufzuzählen.
    Und das Problem dessen das Kritik an der AfD als Bashing aufgefasst wird, ist nichts neues.
    Da diskutiere ich u.U. mit Wänden. ;)
     
    b-zare gefällt das.
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Der Nachsatz "Das ist deren Kalkül, ob man da dann in aller Konsequenz auch dazu stehen würde, sieht man an der CETA Debatte, wo zumindest ein LV dafür gestimmt hat." hat wohl kaum etwas mit dem Thema zu tun und ist daher glasklares AfD-Bashing. Oder wo bleibt z. B. ein Nachsatz wie, daß es auch mit A. Merkel die PKW-Maut geben wird?
     
  6. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Das bezweifel ich. Fängt schon morgen bein Rasieren an. Ich kann mich nicht erinnern, jemals TV-Werbung für Astra-Rasierklingen, Speick-Rasiercreme oder Cella-Rasierseife gesehen zu haben.
    Aber auch wenn ich jetzt ans Bier (Meckatzer Fest-Märzen) denk, das ich eben kalt gestellt hab. Mir kommt kein Industriebier, zufällig auch als "Fernsehbier" bekannt, ins Haus. Trink auch lieber Pepsi oder Vita-Cola (und das als Wessi :eek:) als das im TV beworbene Coca-Cola.
     
  7. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Kannst du mir mal einen Link zu dem Paragraphen schicken? Ich vermute, du meinst das VwVfG und dort gibt es keinen vierten Absatz. Falls du das VwVfG von Berlin meinst, dort wird das VwVfG des Bundes ausgeschlossen, was allerdings erst seit Mai 2016 wirkt, da bis Ende April 2016 noch SFB genannt wurde und nicht wie jetzt RBB.

    Aber interessant finde ich den § 5 VwVfG (Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe). Das ist interessant. Wenn nämlich vor Gericht behauptet wird, dass Paragraph 2 Abs. 4 BlnVwVfG und dessen bisheriger Begriff "Sender Freies Berlin" als unproblematisch bzw. der jetzt an dieser Stelle genannte "Rundfunk Berlin-Brandenburg" als Rechtsnachfolger gilt, dann wollen die wohl meinen, dass das VwVfG auch vor 2016 für den RBB galt, obwohl dort SFB drin stand. Ich frage mich, warum SFB in RBB erst im Mai 2016 umbenannt wurde im BlnVwVfG, wenn es doch denen völlig egal ist, ob da SFB, RBB oder vielleicht sogar ORB drin steht. Ich gehe mal davon aus, die wollen das VwVfG des Bundes für den RBB ausschließen und das auch vor Gericht verklausuliert in Juristensprache verdeutlichen. Das bedeutet, dass dein Hinweis auf die somit unmögliche Amtshilfe nach dem VwVfG ein enormer Vorteil wäre, weil die das Finanzamt nicht zur Amtshilfe mißbrauchen können. Folgen die aber meiner Auffassung, dass das VwVfG zumindest bis Ende April 2016 für den RBB gültig war, weil es im Ausnahmeparagraphen 2 Abs. 4 BlnVwVfG nicht ausgeschlossen wurde, dann würde bis Ende April 2016 von mir keine Zahlung nötig sein, weil ich mich auf die Paragraphen 58 und 59 VwVfG berufe, wonach ich erst dem RBStV zustimmen müsste, um zur Zahlung gezwungen zu werden. Und spätestens Ab Mai 2016 komme ich mit meiner Argumentation nicht mehr durch, weil diese Gesetzeslücke geschlossen wurde. Dann greift aber sofort der Umstand mit der Amtshilfe, die man nicht mehr nutzen darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2016
  8. kabelanschluss

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  9. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Ich hole den Thread nochmal hoch, weil es vom LG Tübingen was neues gibt:

    Beschluss der 5. Zivilkammer vom 9.12.2016 - 5 T 280/16 -

    Ich zitiere Absatz 11:

    Da hat doch ein Richter tatsächlich die Eier in der Hose und leugnet gegen die Mehrheit der Systemapologeten in seinen Reihen nicht die Wahrheit!
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2017